Förderung des Datenschutzes in der Praxis
Einhaltung der Datenschutzvorschriften in der EU-Verwaltung: Der Europäische Datenschutzbeauftragte verabschiedet eine umfassende Strategie zur Aufsicht und Durchsetzung
Good Governance: "Rechenschaftspflicht" verlangt die Einführung geeigneter und wirksamer Maßnahmen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen durch die Organe und Einrichtungen der EU und deren Nachweis an den EDSB
(17.12.10) - Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ein Strategiepapier verabschiedet, das den Rahmen definiert, in dem er die Einhaltung der Datenschutzvorschriften in der EU-Verwaltung kontrolliert und garantiert. Die Strategie signalisiert eine grundlegende Gangänderung auf dem Gebiet der Durchsetzung.
Die Strategie zielt darauf, die freiwillige Einhaltung der Datenschutzvorschriften und beste Praktiken zu ermutigen sowie ausreichende Anreize für die Einhaltung zu schaffen.
Dabei gilt es
>> die Schwerpunkte der Verantwortung für die Einhaltung hervorzuheben;
>> die Mittel zu erklären, die dem EDSB zur Verfügung stehen, um diese Einhaltung zu unterstützen;
>> die Maßnahmen zu verdeutlichen, die der EDSB im Falle einer Nichteinhaltung treffen wird.
Das Strategiepapier legt einen starken Schwerpunkt auf das Prinzip der "Rechenschaftspflicht", um die Einhaltung und die Übernahme der besten Praktiken in der EU-Verwaltung zu fördern. Die Rechenschaftspflicht verlangt die Einführung geeigneter und wirksamer Maßnahmen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen durch die Organe und Einrichtungen der EU und deren Nachweis an den EDSB.
Peter Johan Hustinx, niederländischer Datenschutzexperte und amtierender Europäische Datenschutzbeauftragte, erklärte hierzu: "Dass die EU-Institutionen Rechenschaft für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen und für den Nachweis dieser Einhaltung zu tragen haben, ist ein entscheidender erster Schritt zur Förderung des Datenschutzes in der Praxis. Jedoch muss dies durch zusätzliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit den Organen und Einrichtungen unterstützt werden, die die geforderten Standards regelmäßig nicht erfüllen und arme Einhaltungsquoten nachweisen".
Der EDSB, der sich als europäischer Hüter des Datenschutzes versteht, hat bislang den Ansatz vorgezogen, eher Empfehlungen auszusprechen und Einhaltung zu fördern, anstatt zu ermahnen, verwarnen oder rechtsverbindliche Anweisungen zu erteilen. Nach fünf Jahren, dass der EDSB eine solche Politik verfolgt hat, hält er es für angemessen, jetzt einen robusteren Ansatz zur Durchsetzung zu entwickeln, insbesondere in Fällen von schwerer, vorsätzlicher oder wiederholter Nichteinhaltung der Datenschutzgrundsätze. Diese neue Strategie führt daher eine Reihe von Kriterien ein, die eine proaktive sowie einheitliche und transparente Anwendung seiner Durchsetzungsbefugnisse gewährleisten.
Der EDSB betont ebenfalls, dass Transparenz und Öffentlichkeit wichtige Instrumente sowohl für die Beteiligten als auch in Bezug auf Good Governance sind. Auf dem Gebiet seiner Durchsetzungstätigkeiten wird der EDSB in der Regel Informationen zu jeder offiziellen Empfehlung veröffentlichen. Er wird auch von Fall zu Fall prüfen, ob es angebracht ist, jede andere Durchsetzungsmaßnahme öffentlich zu machen.
Das Strategiepapier (PDF auf Englisch) ist auf der Webseite des EDSB verfügbar.
(EDSB: ra)
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