Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

DG-Fonds: Bank zu Schadensersatz verurteilt


Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilt Leutkircher Bank eG wegen fehlerhafter Beratung
Bank muss Anleger seine Beteiligungssumme nebst Agio zuzüglich entgangenem Gewinn und abzüglich bereits erfolgter Ausschüttungen sowie erzielter Steuervorteile ersetzen


(17.07.09) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 15. Juli 2009 die Leutkircher Bank eG dazu verurteilt, einem Anleger, der eine Beteiligung am DG-Fonds Nr. 35 gezeichnet hatte, Schadensersatz in Höhe von 15.148,12 Euro zu zahlen. Auf dieses Urteil weist die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) jetzt hin.

Der 9. Zivilsenat kam zu der Überzeugung, dass die Bank falsch beraten hat, so dass sie dem Anleger seine Beteiligungssumme nebst Agio zuzüglich entgangenem Gewinn und abzüglich bereits erfolgter Ausschüttungen sowie erzielter Steuervorteile ersetzen muss. Der Anleger hatte sich am 6. Dezember 1995 mit 20.000 DM zuzüglich fünf Prozent Agio am DG-Fonds 35 beteiligt.

"Anleger von DG-Fonds, die noch nicht anwaltlich vertreten sind, sollten jetzt initiativ werden", erklärt die Anwältin des Klägers, Dr. Petra Brockmann von der Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft. "Die Chancen auf ein obsiegendes Urteil haben sich deutlich verbessert. Auch sollte im Einzelfall geprüft werden, ob die gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sinnvoll ist."

Die Kanzlei hat bundesweit zahlreiche Klagen von Anlegern, die in DG-Fonds investiert sind, eingereicht. "Wir erwarten in Kürze weitere positive Urteile in erster Instanz, was auch die Chancen für die Durchsetzung von Vergleichen deutlich verbessern dürfte", so Dr. Petra Brockmann weiter.

Die Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt bundesweit rund 700 Anleger von DG-Fonds, die teilweise in mehreren Fonds engagiert sind. Notleidend sind mindestens zehn DG-Fonds (Nr. 17, 26, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37 und 39). Die geschlossenen Immobilienfonds wurden von der DG-Anlage Gesellschaft mbH aufgelegt und von den Volks- und Raiffeisenbanken sowie von der Südwestbank vertrieben.

Die Gesamtzahl der geschädigten Anleger beläuft sich auf über 20.000 bei einer Gesamtsumme von geschätzten 500 Millionen Euro. Zu den Fonds liegen Hahn Rechtsanwälte mehrere Sachverständigengutachten vor, die zahlreiche Prospektfehler nachweisen. (Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft: ra)

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Verdeckte Gewinnausschüttung?

    Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein solcher kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen.

  • Bekämpfung von Steuerhinterziehung

    Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.01.2024 - IX R 36/21 entschieden. Der BFH sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden keine Verletzung der Grundrechte der inländischen Steuerpflichtigen.

  • Werbungskosten & Aufstiegsfortbildung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23.11.2023 - VI R 9/21 entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) führt.

  • Fluorierte Treibhausgase & fehlende Pflichtangaben

    Die Wettbewerbszentrale ist seit Mitte 2023 in aktuell elf Fällen gegen teils umweltbezogene Werbung mit Bezug zur Energiewende vorgegangen. Die Fälle betrafen vor allem den Markt für Photovoltaik- und Solaranlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen.

  • Gewinnermittlung nach der Tonnage

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 19.10.2023 - IV R 13/22 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG -) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen