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Mehr Freiheiten für Steuerberater


Steuerberatungsgesellschaften zukünftig auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG geben können
Das Steuerberatungsgesetz soll an die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer angepasst werden


(15.11.07) - Mit ihrem Entwurf zur achten Änderung des Steuerberatungsgesetzes (16/7077) will die Bundesregierung das Berufsrecht der Steuerberater weiter liberalisieren. Unter anderem ist vorgesehen, dass Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine künftig miteinander eine Bürogemeinschaft bilden können.

Den Lohnsteuerhilfevereinen will die Regierung zudem erlauben, ihre Kunden bei Einkünften aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich zu beraten.

Ferner sollen die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung an die neu eingeführten Bachelor- und Master-Studiengänge angepasst werden. Danach kann zur Prüfung zugelassen werden, wer ein wirtschaftwissenschaftliches, rechtswissenschaftliches oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat und danach mindestens drei Jahre lang praktisch tätig gewesen ist. Beträgt die Regelstudienzeit vier und mehr Jahre, soll eine praktische Tätigkeit von zwei Jahren ausreichen.

Darüber hinaus sollen sich Steuerberatungsgesellschaften zukünftig auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG geben können. In Anlehnung an die geplante Reform des Rechtsberatungsgesetzes will die Regierung auch eine Kooperation der Steuerberater mit anderen freien Berufen zulassen.

Gewerbliche Tätigkeiten sollen den Steuerberatern aber nach wie vor verboten bleiben.

Die Steuerberaterkammern sollen jedoch von diesem Verbot Ausnahmen zulassen können, wenn durch die Tätigkeit "eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist". Zudem will die Regierung erlauben, dass Steuerberater als so genannte Syndikus-Steuerberater tätig sein können, neben ihrer selbstständigen Tätigkeit also auch ein Anstellungsverhältnis eingehen können. Diese Angestelltentätigkeit soll allerdings auf Steuerberatungen beschränkt bleiben.

Um Interessenkollisionen zu vermeiden, soll allerdings die steuerliche Beratung des eigenen Arbeitsgebers nicht zugelassen werden. Geplant ist überdies, dass die Landesregierungen künftig die Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung auf die Steuerberaterkammern übertragen können.

Schließlich soll das Steuerberatungsgesetz an die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer angepasst werden, um die Berufsrechte weiter zu harmonisieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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