Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Beschäftigung als Datenschutzbeauftragter


Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten bei Fusion zweier Krankenkassen
Wenn zwei öffentliche Stellen fusionieren und ihre Rechtsfähigkeit verlieren endet mit dem Erlöschen ihrer Rechtsfähigkeit auch das Amt des Datenschutzbeauftragten


(14.10.10) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein Urteil zur Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten bei Fusion zweier Krankenkassen gefällt. Wir zitieren aus der Pressemitteilung des BAG:

"Nach § 4f Abs. 1 BDSG haben öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, einen Beauftragten für den Datenschutz (DSB) zu bestellen. Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich, ob das Amt eines DSB bestehen bleibt, wenn zwei öffentliche Stellen fusionieren und ihre Rechtsfähigkeit verlieren. Der Zehnte Senat hat entschieden, dass bei einer Fusion zweier Krankenkassen mit dem Erlöschen ihrer Rechtsfähigkeit auch das Amt des DSB endet.

Der Kläger ist Dienstordnungsangestellter einer AOK, der Beklagten zu 1), und wurde 1997 von einer Rechtsvorgängerin zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Zum 1. Januar 2008 fusionierte die Rechtsvorgängerin mit einer weiteren Krankenkasse zur Beklagten zu 1). Diese wies dem Kläger eine anderweitige Tätigkeit zu. Der Kläger begehrt Beschäftigung als DSB und hilfsweise die Feststellung, die ihm übertragene Tätigkeit sei nicht amtsangemessen.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers war nur teilweise erfolgreich. Sie war hinsichtlich des Beschäftigungsantrags erfolglos. Das Amt des DSB hat mit dem Erlöschen der Krankenkasse geendet. Die Tätigkeit eines DSB ist nur für die Dauer der Übertragung des Amtes Bestandteil des Anstellungsvertrags geworden. Ein Anspruch auf Beschäftigung als DSB besteht nach dem Ende des Amtes gegen die neugegründete Beklagte zu 1) deshalb nicht mehr. Der Senat hat den Rechtsstreit im Übrigen an das Landesarbeitsgericht zur Prüfung zurückverwiesen, ob die dem Kläger neu zugewiesene Tätigkeit amtsangemessen ist."

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. September 2010 - 10 AZR 588/09 -
Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juni 2009 - 2 Sa 567/08 -
(Bundesarbeitsgericht: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Gesamtsumme im Milliardenbereich

    Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

  • Grenzen des Auskunftsanspruchs

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer

    Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen