Bereichsausnahme und Informationsfreiheitsgesetz
Finanzaufsichtsichtsbehörden müssen auch in Zukunft den Bürgern Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilen
Die Einfügung der Bereichsausnahme ging auf eine Anregung des Bundesrates zurück und war in der Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf von Datenschützern kritisiert worden
(26.03.09) - Für Aufsichtsbehörden im Finanzbereich wird es keine Bereichsausnahme nach dem Informationsfreiheitsgesetz geben. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD nahmen am Mittwochmorgen einen entsprechenden Passus aus dem Entwurf des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes (16/11613, 16/11640) wieder heraus. So müssen die Finanzaufsichtsichtsbehörden auch in Zukunft den Bürgern Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilen.
Die Einfügung der Bereichsausnahme ging auf eine Anregung des Bundesrates zurück und war in der Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf von Datenschützern kritisiert worden. Die Unionsfraktion erklärte, es gebe noch weiteren Beratungsbedarf. Die SPD-Fraktion stellte fest, dass mit ihr die Einfügung einer Bereichsausnahme nicht zu machen sei. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte die Entfernung der Bereichsausnahme. Die FDP-Fraktion erklärte, die Informationsrechte der Verbraucher dürften nicht eingeschränkt werden.
Der Gesetzentwurf setzt eine Richtlinie der EU um, mit der der Zahlungsverkehr in der Europäischen Union vereinheitlicht werden soll. Er wurde mit den Stimmen der Fraktionen von Union, SPD und FDP angenommen. Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf. Die Union begrüßte die Harmonisierung, weil unter anderem das Geld der Verbraucher bei Insolvenzen besser abgesichert sei. Die SPD-Fraktion hob hervor, dass die Umsetzung der Richtlinie eine wichtige Maßnahme für neue Produkte wie das europäische Lastschriftverfahren sei.
Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Linksfraktion, die einen besseren Schutz von Kreditkartenkunden vor Überschuldung erreichen wollte. Von den anderen Fraktionen unterstützte nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Änderungsantrag. Die Linksfraktion wies darauf hin, dass es nach dem Umsetzungsgesetz möglich sei, nach dem Beispiel amerikanischer Kreditkartensysteme Kredite aufzunehmen und diese nach der gesetzlichen Frist von zwölf Monaten auf eine andere Karte umzuschulden.
Durch diese Konstruktionen würden sich im Laufe der Zeit über Zinseszinsen Überschuldungssysteme ohne Ausweg aufbauen. Das könne durch eine kleine Änderung verhindert werden. Unionsfraktion und SPD-Fraktion erklärten, eine Verkürzung der Kreditfrist von zwölf auf vier Monate sei angesichts der Vorgabe der EU-Richtlinie nicht möglich. Auch die Bundesregierung sah keinen Spielraum für die Einführung zusätzlicher Bestimmungen. Dies könne allenfalls im zivilrechtlichen Umsetzungsteil der Richtlinie erfolgen, die im Rechtsausschuss beraten werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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