FDP legt Gesetzentwurf gegen Enteignungen vor
Das im Finanzmarktstabilisierungsgesetz enthaltene Rettungsübernahmegesetz stelle einen systemfremden Eingriff in die freiheitlich-soziale Wirtschaftsverfassung dar
Rettungsübernahmegesetz könnte wegen der zeitlichen Befristung gegen das Einzelfallgesetzverbot verstoßen
(18.05.09) - Die FDP-Fraktion verlangt eine Zurücknahme des Rettungsübernahmegesetzes, mit dem in eine Schieflage geratene Banken verstaatlicht werden können. In ihrem Entwurf eines Gesetzes gegen Enteignungen (16/12904) schreibt die Fraktion, dass mit dem "verfassungsrechtlich bedenklichen Rettungsübernahmegesetz" das Investitionsklima in der Bundesrepublik nachhaltig beschädigt worden sei. Die Mobilisierung von dringend benötigtem Risikokapital werde dadurch dauerhaft erschwert.
In der Begründung heißt es, das im Finanzmarktstabilisierungsgesetz enthaltene Rettungsübernahmegesetz stelle einen systemfremden Eingriff in die freiheitlich-soziale Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik Deutschland dar. Es schaffe neue rechtsstaatliche Probleme ohne betriebswirtschaftliche Probleme zu lösen.
Die Fraktion weist darauf hin, dass weder die Bundesregierung noch der Finanzmarktstabilisierungsfonds dem Bundestag bislang Belege erbracht hätten, warum eine Alleineigentümerschaft des Bundes für eine Solvenzsicherung eines Kreditinstitutes unerlässlich sei. Das Ziel einer Finanzmarktstabilisierung könne auch durch andere Mittel als durch eine Enteignung erbracht werden. Für die FDP-Fraktion liegt es nahe, dass das Rettungsübernahmegesetz wegen der zeitlichen Befristung gegen das Einzelfallgesetzverbot verstoßen könnte.
"In Kombination mit den hohen Anforderungen an die Enteignung als ultima ratio ist es praktisch ausgeschlossen, dass das Gesetz innerhalb des vorgesehenen kurzen Zeitraums auf einen anderen Personenkreis Anwendung finden kann als auf die Anteilseigner der Hypo Real Estate Holding AG. Damit einher geht ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz", kritisiert die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
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