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Überwachung der Telekommunikation


Innenausschuss macht den Weg für eine Änderung des Artikel-10-Gesetzes frei
Um eine möglichst lückenlose Überwachung der Telekommunikation auch bei Wechsel einer SIM-Karte und damit der Rufnummer zu ermöglichen, soll allen Nachrichtendiensten künftig auch eine auf die Gerätenummer bezogene Überwachung möglich sein


(26.03.09) - Der Innenausschuss hat grünes Licht für eine Änderung des Artikel-10-Gesetzes über Beschränkungen beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gegeben, mit der insbesondere die Aufklärungsmöglichkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) verbessert werden sollen. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von CDU/CSU und SPD billigte der Ausschuss am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/509) in geänderter Fassung. Die Vorlage soll am Freitag abschließend im Bundestag behandelt werden.

Unter anderem soll der BND durch eine begrenzte Befugnis zur Individualüberwachung von Telekommunikationsanschlüssen an Bord deutscher Hochseeschiffe bessere Möglichkeiten zur Aufklärung im Bereich der Weiterverbreitung von Atomwaffen und des internationalen Waffenhandels erhalten.

Auch soll die Befugnis zur strategischen Telekommunikationsüberwachung im Gefahrenbereich des "internationalen Rauschgifthandels" präzisiert und zudem durch die Einführung eines neuen Gefahren- und Beobachtungsbereichs "illegale Schleusungen" erweitert werden. Damit soll dem BND ermöglicht werden, zur Aufklärung des organisierten Einschleusens von Ausländern in die EU in bestimmten Fällen Telekommunikation im Ausland beziehungsweise mit Auslandsbezug zu überwachen.

Verbessert werden sollen mit dem Gesetz auch die Lokalisierungs- und Rettungsmöglichkeiten für gefährdete Personen wie etwa im Ausland entführte Deutsche. Um eine möglichst lückenlose Überwachung der Telekommunikation auch bei Wechsel einer SIM-Karte und damit der Rufnummer zu ermöglichen, soll allen Nachrichtendiensten zudem künftig auch eine auf die Gerätenummer bezogene Überwachung möglich sein.

Die vom Ausschuss beschlossenen Änderungen betreffen unter anderem den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei den Überwachungsmaßnahmen. So soll die Telekommunikationsüberwachung beispielsweise unzulässig sein, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" vorliegen, dass dadurch allein Erkenntnisse aus diesem Kernbereich erlangt würden.

Eine weitere Änderung regelt den Schutz von Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht. Danach sollen Überwachungsmaßnahmen unzulässig sein, wenn sie sich gegen einen Verteidiger, Geistlichen oder Abgeordneten richten und voraussichtlich Erkenntnisse bringen würden, über die die Betreffenden das Zeugnis verweigern dürften. Außerdem sollen die Nachrichtendienste auch Daten von Minderjährigen ab 14 Jahren speichern und weitergeben können, wenn von den Jugendlichen eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben eines Dritten ausgehen könnte. Ferner soll die Bundeswehr bei Auslandseinsätzen in bestimmten Fällen leichter Erkenntnisse an den BND weitergeben dürfen. (Deutscher Bundestag: ra)

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