Bundeskriminalamt soll "online" durchsuchen dürfen
Neben polizeilichen Standardbefugnissen sollen dem BKA "besondere Mittel der Datenerhebung" zur Verfügung gestellt werden
Der Entwurf berücksichtige sämtliche verfassungsrechtliche Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung entwickelt habe
(27.08.08) - Das Bundeskriminalamt (BKA) soll in Zukunft zur Abwehr der Gefahren durch den internationalen Terrorismus zusätzliche Kompetenzen wie etwa das Recht auf Online-Durchsuchungen erhalten. Die Bundesregierung legte dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (16/10121) vor, mit dem auch die Konsequenzen aus der Föderalismusreform gezogen werden. Im Rahmen dieser Reform wurde dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz bei der Terrorismusbekämpfung übertragen.
Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, erhält das Bundeskriminalamt neben der Befugnis zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus auch die Möglichkeit, die Aufgabe der Verhütung von bestimmten terroristischen Straftaten wahrzunehmen. Die Befugnisse würden sich weitgehend an den Befugnissen der Länderpolizeien im Bereich der Gefahrenabwehr orientieren. Es sei jedoch zu beachten, dass diese Befugnisse nicht allgemein zur Gefahrenabwehr, sondern nur zur Verhütung von terroristischen Straftaten genutzt werden dürften, teilt die Regierung in der Begründung mit.
Neben polizeilichen Standardbefugnissen sollen dem BKA "besondere Mittel der Datenerhebung" zur Verfügung gestellt werden. Dazu erhalte das BKA die "Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme" (so genannte Online-Durchsuchung).
Nach den Ausführungen der Regierung soll die bisher nicht in Polizeigesetzen der Länder geregelte Online-Durchsuchung nur dann erforderlich werden, wenn andere polizeiliche Maßnahmen gegen terroristische Zellen, die über modernste Kommunikationsmittel und das Internet miteinander vernetzt sind, nicht mehr greifen würden. Außerdem erhält das BKA Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation, zur Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie zum Einsatz von technischen Mitteln zur Identifizierung und Lokalisation von Mobilfunkendgeräten.
Diese Befugnis sei auch bereits in etlichen Polizeigesetzen der Länder enthalten, schreibt die Regierung. Der Entwurf berücksichtige sämtliche verfassungsrechtliche Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung entwickelt habe. Es seien Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, zur Benachrichtigung Betroffener und zur Kennzeichnung, Verwendung und Löschung erhobener Daten vorgesehen.
Der Schwerpunkt der prognostizierten Fälle sei auf dem Gebiet des islamischen Terrorismus zu erwarten, heißt es in dem Entwurf. Deutschland sehe sich aufgrund der den Sicherheitsbehörden vorliegenden Hinweisen mit einer qualitativ höheren Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus konfrontiert. Es müsse davon ausgegangen werden, dass Anschläge im Bundesgebiet oder gegen deutsche Interessen und Einrichtungen im Ausland jederzeit möglich seien.
Nach Angaben der Bundesregierung sollen beim Bundeskriminalamt 130 neue Stellen geschaffen werden. Die Kosten im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes werden auf 18,5 Millionen Euro beziffert, die Folgekosten auf 10,2 Millionen Euro pro Jahr.
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme neben einer Konkretisierung des BKA-Aufgabenbereichs einen absoluten Schutz der Kommunikation in seelsorgerischen Gesprächen. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung der Forderungen zu. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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