Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Mehr Freiheiten für Steuerberater


Steuerberatungsgesellschaften zukünftig auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG geben können
Das Steuerberatungsgesetz soll an die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer angepasst werden


(15.11.07) - Mit ihrem Entwurf zur achten Änderung des Steuerberatungsgesetzes (16/7077) will die Bundesregierung das Berufsrecht der Steuerberater weiter liberalisieren. Unter anderem ist vorgesehen, dass Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine künftig miteinander eine Bürogemeinschaft bilden können.

Den Lohnsteuerhilfevereinen will die Regierung zudem erlauben, ihre Kunden bei Einkünften aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich zu beraten.

Ferner sollen die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung an die neu eingeführten Bachelor- und Master-Studiengänge angepasst werden. Danach kann zur Prüfung zugelassen werden, wer ein wirtschaftwissenschaftliches, rechtswissenschaftliches oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat und danach mindestens drei Jahre lang praktisch tätig gewesen ist. Beträgt die Regelstudienzeit vier und mehr Jahre, soll eine praktische Tätigkeit von zwei Jahren ausreichen.

Darüber hinaus sollen sich Steuerberatungsgesellschaften zukünftig auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG geben können. In Anlehnung an die geplante Reform des Rechtsberatungsgesetzes will die Regierung auch eine Kooperation der Steuerberater mit anderen freien Berufen zulassen.

Gewerbliche Tätigkeiten sollen den Steuerberatern aber nach wie vor verboten bleiben.

Die Steuerberaterkammern sollen jedoch von diesem Verbot Ausnahmen zulassen können, wenn durch die Tätigkeit "eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist". Zudem will die Regierung erlauben, dass Steuerberater als so genannte Syndikus-Steuerberater tätig sein können, neben ihrer selbstständigen Tätigkeit also auch ein Anstellungsverhältnis eingehen können. Diese Angestelltentätigkeit soll allerdings auf Steuerberatungen beschränkt bleiben.

Um Interessenkollisionen zu vermeiden, soll allerdings die steuerliche Beratung des eigenen Arbeitsgebers nicht zugelassen werden. Geplant ist überdies, dass die Landesregierungen künftig die Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung auf die Steuerberaterkammern übertragen können.

Schließlich soll das Steuerberatungsgesetz an die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer angepasst werden, um die Berufsrechte weiter zu harmonisieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen