LHG-BW-Veranstaltung: Online-Durchsuchung
LHG-BW-Veranstaltung zum Thema "Online-Durchsuchung – Schnüffelstaat auf unsern Rechnern?!" wurde ein voller Erfolg
Hochproblematisch, dass es dem Staat erlaubt werden soll, ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss und ohne Wissen des Nutzers, einen Trojaner auf Computern zu installieren
(12.09.07) - Am 18. Juli 2007 fand an der Universität Karlsruhe die Diskussionsveranstaltung der Liberalen Hochschulgruppen Baden-Württemberg (LHG-BW Landesverband), in Kooperation mit der LHG Karlsruhe und der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zum Thema "Online-Durchsuchung – Schnüffelstaat auf unsern Rechnern?!" statt. Es waren weit über 100 Gäste gekommen.
Als Referenten konnten gewonnen werden: Hartfrid Wolff MdB, Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, FDP, ein bekennender Gegner der Online-Durchsuchung, des weiteren der Befürworter Clemens Binninger MdB von der CDU, ebenfalls Mitglied des Innenausschusses und Constanze Kurz vom Chaos Computer Club aus Berlin.
Nach einer kurzen Einführung ins Thema von Alexander Schopf, dem Landesvorsitzenden der LHG-BW und der Vorstellung der LHG Karlsruhe durch deren Vorsitzende Sonja Worch, folgten die drei Referenten mit ihren Statements. Die Fronten waren von Anfang an klar.
Den Auftakt machte Constanze Kurz mit einer Einführung in die technischen Grundlagen der Online-Durchsuchung. Sie konnte dem Publikum in fachkundiger Weise erklären, wie gefährlich der Einsatz des sogenannten Bundestrojaners ist, der absolut nicht legal, bereits seit 2005 vom Verfassungsschutz eingesetzt wird.
Auf Constanze Kurz folgte Hartfrid Wolff, der daran erinnerte, dass die FDP schon auf ihrem letzten Bundesparteitag in Stuttgart den Beschluss gefasst hat, die Online-Durchsuchung abzulehnen und dass das den Behörden zur Verfügung stehende Instrumentarium absolut ausreicht.
Clemens Binninger hielt dagegen und forderte klar die Einführung dieser Methode. Man hätte mit Hilfe der Online-Durchsuchung den 11. September möglicherweise verhindern können, so Binninger weiter. Mit dieser Position stand er jedoch auf einsamem Posten. Seine Argumente konnten in der anschließenden und hitzig geführten Podiumsdiskussion, besonders auch durch qualifizierte Fragen aus dem Publikum und dem Moderator Christian Schenzel, dem Präses des Verbands Liberaler Akademiker (VLA), als wenig überzeugend abgeschmettert werden.
Bundes-Trojaner hochproblematisch
Die Position der LHG-BW in dieser Frage stellt deren Landesvorsitzender Alexander Schopf klar:
"Es gilt als erwiesen, dass Terroristen Mobiltelefone nur ein einziges Mal benutzen und hiernach vernichten. Die Wahrscheinlichkeit, dieses eine Gespräch abhören zu können, in dem ein Anschlag geplant wird, erscheint verschwindend gering. Meiner Ansicht nach, verhält es sich bei der Online-Durchsuchung ähnlich. Ein Terrorist wird wohl kaum mit seinem eigenen Rechner und dann obendrein auch noch stundenlang im Internet bleiben, bis die Durchsuchung abgeschlossen ist.
Zudem halte ich es für hochproblematisch, dass es dem Staat erlaubt werden soll, ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss und ohne Wissen des Nutzers, einen Trojaner auf Computern zu installieren, mit dem die Daten auf diesem nicht nur ausgelesen, sondern auch manipuliert werden können. Daher kann nur ein logischer Schluss gezogen werden: Weg mit der Online-Durchsuchung! Die schwarz-rote Bundesregierung muss von diesem Vorhaben abrücken! Was unter Rot-Grün im Jahre 2005, durch keinerlei Gesetze legitimiert, begann, muss nun zu Ende sein!" (LHG-BW: ra)
Lesen Sie auch:
Online-Durchsuchung nur der erste Schritt
Online-Durchsuchung: Mit dem Keylogger zum Ziel
Online-Durchsuchung ist erfolgreiches Hacking
Schutz sensibler persönlicher Daten
Datenschutz und Online-Durchsuchungen
Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz
Anti-Terror contra Datenschutz
Bundestrojaner schadet Made in Germany
Verdeckte Online-Durchsuchung rechtswidrig
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>