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Landgericht Köln: Keine Nachahmung von Facebook


Erfolg für StudiVZ: Gericht weist Plagiats-Klage von Facebook ab
Urheber- und Markenrechte von Facebook seien nicht verletzt werden


(22.06.09) - Das Landgericht Köln hat die Klage von Facebook gegen StudiVZ Ltd. (Holtzbrinck Gruppe) abgewiesen. Das US-Unternehmen Facebook Ltd. hatte dem Social Network-Anbieter StudiVZ vorgeworfen, die Website nachgeahmt zu haben.

Ein Team um Dr. Klaus Ikas, Partner bei CMS Hasche Sigle und Experte für gewerblichen Rechtsschutz, hatte StudiVZ in dem Verfahren beraten.

Mit Hilfe widerrechtlich verschaffter Software-Quellcodes der Website, so der Facebook-Vorwurf im Einzelnen, habe StudiVZ (studiVZ, schuelerVZ, meinVZ) die Internetseiten illegal nachgebaut sowie Design und Funktionen kopiert. Dies sei wettbewerbswidrig und verletze die Urheberrechte und Markenrechte von Facebook, daher müsse die Fortführung der Websites künftig unterbleiben.

Das Landgericht ist dieser Darstellung nicht gefolgt und hat auch den Schadenersatzforderungen eine Absage erteilt. (CMS Hasche Sigle: ra)

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