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Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz


Deutsche Bundesregierung will unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren verhindern
Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes und des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zum abgestimmten Verhalten von Investoren sollen konkretisiert werden


(13.12.07) - Gesamtwirtschaftlich unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren zu erschweren oder sogar zu verhindern, ohne dass effizienzsteigernde Finanz- und Unternehmenstransaktionen beeinträchtigt werden, ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (16/7438).

Zum einem sollen die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes und des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zum abgestimmten Verhalten von Investoren konkretisiert werden.

Da die Meldungen börsennotierter Unternehmen über Stimmrechte aus Aktien und aus vergleichbaren Positionen in anderen Finanzinstrumenten getrennt gemeldet werden müssen, gäben die Meldungen die Beteiligungsverhältnisse nur unvollständig und zeitlich versetzt wieder, schreibt die Regierung. Daher sollen nun die Stimmrechte aus beiden Positionen zusammengerechnet werden müssen, um Meldungen über Veränderungen wesentlicher Stimmrechtsanteile aussagekräftiger zu machen.

Die für Investoren börsennotierter Unternehmen geltenden Meldepflichten bei Veränderungen wesentlicher Stimmrechtsanteile sollen so erweitert werden, dass der Markt ab einer bestimmten Anlagegrenze die mit der Beteiligung verfolgten Ziele und die Herkunft der Mittel erfährt. Bislang beschränkten sich diese Meldepflichten auf Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen.

Für unbefriedigend hält die Regierung die jetzigen Rechtsfolgen, wenn die Mitteilungspflichten verletzt werden. Der Aktionär, der seine Pflichten verletzt, könne zwischen zwei Hauptversammlungen unbemerkt ein Aktienpaket aufbauen, ohne mit einem Stimmrechtsentzug bestraft zu werden. Er habe nämlich die Möglichkeit, die Mitteilung immer noch direkt vor der Hauptversammlung nachzuholen.

Nun soll in den Fällen, in den sich die Verletzung der Mitteilungspflicht auf die Höhe der Beteiligung zieht, der Zeitraum des Stimmrechtsverlusts bei einer nicht ordnungsgemäßen Meldung um sechs Monate verlängert werde. Zudem ist geplant, die Transparenz der deutschen Aktienregister zu steigern. In der Praxis habe sich gezeigt, heißt es, dass sich die Aktieninhaber häufig nicht in das Aktienregister eintragen ließen.

Schließlich will die Regierung, dass die Belegschaft nicht börsennotierter Unternehmen genauso wie die Belegschaft börsennotierter Unternehmen darüber informiert wird, wenn sich die Kontrolle über das Unternehmen ändert. Durch diese Informationspflicht sollen jedoch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens "nicht gefährdet" werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

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    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

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  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

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