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Entgeltuntergrenze für Grundpflegeleistungen


Rechtsverordnung auf dem Arbeitsmarkt: Mindestlohn in der Pflegebranche beschlossen
Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ist der Vorschlag der Pflegekommission


(21.07.10) - In der Pflegebranche wird es künftig einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine entsprechende Rechtsverordnung. Diese tritt zum 1. August 2010 in Kraft.

Die nun beschlossene Rechtsverordnung legt die Entgeltuntergrenze, also den Mindestlohn, fest. Dieser Mindestlohn ist künftig für alle in Deutschland in der Pflegebranche beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuhalten. Er gilt gleichermaßen für inländische wie ausländische Pflegeunternehmen.

Für die Pflegefachkräfte im Westen sieht die Einigung 8,50 Euro und für diejenigen im Osten 7,50 Euro vor. Erhöhungen jeweils in Höhe von 25 Cent erfolgen ab Januar 2012 und ab Juli 2013.

Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ist der Vorschlag der Pflegekommission. Mit dem Erlass der Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird das Ergebnis der Kommission verbindlich. Die achtköpfige Pflegekommission hatte sich im März dieses Jahres einstimmig auf die Festlegung von Mindestentgeltsätzen im Bereich der Pflege verständigt.

Die "Erste Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche" (Pflegekommission) bestand aus Vertretern von Organisationen, die an der Regelung kollektiver Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche beteiligt sind. Das sind zum Beispiel der Arbeitgeberverband Pflege und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Ebenfalls dazu gehörten das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche und der Deutsche Caritasverband.

Der Pflegemindestlohn soll für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile gelten, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Er soll gültig sein für Fachkräfte, die überwiegend Grundpflegeleistungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilitätsübungen erbringen. Hiervon sind Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer jedoch ausgenommen.

In der Pflegebranche sind bereits über 800.000 Menschen beschäftigt, davon etwa 560.000 in der Grundpflege. Rund 2,25 Millionen Menschen sind in Deutschland heute pflegebedürftig. Ihre Zahl wird weiter wachsen. Bis 2050 wird ihre Zahl auf über vier Millionen ansteigen. Um Pflegebedürftige gut zu versorgen, bedarf es fachkundigen Personals. Das eröffnet dauerhaft neue Beschäftigungsfelder.

Erste Auswertung in einem Jahr
Die Verordnung zum Pflegemindestlohn wird bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Bereits bis Ende nächsten Jahres erfolgt eine Evaluierung aller Branchenmindestlöhne auf ihre Wirkung - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Damit soll überprüft werden, ob die Regelungen Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen.

Zugleich sollen der Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleistet werden. Oberste Maxime ist dabei, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch: (externe Links)
Beschäftigung im Pflegebereich wächst
Mindestlohn in der Pflege (PDF)


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