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Veränderte Fassung des BilMoG


Mit dem veränderten BilMoG-Entwurf wird versucht, die aus der Finanzkrise gewonnenen Erkenntnisse zu verarbeiten
Koalition und FDP sind für Zeitwertbewertung von Aktien in Bankenbilanzen


(20.03.09) - Mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP hat sich der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen für eine veränderte Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ausgesprochen (16/10067).

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Die SPD-Fraktion sagte, alle Fraktionen teilten das Ziel, Einzelhandelskaufleute von Bilanzierungspflichten zu entlasten und die Schwellenwerte anzuheben, ab der Unternehmen ausführliche Informationspflichten haben.

Mit dem Gesetzentwurf werde der Versuch unternommen, die aus der Finanzkrise gewonnenen Erkenntnisse zu verarbeiten. Das werde besonders bei der Anrechnung der Risiken von Zweckgesellschaften auf das Mutterunternehmen deutlich.

Die Grünen-Fraktion sagte, mit dem veränderten Entwurf sei ein "vernünftiger Weg zum Vorsichtsprinzip" gefunden worden. Sie kritisierte aber, dass Banken Aktien in ihren Bilanzen "trotz massiver Kritik" in Zukunft zum aktuellen Marktwert aufführen sollen. Dieses Risiko solle zwar durch zwei "Gegenelemente" begrenzt werden, doch diese seien so ausgestaltet, dass sich der "Sicherheitsgewinn" verflüchtige. Einerseits sei der Risikoabschlag auf den Aktienwert nicht exakt bestimmt. Andererseits werde die Rückstellung, die das Aktienrisiko absichern soll, auf das Stammkapital der Banken abgerechnet und diene deshalb auch dazu, neue Kredite abzusichern.

Die FDP-Fraktion begrüßte insbesondere die Änderungen hinsichtlich der Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis. Dadurch werde es Unternehmen erschwert, die Risiken aus den Bilanzen in Tochterunternehmen auszulagern. Die Zeitwertbewertung von Aktien sei ausreichend abgesichert, so die FDP. Zudem werde die Höhe des Risikoabschlags durch die Bankenaufsicht kontrolliert.

Die Unionsfraktion widersprach der Ansicht, dass es Aufgabe des Gesetzentwurfes sei, das Handelsrecht für die Finanzkrise "fit zumachen" und betonte besonders die "Entlastung und Entbürokratisierung" zugunsten des Mittelstandes. Die Konservativen sagten, es wäre absurd, von den Banken einerseits die Vergabe von Krediten zu fordern, ihnen andererseits aber zu verbieten, die Rückstellung zur Absicherung des Aktienrisikos auf das Stammkapital anzurechnen. Die Modernisierung des Bilanzrechts sei eine wichtige Reform der aktuellen Legislaturperiode.

Die Linke kritisierte ebenfalls die "doppelte Risikobelastung" der Rückstellungen, die das Aktienrisiko absichern sollen. Ein Entschließungsantrag der Linken, in dem sie forderte, einen beherrschenden Einfluss eines Mutterunternehmens auf eine Zweckgesellschaft bereits dann anzunehmen, wenn dieses den "wesentlichen Teil der Risiken und Chancen" der Zweckgesellschaft trage, wurde abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)

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