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Geldwäschebekämpfung in Europa


Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
Handlungen der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus sind drängende und im internationalen Kontext stattfindende Kriminalitätsphänomene, die nicht nur die ökonomische Leistungsfähigkeit, sondern auch die Grundlagen eines Gemeinwesens gefährden



Mit der Annahme eines jetzt eingereichten Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/9235) soll der Bundestag die Voraussetzung schaffen, um ein europäisches Dokument zur Geldwäschebekämpfung zu ratifizieren. Der Europarat, dem nahezu alle Staaten des Kontinents angehören, hatte 2005 ein Übereinkommen beschlossen, das ein älteres, in Deutschland noch geltendes Europarats-Übereinkommen ersetzen soll.

Es enthält insbesondere zusätzliche Maßnahmen, welche die Finanzierung von Terrorismus erschweren sollen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich durch das Übereinkommen "der Rechtshilfeverkehr im Kreis der Staaten des Europarats insgesamt effektiver gestalten, vereinfachen und beschleunigen" lasse.

Handlungen der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus sind drängende und im internationalen Kontext stattfindende Kriminalitätsphänomene, die nicht nur die ökonomische Leistungsfähigkeit, sondern auch die Grundlagen eines Gemeinwesens gefährden. Das Vorgängerübereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (BGBl. 1998 II S. 519, 520), das seit dem 1. Januar 1999 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft ist (BGBl. 1999 II S. 200), deckt nur die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Geldwäschestraftaten ab und genügt den Anforderungen an eine effektive Vermögensabschöpfung nicht.

Insbesondere im Hinblick auf das Phänomen der Terrorismusfinanzierung bedarf es einer wirksamen internationalen Zusammenarbeit mit weiterentwickelten Instrumenten. Die Mehrzahl der Staaten ist aber hierzu nur auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Übereinkommens in der Lage. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.07.16
Home & Newsletterlauf: 14.09.16


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