Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Geldwäschebekämpfung in Europa


Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
Handlungen der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus sind drängende und im internationalen Kontext stattfindende Kriminalitätsphänomene, die nicht nur die ökonomische Leistungsfähigkeit, sondern auch die Grundlagen eines Gemeinwesens gefährden



Mit der Annahme eines jetzt eingereichten Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/9235) soll der Bundestag die Voraussetzung schaffen, um ein europäisches Dokument zur Geldwäschebekämpfung zu ratifizieren. Der Europarat, dem nahezu alle Staaten des Kontinents angehören, hatte 2005 ein Übereinkommen beschlossen, das ein älteres, in Deutschland noch geltendes Europarats-Übereinkommen ersetzen soll.

Es enthält insbesondere zusätzliche Maßnahmen, welche die Finanzierung von Terrorismus erschweren sollen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich durch das Übereinkommen "der Rechtshilfeverkehr im Kreis der Staaten des Europarats insgesamt effektiver gestalten, vereinfachen und beschleunigen" lasse.

Handlungen der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus sind drängende und im internationalen Kontext stattfindende Kriminalitätsphänomene, die nicht nur die ökonomische Leistungsfähigkeit, sondern auch die Grundlagen eines Gemeinwesens gefährden. Das Vorgängerübereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten (BGBl. 1998 II S. 519, 520), das seit dem 1. Januar 1999 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft ist (BGBl. 1999 II S. 200), deckt nur die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Geldwäschestraftaten ab und genügt den Anforderungen an eine effektive Vermögensabschöpfung nicht.

Insbesondere im Hinblick auf das Phänomen der Terrorismusfinanzierung bedarf es einer wirksamen internationalen Zusammenarbeit mit weiterentwickelten Instrumenten. Die Mehrzahl der Staaten ist aber hierzu nur auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Übereinkommens in der Lage. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.07.16
Home & Newsletterlauf: 14.09.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen