Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Verletzung von Urheberrechten


Beschluss des Bundesgerichtshofs: Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen zur Entscheidung angenommen
Bundesgerichtshof lässt Revision im Fall Oracle gegen usedSoft zu


(02.12.09) - Die Frage, ob der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte rechtswidrig ist, wird in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) geklärt werden, das entschied der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12. November 2009 (Az. I ZR 129/08). Geklagt hatte der amerikanische Software-Anbieter Oracle International Corp. als Inhaber der Urheberrechte gegen die usedSoft GmbH aus München.

usedSoft ist auf den Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen spezialisiert – Nutzungsrechte werden vom ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte verkauft. Die Software selbst müssen sich die Kunden von usedSoft jedoch anderweitig beschaffen, also kopieren, denn diese erhalten sie nicht von usedSoft.

Vor einem Jahr hatte das Oberlandesgericht München entschieden, dass dieser Lizenzhandel eine Verletzung der Urheberrechte von Oracle darstellt und damit ein Urteil des Landgerichts München I aus dem Jahr 2007 bestätigt. Das OLG hatte die Revision zum BGH nicht zugelassen. Der BGH hat der von usedSoft eingelegten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben und damit den Fall zur Entscheidung angenommen.

Mit dem Beschluss ist in der Sache noch nichts entschieden. Der Beschluss besagt lediglich, dass der BGH der Auffassung ist, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BGH erfordert. Mit der eigentlichen Frage, ob der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen zulässig ist, wird sich der BGH erst im Rahmen des Revisionsverfahrens beschäftigen, das nun begonnen hat. Dem Beschluss lassen sich keine Anhaltspunkte dazu entnehmen, wie der BGH diese Frage im Ergebnis entscheiden wird.

Eines ist jedoch klar: Es wird noch einige Zeit dauern, bis der BGH in der Sache entscheiden wird. Bis dahin sind die bisherigen Entscheidungen der Oberlandesgerichte maßgebend, nämlich das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07) sowie kürzlich ergangene Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt/Main vom 12. Mai 2009 (Az. 11 W 15/09) und Düsseldorf vom 29. Juni 2009 (Az. I-20 U 247/08), die sich der Auffassung des Oberlandesgerichts München in vollem Umfang anschlossen.

Nach dieser Rechtsprechung ist der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen, mit Lizenz-Keys sowie mit (rechtmäßig erstellten) Sicherungskopien rechtswidrig. Bislang hat sich kein Oberlandesgericht für eine Zulassung des Handels mit "gebrauchten" Softwarelizenzen ausgesprochen. (Oracle: ra)

Oracle: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 06.05.2024 - III R 14/22 entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die -wird sie dem Finanzamt (FA) nachträglich bekannt- zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.

  • Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch

    Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie zum Beispiel die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 07.05.2024 - IX R 21/22 entschieden.

  • Mitteilung des Widerrufs der Vollmacht

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 08.02.2024 - VI R 25/21 entschieden, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht allerdings, wie dem Finanzamt (FA) erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsaktes angezeigt worden ist, bereits zuvor widerrufen worden war.

  • Durchführung des Steuerabzugs

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Köln ist nicht dafür zuständig, eine Außenprüfung anzuordnen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs bei ausländischen Künstlern oder anderen beschränkt steuerpflichtigen Personen zu kontrollieren.

  • Einsatz älterer Kassenmodelle

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22 seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen fortgeführt. Im zugrunde liegenden Fall verwendete ein Restaurantbetrieb er, der einen großen Teil seiner Einnahmen in Form von Bargeld erzielte, in den Jahren 2011 bis 2014 eine elektronische Registrierkasse sehr einfacher Bauart, die bereits in den 1980er Jahren entwickelt worden war.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen