Transparency fordert, Regelungen zur Parteienfinanzierung fortzuentwickeln Den unlauteren Einfluss von Großspenden die Grundlage entziehen
(16.02.10) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. fordert, die Regelungen zur Parteienfinanzierung fortzuentwickeln. Michael Koß, Parteienfinanzierungsexperte von Transparency Deutschland: "Im internationalen Vergleich sind die Regelungen gar nicht so schlecht, aber sie sind nicht gut genug. Die Ansprüche der Bürger an Transparenz steigen und das zu Recht."
Im Einzelnen fordert Transparency: 1) Begrenzung der Spenden an Parteien auf max. 50.000 Euro pro Jahr und Unternehmen/Verband/Person. Eine Obergrenze von 50.000 Euro würde den Debatten über den unlauteren Einfluss von Großspenden die Grundlage entziehen.
2) Unmittelbare Veröffentlichung aller Spenden an Parteien ab 10.000 Euro; diese werden zurzeit erst bis zu 18 Monate später veröffentlicht.
3) Übergang der Kontrolle der Parteienfinanzierung auf ein weisungsungebundenes Kontrollgremium mit ausreichend Kontrollmöglichkeiten, Expertise und Personal.
4) Vollständiges Verbot von Spenden an Abgeordnete. Damit würde ein Hindernis auf dem Weg zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption beseitigt.
So war berichtet worden, Bundestagspräsident Lammert habe die Bundestagsverwaltung angewiesen, Spenden an Parteien über 50.000 Euro zukünftig unmittelbar zu veröffentlichen. Damit folgt er Empfehlungen, welche die OSZE und Transparency jeweils im Dezember 2009 ausgesprochen hatten. Es war kritisiert worden, dass Spenden über 50.000 Euro bisher nur einmal monatlich veröffentlicht werden. (Transparency: ra)
Transparency International: Kontakt und Steckbrief
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Um eine Anhebung der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung sowie mehr Transparenz etwa bei Parteisponsoring und bei Parteispenden geht es in einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/9147).
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (20/4255) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4023) auf die Antwort, die sie bereits dem AfD-Abgeordneten Christian Wirth am 8. Juli 2022 auf dessen schriftliche Frage (20/2692) gegeben hatte. Weitere Erkenntnisse lägen ihr nicht vor. Hintergrund der Kleinen Anfrage war ein Medienbericht über eine Kontaktaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit der Bundesregierung in einem laufenden Verfahren gegen die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Die Bundesregierung will die Demokratie in Deutschland durch mehr Transparenz stärken. Darauf verweist sie in ihrer Antwort (20/3351)auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3193). Im Koalitionsvertrag sei unter anderem vereinbart, Parteiensponsoring ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig zu machen, die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien auf 35.000 Euro herabzusetzen und eine Veröffentlichungspflicht einzuführen für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten.
Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine. Das Büro des Bundeskanzler a.D. soll "ruhend gestellt" werden. Die dem Büro zugeordneten Stellen sollen nicht mehr nachbesetzt werden, die Stelleninhaber anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Der Personenschutz durch das Bundeskriminalamt soll davon nicht betroffen sein.
Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt nach Auffassung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31564) hervor. Danach besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen "grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen". In diesem Sinne könne das parlamentarische Frage- und Informationsrecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren, heißt es in der Antwort weiter. Es diene aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen.
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