Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Konkretere Entgeltdefinition gefordert


Zwei Jahre Basiskonto: Viele Banken verlangen für ein Basiskonto hohe Gebühren
Erste Urteile wegen zu hoher Kontogebühren vzbv klagte gegen drei Kreditinstitute wegen zu hoher Kontogebühren



Zwei Gerichte haben bereits entschieden: Kontoführungsgebühren für Basiskonten waren teilweise unangemessen hoch. Das Zahlungskontengesetz muss aus vzbv-Sicht dringend nachgebessert werden. Im Juni 2016 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ein Zahlungskonto gesetzlich verankert. Bereits kurz nach der Einführung kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die angebotenen Basiskonten für Verbraucher in der Regel teurer waren als herkömmliche Kontomodelle. Der vzbv hat mit seinen Klagen nun für erste Rechtsprechung zu Kontoführungsentgelten gesorgt. Die Urteile zeigten, wie unsicher die Rechtslage in Bezug auf Basiskontoentgelte ist.

„Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben solange mit teuren Basiskonten konfrontiert, bis es im Gesetz eine konkretere Entgeltdefinition gibt“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

vzbv klagt gegen drei Kreditinstitute
Nach der Klage des vzbv gegen die Deutsche Bank hat das Landgericht Frankfurt am Main dem Kreditinstitut nun untersagt, für das Basiskonto eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 8,99 Euro zu verlangen. Dieses Entgelt sei nicht angemessen. Das Gericht erklärte, dass sich der von der Bank behauptete Zusatzaufwand bei der Bearbeitung von Basiskonten nicht kostenerhöhend auswirken dürfe, weil die Bank mit dem Angebot eines Basiskontos eine gesetzliche Pflicht erfülle.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hielt die Kontoführungsgebühr der Sparkasse Holstein für das Basiskonto in Höhe von 8,95 Euro deshalb für unangemessen, weil das durchschnittliche Nutzerverhalten der Inhaber von Basiskonten nicht berücksichtigt würde. Verbraucher könnten durch ihr Verhalten nicht aktiv Einfluss auf die Höhe des Entgelts nehmen. Gleichwohl wies das OLG die Klage des vzbv ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass das Kreditinstitut nach einer Aufsichtsmaßnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein weiteres Basiskontomodell einführte. Nach Ansicht des Gerichts sei somit auszuschließen, dass sich die vorherige Preisgestaltung der Sparkasse wiederholen würde.

Eine gerichtliche Entscheidung über die Klage des vzbv gegen die Deutsche Postbank im Zusammenhang mit Basiskontogebühren steht noch aus.

Gesetz lässt Banken zu viel Spielraum
Anders als das Landgericht hat das OLG in seiner Begründung erkennen lassen, dass der im Zusammenhang mit Basiskonten anfallende Mehraufwand eingepreist werden dürfe.

Nach dem Zahlungskontengesetz müssen Entgelte für Basiskonten lediglich angemessen sein. „Die gesetzliche Definition zum Basiskontoentgelt ist momentan zu unbestimmt. Sie lässt den Kreditinstituten einen zu großen Gestaltungsspielraum bei der Preiskalkulation“, so Mohn. „Dem europäischen Gesetzgeber war es ein Anliegen, dass finanziell schwache Verbraucher Basiskonten unentgeltlich oder zumindest günstig erhalten. Genau dieser Anspruch muss auch im deutschen Gesetz klar verankert werden“, fordert Mohn. (vzbv: ra)

eingetragen: 09.07.18
Newsletterlauf: 17.08.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Weitere Urteile

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

  • Grenzen des Auskunftsanspruchs

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer

    Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.

  • Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 06.05.2024 - III R 14/22 entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die -wird sie dem Finanzamt (FA) nachträglich bekannt- zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen