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Berichterstattung über CDU-Parteitag


Schaltkosten für Regierungsanzeige betrugen 2,76 Millionen Euro
Anlass für die Schaltung der Anzeige seien im "Herbst der Entscheidungen" die großen Projekte gewesen


(13.01.11) - Für eine Mitte November 2010 in verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften erschienene Anzeige der Deutschen Bundesregierung sind insgesamt Schaltkosten in Höhe von 2,76 Millionen Euro angefallen.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/4158) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3816) hervorgeht, entfielen davon 1,5 Millionen Euro auf regionale Tageszeitungen, 347.000 Euro auf Publikumszeitschriften, 329.000 Euro auf Boulevardblätter, 223.000 Euro auf überregionale Titel sowie 360.000 Euro auf Online-Medien.

Die Abgeordneten hatten sich in ihrer Anfrage unter anderem erkundigt, warum die Anzeigen am 17. November 2010 parallel zur Berichterstattung über den CDU-Parteitag in Karlsruhe erschienen seien. Dazu schreibt die Regierung, sie habe die Pflicht, die Bürger über ihre Beschlüsse und Vorhaben zu informieren. Anlass für die Schaltung der Anzeige seien im "Herbst der Entscheidungen" die großen Projekte gewesen, die die Regierung auf den Weg gebracht habe, sowie die Verabschiedung des Zukunftspakets im Bundestag.

Weiter heißt es: "Parteitermine spielen dabei keine Rolle." Das Presse- und Informationsamt der Regierung habe die Anzeigenschaltung seit Mitte Oktober 2010 geplant und vorbereitet. Der Schaltzeitraum sei am 26. Oktober 2010 festgelegt und gebucht worden. Mit der CDU-Parteizentrale habe es keinen Austausch gegeben. Der Anzeigenentwurf sei mit dem Bundeskanzleramt abgestimmt worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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Meldungen: Politik und Parteien

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  • Expertenstreit: Transparenzregeln für Abgeordnete

    Das Vorhaben der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, durch Änderung des Abgeordnetengesetzes, die Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu verbessern (19/28784), wird von Sachverständigen grundsätzlich unterstützt. Gleichwohl stoßen Teile der Neuregelung bei einigen Expertinnen und Experten auf verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus den vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen zu einer Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hervorgeht. Künftig sollen anzeigepflichtige Einkünfte der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen dem Gesetzentwurf zufolge betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Dabei sollen Einkünfte anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Ferner sollen laut Vorlage Beteiligungen der Parlamentarier sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften bereits ab fünf Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden, dabei erstmals auch indirekte Beteiligungen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden - ebenso die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden.

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