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Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform


Rechtsgutachten: "Datenschutz- und presserechtliche Bewertung der Vorratsdatenspeicherung" – Deutsche Bundesregierung plant unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte
Gutachten stellt Verstöße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in seiner speziellen Ausprägung als Fernmeldegeheimnis und das staatspolitisch bedeutsame Grundrecht der Pressefreiheit fest

(25.09.07) - Die von der Bundesregierung geplante Gesetzgebung zur 6-monatigen Vorratsspeicherung von Daten der elektronischen Kommunikation (z.B. Telefon-, Fax-, SMS-, E-Mail-Verkehrsdaten) wäre im Fall ihres In-Kraft-Tretens verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Stiftervereinigung der Presse e.V. und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. (GDD) herausgegebenes Rechtsgutachten. Hiernach muss eine gesetzliche Regelung zum staatlichen Datenzugriff unbedingt auf die zweifelsohne legitimen - Zwecke der Terrorismusbekämpfung sowie die Ermittlung und Verfolgung organisierter und sonstiger schwerer Kriminalität beschränkt werden.

Das Gutachten "Datenschutz- und presserechtliche Bewertung der Vorratsdatenspeicherung" stellt Verstöße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in seiner speziellen Ausprägung als Fernmeldegeheimnis und das staatspolitisch bedeutsame Grundrecht der Pressefreiheit fest. Diese Eingriffe sind schwerwiegend, zumal den Betroffenen eine unvoreingenommene Nutzung der neuen Medien verwehrt würde. Hierdurch würde nicht nur das Persönlichkeitsrecht sondern auch die Pressefreiheit unter dem Gesichtspunkt der vertraulichen Kommunikation zwischen Medienvertreter und Informant verletzt. Die Bedeutung dieses Vertrauensverhältnisses hat das Bundesverfassungsgericht aber gerade kürzlich in seiner "Cicero-Entscheidung" nochmals hervorgehoben.

Bemängelt wird insbesondere, dass die Bundesregierung unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte beabsichtigt. Schon die massenhafte Speicherung der Daten unbescholtener Nutzer ohne jeden konkreten Anlass stellt einen unangemessenen Grundrechtseingriff dar, der jedenfalls hinsichtlich der staatlichen Zugriffsrechte zu einer möglichst grundrechtsschonenden Gesetzgebung zwingt.

Anstatt sich aber - wie verfassungsrechtlich geboten - auf eine reine Umsetzung der zu Grunde liegenden EG-Richtlinie (2006/24/EG) zu beschränken, geht der Regierungsentwurf (BT-Drs. 16/5846) deutlich über die Richtlinienvorgaben hinaus und erfasst sogar minderschwere Straftaten. Insofern wird darauf hingewiesen, dass derartige überobligatorische Maßnahmen vom Bundesverfassungsgericht überprüfbar sind.

Das Rechtsgutachten konstatiert weiterhin, dass sich die Grundrechtseingriffe im Bereich der - zuletzt ohnehin verstärkt bedrohten - Pressefreiheit in besonderem Maße auswirken würden. Immerhin würde mit der geplanten Gesetzgebung auch jede elektronische Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail, SMS und Internet von oder zu einem Pressevertreter für einen längeren Zeitraum rückverfolgbar. Dieser Umstand lässt befürchten, dass ein Einschüchterungseffekt eintritt und sich die Informationsquellen der Presse reduzieren.

Inzwischen hat die parlamentarische Debatte über die Vorratsdatenspeicherung begonnen. Am 6. Juli 2007 debattierte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf in erster Lesung kontrovers. Am 21. September 2007 hat der Rechtsausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung durchgeführt.

Nunmehr wird es maßgeblich von der Bereitschaft des Gesetzgebers zu einer verfassungsschonenden Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung bzw. zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Rahmen der Sicherheitsgesetzgebung insgesamt abhängen, ob das Bundesverfassungsgericht abermals mit der Aufgabe konfrontiert wird, gesetzgeberische Maßnahmen am Maßstab des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Pressefreiheit zu messen.

Das vorliegende Rechtsgutachten zeigt jedenfalls einen Weg, wie dem Terrorismus und der schweren Kriminalität wirksam begegnet und zugleich den Freiheitsrechten der Nutzer elektronischer Kommunikationsformen zumindest bedingt Rechnung getragen werden kann.

Hinweise: Das Gutachten ist hier als PDF-Datei abrufbar.
In gedruckter Version kann es – solange der Vorrat reicht – bei der GDD kostenlos unter Beifügung eines adressierten und mit 1,45 Euro frankierten Rückumschlags (Format DIN A5) schriftlich angefordert werden.
(GDD: ra)

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