Europäisches Umweltrecht belastet KMU


Bürokratieaufwand: Vere e.V. berichtet über KMU-Belastungen in der Elektronikbranche
EU-Rechtsvorschriften verpflichten zur Umwelt- und Produktverantwortung: Frühzeitigen Informationsbeschaffung über die sich oft ändernden Vorschriften durch Revisionen der Gesetze und abweichende Verwaltungspraktiken macht große Schwierigkeiten


(01.06.12) - Am 3. Mai 2012 berichtete der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Vere e.V.) vor der Stoiber-Gruppe in Brüssel über die Verwaltungslasten von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) der Elektronikbranche, die durch Anforderungen und Pflichten des Europäischen Umweltrechts entstehen. Ziel der Stoiber Gruppe (High Level Group) ist die Vermeidung überflüssiger Verwaltungslasten europäischer Unternehmen, die Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und die Bewahrung der mit den EU-Rechtsvorschriften intendierten umweltpolitischen und wirtschaftlichen Ziele.

KMU stehen hierbei im Fokus, da sie gegenüber Konzernen weder die Technologien noch das Personal besitzen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Gruppe wird seit 2007 ehrenamtlich von dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten und früheren CSU-Vorsitzenden, Dr. Edmund Stoiber, geleitet.

Da die Arbeitsgruppe an den konkreten Auswirkungen der Umsetzung europäischer Gesetzgebung auf Unternehmen und Unternehmer in den Mitgliedstaaten der EU interessiert ist, wurde der Vere e.V. eingeladen, um eine Praxisschilderung der Konsequenzen für KMU speziell bei der Umsetzung europäischer Umwelt- und Produktverantwortungsgesetze in nationales Recht abzugeben. Hierbei wurde der Vere-Verband durch den Vorstand, Herrn Oliver Friedrichs, vertreten. Vere vertritt die Interessen von 2.400 KMU der Elektro- und Elektronikbranche aus weltweit 30 Ländern bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Deutschland.

Der Herstellerverband aus Hamburg transportiert seit über neun Jahren die Anliegen von KMU auf die politische Ebene und hatte zuletzt mit der Podiumsveranstaltung „Produktverantwortung – Handelshemmnis oder lösbare Aufgabe?“ am 17. November 2011 in Berlin ein hoch frequentiertes Forum zum Austausch von KMU mit ranghohen Vertretern aus Politik und Wirtschaft geschaffen. Damit etabliert sich der Vere e.V. zunehmend als Sprecher für KMU und Ansprechpartner in politischen und wirtschaftlichen Fragen.

Vere-Vorstand Oliver Friedrichs schilderte Praxiserfahrungen von KMU bei der Umsetzung Europäischen Umweltrechts
Mit Interesse verfolgten die Anwesenden den Ausführungen von Herrn Friedrichs, der den umfangreichen Bürokratieaufwand schilderte, den Kleinunternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel bewältigen müssen. Hierbei betonte Friedrichs vor allem den grenzüberschreitenden Handel mit Waren, bei dem sich die Unternehmen in jedem Land der EU mit individuellen, nationalen Vorschriften auseinandersetzen müssen.

Er führte weiterhin aus, dass gerade die KMU eine hohe Akzeptanz und Bereitschaft bezüglich ihrer Umwelt- und Produktverantwortung zeigen, jedoch oftmals mit der Abwicklung der zahlreichen Vorschriften überfordert sind. „Eine große Schwierigkeit liegt zudem in der frühzeitigen Informationsbeschaffung über die sich oft ändernden Vorschriften durch Revisionen der Gesetze und abweichende Verwaltungspraktiken. KMU verfügen nicht über die Ressourcen, um die aktuelle Rechtslage dauerhaft zu verfolgen“, sagte Oliver Friedrichs in Brüssel.

"Zwar bieten Verbände wie der Vere e.V. umfangreiche Unterstützung bei der Abwicklung und der Informationsbeschaffung an. Jedoch wird der Handlungsspielraum der zunehmend global agierenden KMU durch die Ausweitung und Überschneidungen von EU-Rechtsvorschriften immer undurchsichtiger", sagte Friedrichs weiter.

KMU-Belastungen am Beispiel ElektroG
Des Weiteren wurde die Abmahnphilosophie im Onlinehandel am Beispiel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) angesprochen. Das ElektroG ist die deutsche Umsetzung der WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) des Europäischen Parlaments und des Rates, die in der EU das fachgerechte Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten und dessen Finanzierung durch die Hersteller regelt.

Friedrichs stellte die Diskrepanz zwischen der schwierigen Informationsbeschaffung und der vorauseilenden Abmahnwelle einzelner spezialisierter Anwaltskanzleien dar, zu der es im Jahr 2005 bei der Einführung des ElektroG kam. In der Folge lagen dem Umweltbundesamt, der zuständigen Überwachungsbehörde für die Umsetzung des ElektroG, zeitweise bis zu 50.000 Anhörungen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren vor.

Die nachfolgende Entwicklung des ElektroG hat jedoch bewiesen, dass mit fortschreitender Information über die Registrierungspflicht aller betroffenen Hersteller die Ordnungswidrigkeiten abnahmen.

KMU frühzeitig in Gesetzgebungsverfahren einbeziehen
Um solcherlei Fehler zukünftig zu vermeiden, regte Oliver Friedrichs an, Interessensvertreter der KMU, wie beispielsweise den Vere e.V. mit seinen 2.400 angeschlossenen Unternehmen, frühzeitig in die Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen.
(Vere: ra)

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