Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Mindestlohn ist Mindestschutz


Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung
Mit gegenwärtig 8,50 Euro pro Stunde liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 47,8 Prozent des Medianlohns und damit erheblich unter der Niedriglohnschwelle von zwei Dritteln des Medianlohns im Jahr 2014 und sogar unter der im Sinne der relativen Armutsbetrachtung als Armutslohn anzusehenden Schwelle von 50 Prozent des Medianlohns



Armut kann nicht allein mit dem gesetzlichen Mindestlohn bekämpft werden. Diese Auffassung vertritt die Deutsche Bundesregierung in einer Antwort (18/8814) auf eine Kleine Anfrage (18/8498) der Fraktion Die Linke. Darin hatten die Abgeordneten danach gefragt, wie hoch der Mindestlohn sein müsse, um Armut zu verhindern. Die Bundesregierung antwortet darauf, dass der Sinn des Mindestlohns sei, Arbeitnehmer vor Niedrigstlöhnen zu schützen und den Wettbewerb der Unternehmen nicht zu Lasten der Beschäftigten auszutragen.

"Der allgemeine Mindestlohn kann und soll lediglich einen angemessenen Mindestschutz sicherstellen. Umfassenderer Schutz der Arbeitnehmer kann und soll im Rahmen von Tarifverträgen gewährleistet werden", schreibt die Bundesregierung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde zum dem 1. Januar 2015 befindet im Juni 2016 die mit dem Mindestlohngesetz installierte Mindestlohnkommission erstmals über die Höhe des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2017 und wird sich dabei wahrscheinlich in erster Linie an der Höhe der aktuellen Tarifabschlüsse orientieren. Gleichzeitig soll die Höhe des Mindestlohns geeignet sein "zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden" (§ 9 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes).

Vor Einführung des verbindlichen Mindestlohns haben zahlreiche Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftler heftige Kritik an der Einführung des Mindestlohns geübt und einen erheblichen Anstieg der Arbeitslosigkeit prophezeit, unter ihnen auch der "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung", etwa in seinem Jahresgutachten 2013/2014. Aktuelle Erhebungen zeigen jedoch, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten deutlich angestiegen ist, während gleichzeitig die Anzahl der Minijobs zurückgegangen ist. Dennoch schützt der Mindestlohn in seiner aktuellen Höhe nur unzureichend vor Armut.

Mit gegenwärtig 8,50 Euro pro Stunde liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 47,8 Prozent des Medianlohns und damit erheblich unter der Niedriglohnschwelle von zwei Dritteln des Medianlohns im Jahr 2014 und sogar unter der im Sinne der relativen Armutsbetrachtung als Armutslohn anzusehenden Schwelle von 50 Prozent des Medianlohns. Ausweislich einer Darstellung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI Report 28, 1/2016) liegt der Mindestlohn in Deutschland damit im Vergleich zu anderen mitteleuropäischen Ländern im unteren Drittel, jeweils gemessen am nationalen Medianlohn. Mit dem gegenwärtigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ist darüber hinaus für die Betroffenen Altersarmut vorprogrammiert. (Deutscher Bundestag: ra)


eingetragen: 28.07.16
Home & Newsletterlauf: 14.09.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen