Auswirkungen auf die Grundrechte
Vorratsdatenspeicherung: Der Europäische Datenschutzbeauftragte fordert eindeutige Beweise für die Notwendigkeit
Ohne einen solchen Nachweis sollte die Richtlinie zurückgezogen oder durch ein weniger in die Privatsphäre eingreifendes Instrument ersetzt werden
(13.12.10) - In einer Rede bei der Konferenz der Europäischen Kommission in Brüssel zum Thema "Taking on the Data Retention Directive" hat Peter Johan Hustinx, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), sich stark dafür ausgesprochen, die Gelegenheit des laufenden Bewertungsprozesses zu nutzen, um die Notwendigkeit und Rechtfertigung der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten deutlich zu demonstrieren.
Der EDSB betonte erneut, dass die Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten aller Personen in der europäischen Union (EU), wann immer sie das Telefon oder das Internet benutzen, einen riesigen Eingriff in das Recht auf Privatsphäre aller Bürger bedeutet. Als solche bewertet der EDSB die Richtlinie als das am meisten in die Privatsphäre eingreifende Instrument, das jemals von der EU im Hinblick auf Umfang und Anzahl der Menschen, die davon betroffen werden, angenommen wurde.
Eine solch massive Verletzung der Privatsphäre muss solide gerechtfertigt werden. Der EDSB hat daher die Europäische Kommission dazu aufgefordert, die Bewertung zu verwenden, um tatsächlich die Notwendigkeit der Richtlinie zu beweisen. Konkrete Fakten und Zahlen sollten auch die Beurteilung ermöglichen, ob die bei der Bewertung vorgestellten Ergebnisse mit anderen weniger in die Privatsphäre eingreifenden Mitteln hätten erreicht werden können.
"Die Bewertung, auf die wir derzeit warten, ist der Moment der Wahrheit für die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten", erklärte Peter Hustinx. "Beweise sind erforderlich, dass sie eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme darstellt. Ohne einen solchen Nachweis sollte die Richtlinie zurückgezogen oder durch ein weniger in die Privatsphäre eingreifendes Instrument ersetzt werden, das den Anforderungen der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit entspricht."
Der EDSB bestand weiter auf der Tatsache, dass die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten offensichtlich die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften verfehlt hat. Signifikante Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung haben zu einer Rechtsunsicherheit bei den Bürgern geführt. Es hat sich auch eine Situation ergeben, in der die Verwendung der auf Vorrat gespeicherten Daten nicht strikt auf die Bekämpfung von schweren Straftaten begrenzt ist.
Nach Ansicht des EDSB sollte ein neues oder geändertes EU-Instrument zur Vorratsdatenspeicherung klar in seinem Umfang definiert werden und Rechtssicherheit für die Bürger schaffen. Dies bedeutet, dass es auch die Möglichkeit für den Zugang und die Weiterverwendung durch Strafverfolgungsbehörden regeln und keinen Raum für die Mitgliedstaaten lassen sollte, die Daten für weitere Zwecke zu nutzen.
Hintergrund-Informationen
Die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG (PDF)) erfordert von öffentlichen Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste (Telefon- und Mobilfunkunternehmen, Internetanbieter) Verkehrs-, Standort- und Teilnehmerdaten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten auf Vorrat zu speichern.
Die Richtlinie unterliegt derzeit einem Bewertungsprozess, der darauf zielt, ihre Anwendung durch die Mitgliedstaaten und ihre Auswirkung auf Unternehmen und Verbraucher zu beurteilen. Das Ziel ist auch festzustellen, ob die Richtlinie in angemessenem Verhältnis mit den Vorteilen für die Strafverfolgung, den Marktkosten und den Auswirkungen auf die Grundrechte, insbesondere das Recht auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten, steht. Das Ergebnis der Bewertung wird der Kommission bei ihrer Entscheidung helfen, ob eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich ist. (EDSB: ra)
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