Erfolg für StudiVZ: Gericht weist Plagiats-Klage von Facebook ab Urheber- und Markenrechte von Facebook seien nicht verletzt werden
(22.06.09) - Das Landgericht Köln hat die Klage von Facebook gegen StudiVZ Ltd. (Holtzbrinck Gruppe) abgewiesen. Das US-Unternehmen Facebook Ltd. hatte dem Social Network-Anbieter StudiVZ vorgeworfen, die Website nachgeahmt zu haben.
Ein Team um Dr. Klaus Ikas, Partner bei CMS Hasche Sigle und Experte für gewerblichen Rechtsschutz, hatte StudiVZ in dem Verfahren beraten.
Mit Hilfe widerrechtlich verschaffter Software-Quellcodes der Website, so der Facebook-Vorwurf im Einzelnen, habe StudiVZ (studiVZ, schuelerVZ, meinVZ) die Internetseiten illegal nachgebaut sowie Design und Funktionen kopiert. Dies sei wettbewerbswidrig und verletze die Urheberrechte und Markenrechte von Facebook, daher müsse die Fortführung der Websites künftig unterbleiben.
Das Landgericht ist dieser Darstellung nicht gefolgt und hat auch den Schadenersatzforderungen eine Absage erteilt. (CMS Hasche Sigle: ra)
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Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.
Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 06.05.2024 - III R 14/22 entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die -wird sie dem Finanzamt (FA) nachträglich bekannt- zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.
Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie zum Beispiel die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 07.05.2024 - IX R 21/22 entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 08.02.2024 - VI R 25/21 entschieden, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht allerdings, wie dem Finanzamt (FA) erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsaktes angezeigt worden ist, bereits zuvor widerrufen worden war.
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