Verordnung für Lieferungen in den Iran
Genehmigungspflicht für den Export von Navigationssystemen an den Iran - Ausfuhrliste, eine Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung, wurde geändert
Derartige Lieferungen können das friedliche Zusammenleben der Völker "erheblich gefährden"
(25.09.07) - Die Deutsche Bundesregierung hat eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr radargestützter Navigations- oder Überwachungssysteme für den Schiffs- oder Flugverkehr in den Iran eingeführt. Dies geht aus einer Verordnung (16/6382) hervor, durch die die Ausfuhrliste, eine Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung, geändert wird.
Von der Genehmigungspflicht ist auch die jeweilige Software für diese Systeme betroffen. Diese Ausweitung der Genehmigungspflichten für Lieferungen in den Iran sei darauf zurückzuführen, so die Regierung, dass solche Systeme möglicherweise für militärische Lagebilddarstellungen verwendet werden können. Die Informationen des militärisch nutzbaren Radarsystems an militärische Endempfänger im Iran könnten in das maritime Lagebild des iranischen Militärs einfließen.
Die iranische Marine habe in jüngster Zeit ihre Aktivitäten im Persischen Golf vermehrt, schreibt die Regierung. Es sei auch zu Übergriffen auf ausländische Schiffe außerhalb des iranischen Territoriums gekommen. Die Regierung schließt nicht aus, dass durch den Einsatz der Navigations- oder Überwachungssysteme in der iranischen Marine weitere Übergriffe folgen.
Eine Lieferung solcher Ausrüstungen könnte die Informationsmöglichkeiten der iranischen Marine über die Schiffsbewegungen anderer Länder verbessern, stellt die Regierung klar. Dies könnte zu erheblicher Kritik befreundeter Länder an der Bundesregierung führen, was die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik wiederum deutlich stören würde.
Daher könnten derartige Lieferungen das friedliche Zusammenleben der Völker "erheblich gefährden". Gefährdet werden könnte nach Auffassung der Regierung auch das Vertrauen der Partnerländer in Deutschlands Rolle und Profil im Verhandlungsprozess im Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearprogramm. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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