Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

FDP legt Gesetzentwurf gegen Enteignungen vor


Das im Finanzmarktstabilisierungsgesetz enthaltene Rettungsübernahmegesetz stelle einen systemfremden Eingriff in die freiheitlich-soziale Wirtschaftsverfassung dar
Rettungsübernahmegesetz könnte wegen der zeitlichen Befristung gegen das Einzelfallgesetzverbot verstoßen

(18.05.09) - Die FDP-Fraktion verlangt eine Zurücknahme des Rettungsübernahmegesetzes, mit dem in eine Schieflage geratene Banken verstaatlicht werden können. In ihrem Entwurf eines Gesetzes gegen Enteignungen (16/12904) schreibt die Fraktion, dass mit dem "verfassungsrechtlich bedenklichen Rettungsübernahmegesetz" das Investitionsklima in der Bundesrepublik nachhaltig beschädigt worden sei. Die Mobilisierung von dringend benötigtem Risikokapital werde dadurch dauerhaft erschwert.

In der Begründung heißt es, das im Finanzmarktstabilisierungsgesetz enthaltene Rettungsübernahmegesetz stelle einen systemfremden Eingriff in die freiheitlich-soziale Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik Deutschland dar. Es schaffe neue rechtsstaatliche Probleme ohne betriebswirtschaftliche Probleme zu lösen.

Die Fraktion weist darauf hin, dass weder die Bundesregierung noch der Finanzmarktstabilisierungsfonds dem Bundestag bislang Belege erbracht hätten, warum eine Alleineigentümerschaft des Bundes für eine Solvenzsicherung eines Kreditinstitutes unerlässlich sei. Das Ziel einer Finanzmarktstabilisierung könne auch durch andere Mittel als durch eine Enteignung erbracht werden. Für die FDP-Fraktion liegt es nahe, dass das Rettungsübernahmegesetz wegen der zeitlichen Befristung gegen das Einzelfallgesetzverbot verstoßen könnte.

"In Kombination mit den hohen Anforderungen an die Enteignung als ultima ratio ist es praktisch ausgeschlossen, dass das Gesetz innerhalb des vorgesehenen kurzen Zeitraums auf einen anderen Personenkreis Anwendung finden kann als auf die Anteilseigner der Hypo Real Estate Holding AG. Damit einher geht ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz", kritisiert die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen