Abkehr von ausufernder Präventionspolitik


Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten: FDP begrüßt Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung
Die verdachtsunabhängige Speicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten legt "die Axt an die Grundpfeiler unseres Rechtsstaates"


Jörg van Essen:
Jörg van Essen: Grundrechtsbewusste Innen- und Rechtspolitik angemahnt, Bild: FDP

(20.03.08) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten per Eilentscheidung teilweise gestoppt. Die Liberalen begrüßen das Urteil. Die verdachtsunabhängige Speicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten lege "die Axt an die Grundpfeiler unseres Rechtsstaates", hatte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, im Vorfeld betont.

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, erweist sich das Verfassungsgericht erneut als Garant für die Grundrechte. Er fordert von der Regierung "endlich eine Abkehr von der ausufernden Präventionspolitik hin zu einer grundrechtsbewussten Innen- und Rechtspolitik."

Im Februar 2006 hatten die Justiz- und die Innenminister der EU-Staaten vor dem Hintergrund von Antiterrormaßnahmen ihre Zustimmung zu einer Richtlinie gegeben, welche Telekommunikations-Anbieter verpflichtet, elektronische Daten zu speichern. Die Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung besagt, dass die Daten der rund 450 Millionen EU-Bürger, wie zum Beispiel die IP-Adresse, für eine sechs- bis 24-monatige Aufzeichnung verwahrt werden sollen.

Zum 1. Januar 2008 sind die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten, die mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen worden sind. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht zwar die Rechtmäßigkeit der Speicherpflicht für Kommunikationsunternehmen bestätigt, setzte aber hohe Hürden für die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden. Mit der einstweiligen Anordnung hatte der Eilantrag von acht Beschwerdeführern einer Bürgerinitiative teilweise Erfolg.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte das seit Januar geltende Gesetz als verfassungswidrig angegriffen und per Eilantrag den Stopp bis zur endgültigen Entscheidung beantragt. Geklagt hatten unter anderem auch der FDP-Politiker und Jurist Burkhard Hirsch, die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der frühere Innenminister Gerhart Baum sowie der FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Koppelin.

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Erneut hat das höchste deutsche Gericht einem grundrechtseinschränkendem Vorhaben der Bundesregierung Grenzen gesetzt", verwies der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, auf vorangegangene Urteile. Für ihn ist das Urteil "eine schwere Niederlage für die Bundesjustizministerin", die bis zuletzt die Eingriffsqualität der Vorratsdatenspeicherung in die Grundrechte der Bürger heruntergespielt hatte. Bereits bei den parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf sei klar erkennbar gewesen, dass die Bundesregierung bewusst einen Verfassungsverstoß riskiert, so van Essen.

Der Liberale führte aus, dass die Telekommunikationsverbindungsdaten früher nur für Abrechungszwecke gespeichert worden seien; "heute dienen die Daten von unverdächtigen Bürgern den Ermittlungsbehörden bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr." Das Gesetz habe sich zudem nicht auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt, sondern beispielsweise auch die Nutzung der Daten zur Aufklärung von Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen werden, zugelassen. "Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht daher den Abruf der Daten stark eingeschränkt", machte van Essen deutlich.

Das Bundesverfassungsgericht habe in jüngster Zeit "wiederholt eindrucksvoll auf die überragende Bedeutung der Grundrechte" hingewiesen. Der Bundestag solle die Mahnungen des Gerichts ernst nehmen und sich von den Vorgaben des Gerichts bei der Gesetzgebung leiten lassen, mahnte der Liberale. Die FDP-Bundestagsfraktion fordere daher von der Bundesregierung "endlich eine Abkehr von der ausufernden Präventionspolitik hin zu einer grundrechtsbewussten Innen- und Rechtspolitik."

Peter Schaar: Bundesverfassungsgericht reduziert verfassungsrechtliches Risiko der Vorratsdatenspeicherung
Zu der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, nach der die Vorratsdaten vorläufig nur noch unter engen Voraussetzungen zur Verfolgung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen, erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Eilentscheidung die Verwendung der auf Vorrat gespeicherten Daten erheblich eingeschränkt. Zwar bleiben noch wichtige Fragen der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten, wie etwa die Reichweite der Geltung des Gemeinschaftsrechts. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch anerkannt, dass der Abruf von auf Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten schwerwiegend in das Telekommunikationsgeheimnis der Bürgerinnen und Bürger eingreift. Ebenso hat das Gericht bestätigt, dass die Vorratsdatenspeicherung einen erheblichen Einschüchterungseffekt bei den Bürgerinnen und Bürgern bewirken kann.

Ich begrüße, dass das verfassungsrechtliche Risiko von Grundrechtseingriffen durch die heutige Eilentscheidung bereits deutlich reduziert wird, und erhoffe mir ein noch weitergehendes Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Hauptsacheentscheidung."


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Vorratsdatenspeicherung ist zur Aufklärung schwerer Straftaten unverzichtbar"
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht gestoppt und auch ihre Verwendung zur Verfolgung schwerwiegender Straftaten im Rahmen einer vorläufigen Güterabwägung weiterhin für zulässig gehalten hat.

Merk sagte: "Wir brauchen die Speicherung dringend, um bestimmte schwere Straftaten aufklären zu können. Wie wollen Sie zum Beispiel den Konsumenten von Kinderpornographie im Internet auf die Spur kommen, wenn Sie nicht über die entsprechenden Daten verfügen? Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht dies bestätigt und hier einstweilen für Rechtssicherheit gesorgt hat."
(FDP: JM Bayern: Bundesbeauftragte für den Datenschutz: ra)

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