Gleichbehandlungsgesetz und Lebenspartnerschaft
Bayerns Europaminister Dr. Markus Söder weist Kritik von EU-Sozialkommissar Spidla am deutschen Gleichstellungsrecht zurück
Gleichstellung von Ehe mit gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft falsches Signal - Verschärfung des Gleichbehandlungsgesetzes mit Bayern nicht zu machen
(12.02.08) - Bayerns Europaminister Dr. Markus Söder kündigte an, dass sich Bayern gegen weitere Verschärfungen der gesetzlichen Anforderungen zur Nichtdiskriminierung massiv zur Wehr setzen wird. Söder: "Schon der gegenwärtige gesetzliche Rahmen geht an die Grenze des politisch Vertretbaren und praktisch Vernünftigen.
Jetzt noch draufzusatteln und wie EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla eine rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe zu fordern, ist ein völlig falsches Signal. Eine solche Gleichstellung ist mit Bayern nicht zu machen."
Nach den Worten Söders tragen die Forderungen Spidlas auch zur weiteren Aufblähung von Bürokratie bei. Söder: "Schon das geltende Gleichbehandlungsgesetz ist ein Bürokratieungeheuer, das die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gerade für diejenigen reduziert, die das Gesetz zu schützen vorgibt. Das Gegenteil wäre richtig: Das Gleichbehandlungsgesetz entschlacken und Bürokratie abbauen."
EU-Sozialkommissar Spidla verlangt nach Presseberichten Nachbesserungen am AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und fordert eine weitgehende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen.
Außerdem kritisiert er, dass Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Benachteiligungsgebot nur dann haften müssen, wenn sie schuldhaft gehandelt haben.
Auch Bayerns Justizministerin und stellvertretende CSU-Parteivorsitzende Dr. Beate Merk hat die Kritik der Europäischen Kommission am deutschen Gleichbehandlungsgesetz nachdrücklich zurückgewiesen.
"Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist der deutsche Gesetzgeber bei der Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften bereits an die Grenze des Möglichen gegangen. Die noch bestehenden Unterschiede im Beamtenrecht, etwa bei den Familienzulagen und bei der Witwerrente, tragen der in unserem Grundgesetz verbrieften besonderen Stellung der Ehe und Familie Rechnung. Außerdem ist die Ausgestaltung des Beamtenrechts Sache des nationalen Gesetzgebers und darf nicht über die Hintertür des Antidiskriminierungsrechts in Brüssel geregelt werden. Weshalb sich die Europäische Union damit befasst, ist mir schleierhaft", sagte die Ministerin.
(Bayerische Staatskanzlei: ra)
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