Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa

Gleichbehandlungsgesetz und Lebenspartnerschaft


Bayerns Europaminister Dr. Markus Söder weist Kritik von EU-Sozialkommissar Spidla am deutschen Gleichstellungsrecht zurück
Gleichstellung von Ehe mit gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft falsches Signal - Verschärfung des Gleichbehandlungsgesetzes mit Bayern nicht zu machen


(12.02.08) - Bayerns Europaminister Dr. Markus Söder kündigte an, dass sich Bayern gegen weitere Verschärfungen der gesetzlichen Anforderungen zur Nichtdiskriminierung massiv zur Wehr setzen wird. Söder: "Schon der gegenwärtige gesetzliche Rahmen geht an die Grenze des politisch Vertretbaren und praktisch Vernünftigen.

Jetzt noch draufzusatteln und wie EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla eine rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe zu fordern, ist ein völlig falsches Signal. Eine solche Gleichstellung ist mit Bayern nicht zu machen."

Nach den Worten Söders tragen die Forderungen Spidlas auch zur weiteren Aufblähung von Bürokratie bei. Söder: "Schon das geltende Gleichbehandlungsgesetz ist ein Bürokratieungeheuer, das die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gerade für diejenigen reduziert, die das Gesetz zu schützen vorgibt. Das Gegenteil wäre richtig: Das Gleichbehandlungsgesetz entschlacken und Bürokratie abbauen."

EU-Sozialkommissar Spidla verlangt nach Presseberichten Nachbesserungen am AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und fordert eine weitgehende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen.

Außerdem kritisiert er, dass Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Benachteiligungsgebot nur dann haften müssen, wenn sie schuldhaft gehandelt haben.

Auch Bayerns Justizministerin und stellvertretende CSU-Parteivorsitzende Dr. Beate Merk hat die Kritik der Europäischen Kommission am deutschen Gleichbehandlungsgesetz nachdrücklich zurückgewiesen.

"Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist der deutsche Gesetzgeber bei der Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften bereits an die Grenze des Möglichen gegangen. Die noch bestehenden Unterschiede im Beamtenrecht, etwa bei den Familienzulagen und bei der Witwerrente, tragen der in unserem Grundgesetz verbrieften besonderen Stellung der Ehe und Familie Rechnung. Außerdem ist die Ausgestaltung des Beamtenrechts Sache des nationalen Gesetzgebers und darf nicht über die Hintertür des Antidiskriminierungsrechts in Brüssel geregelt werden. Weshalb sich die Europäische Union damit befasst, ist mir schleierhaft", sagte die Ministerin.
(Bayerische Staatskanzlei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen