Rechtliche Umsetzung der Gleichbehandlung
Reform des AGG: Schutzlücken schließen und den Rechtsschutz verbessern
Ergänzung um ein Diskriminierungsverbot in Bezug auf bundesstaatliches Handeln
Um wirksam gegen Diskriminierung vorzugehen und Teilhabe und Chancengleichheit zu gewährleisten, muss Gleichbehandlung auch rechtlich durchsetzbar sein. Im Privatrechtsverkehr schütze hier zwar seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als wichtiges Instrument gegen Diskriminierung. Dennoch müsse das Gesetz reformiert werden, wie der 13. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration mit dem Titel "Rassismus in Deutschland: Ausgangslage, Handlungsfelder, Maßnahmen" betont. Der Bericht liegt nun als Unterrichtung (20/5670) vor.
Ziel der Reform des AGG sei es, Schutzlücken zu schließen, und den Rechtsschutz zu verbessern. "Damit dies gelingt, muss eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des AGG, das bisher auf das Zivil- und Arbeitsrecht beschränkt ist, auf weitere Rechtsgebiete erwogen werden. Eine langjährige Forderung ist die Ergänzung um ein Diskriminierungsverbot in Bezug auf bundesstaatliches Handeln."
Daher sollten aus Sicht der Beauftragten bestehende Lücken beim Diskriminierungsschutz - zumindest gegenüber Bundesstellen - ähnlich wie in den durch das AGG bereits geschützten Lebensbereichen geregelt werden, wie es in dem Bericht weiter heißt. Damit würden auch die noch nicht vollständig umgesetzten europäischen Richtlinien umgesetzt. In anderen Bereichen, in denen der Bund keine Zuständigkeit hat, wie zum Beispiel im Bereich der schulischen Bildung, könne der Diskriminierungsschutz nur durch Ländergesetze gewährt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.03.23
Newsletterlauf: 23.05.23
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Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
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Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
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Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.