Landgericht Hamburg erlegt den Anschlussinhabern in Filesharing-Verfahren umfassende Darlegungs- und Vortragspflichten auf Behauptung "Ich war's nicht" reicht nach Auffassung der Hamburger Richter nicht aus
(30.04.10) - Das Landgericht (LG) Hamburg (308 O 691/09) hat in einer von .rka Rechtsanwälte erstrittenen Entscheidung bestätigt, dass Anschlussinhaber in sogenannten Filesharing-Fällen umfassend darlegungsbelastet sind. Die Reduktion auf die Behauptung "Ich war`s nicht" reicht nach Auffassung der Hamburger Richter nicht aus.
Im vorliegenden Fall kam hinzu, dass die von der Anschlussinhaberin und ihrem Lebensgefährten abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen lückenhaft waren. Rechtsanwalt Nikolai Klute, sagte: "Während die Anschlussinhaberin noch versicherte, dass sich die Datei 'nach ihrer Kenntnis' niemals auf ihrem Rechner befunden habe, erklärte der Lebenspartner, dass sich die Datei 'nicht auf dem Rechner befindet'."
Dieser Widerspruch ließ das Gericht zu Recht zweifeln. "In Anbetracht der Häufigkeit der Identifikationen hat das Gericht darüber hinaus hervorgehoben, dass es der Beklagten im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast oblegen hätte, darzulegen, wer - wenn nicht sie selbst - die Rechtsverletzung begangen haben könnte", so der Hamburger Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, "auch insoweit erwiesen sich die Ausführungen der Beklagten als unglaubwürdige Schutzbehauptungen". (.rka Rechtsanwälte: ra)
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Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.
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Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.
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