Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufwand
EU-Kommission schlägt zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mehr Transparenz und weniger Bürokratie für Unternehmen vor
Beseitigung von Formalitäten wie der Notwendigkeit einer Apostille oder beglaubigter Übersetzungen von Unternehmensdokumenten
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, die es Gesellschaften erleichtern soll, die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht auszuweiten. Mit dem Vorschlag sollen die Geschäftstätigkeit grenzüberschreitend tätiger Unternehmen erleichtert und Transparenz und Vertrauen in Geschäftstätigkeiten gestärkt werden, indem mehr Informationen über Unternehmen auf EU-Ebene öffentlich zugänglich gemacht werden. Sie soll auch den bürokratischen Aufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen verringern und dank eines EU-Gesellschaftszertifikats oder der Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung jährlich etwa 437 Mio. EUR an Verwaltungskosten einsparen.
Der Vorschlag soll zur weiteren Digitalisierung des Binnenmarkts beitragen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, in der EU geschäftlich tätig zu werden.
Zum Abbau von Bürokratie und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für grenzüberschreitend tätige Unternehmen werden unter anderem folgende Vorschriften vorgeschlagen:
>> Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung, damit Unternehmen bei der Errichtung einer Zweigniederlassung oder eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat Informationen nicht erneut übermitteln müssen. Die einschlägigen Informationen können über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) ausgetauscht werden;
>> Ein EU-Gesellschaftszertifikat mit grundlegenden Informationen über Unternehmen, das kostenlos in allen EU-Sprachen verfügbar sein wird;
>> Eine mehrsprachige Standardvorlage für eine digitale EU-Vollmacht, mit der eine Person zur Vertretung eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedstaat ermächtigt wird;
>> Beseitigung von Formalitäten wie der Notwendigkeit einer Apostille oder beglaubigter Übersetzungen von Unternehmensdokumenten.
Verbesserung der Transparenz und des Vertrauens in grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten
Mit dem Vorschlag werden die bestehenden EU-Vorschriften für Gesellschaften (Richtlinie (EU) 2017/1132) aktualisiert, um sie an die digitalen Entwicklungen und neuen Herausforderungen anzupassen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt zu fördern.
Zur Erhöhung der Transparenz und des Vertrauens in die Unternehmen sollen die vorgeschlagenen Vorschriften
>> sicherstellen, dass wichtige Gesellschaftsinformationen (z. B. über Personengesellschaften und Konzerne) insbesondere auf EU-Ebene über das BRIS öffentlich zugänglich sind;
>> die Suche nach Informationen über Unternehmen in der EU erleichtern, indem eine Suche über BRIS und gleichzeitig über zwei weitere EU-Systeme ermöglicht wird, die die nationalen Register wirtschaftlicher Eigentümer und Insolvenzregister miteinander verknüpfen;
>> die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität der Daten in Unternehmensregistern gewährleisten, z. B. durch Überprüfung von Gesellschaftsinformationen vor ihrer Eintragung in Unternehmensregister in allen Mitgliedstaaten.
Hintergrund
Unternehmen sind das Herzstück des Binnenmarkts. Dank ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer – auch grenzüberschreitenden – Investitionen spielen sie eine führende Rolle, wenn es darum geht, zum wirtschaftlichen Wohlstand und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU beizutragen und den zweifachen Wandel der EU hin zu einer nachhaltigen und digitalen Wirtschaft voranzutreiben. Zu diesem Zweck benötigen die Unternehmen einen planbaren Rechtsrahmen, der auch das Wachstum fördert und an die neuen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen in einer zunehmend digitalen Welt angepasst ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden für rund 16 Millionen Kapitalgesellschaften und 2 Millionen Personengesellschaften in der EU gelten.
Der Vorschlag ist der zweite Schritt zur Digitalisierung des EU-Gesellschaftsrechts. Mit der Digitalisierungsrichtlinie (EU) 2019/1151 wurde im Jahr 2019 sichergestellt, dass gesellschaftsrechtliche Verfahren online durchgeführt werden können, insbesondere Unternehmensgründungen. Der nunmehrige Vorschlag ist komplementär und zielt darauf ab, die Verfügbarkeit von Gesellschaftsinformationen, insbesondere auf EU-Ebene, zu erhöhen und administrative Hindernisse für die Nutzung solcher Informationen durch Unternehmen und Behörden in grenzüberschreitenden Zusammenhängen zu beseitigen.
Insgesamt fördert der Vorschlag "standardmäßig digitale" Lösungen für den Zugang zu oder die Nutzung von Gesellschaftsinformationen in Interaktionen zwischen Unternehmen und Unternehmensregistern oder Behörden. Er stützt sich außerdem auf die Nutzung von Vertrauensdiensten und sorgt dafür, dass Lösungen wie das EU-Gesellschaftszertifikat mit der künftigen europäischen Brieftasche für die digitale Identität vereinbar sind.
Der Vorschlag wird zu den Digitalisierungszielen beitragen, die in den Mitteilungen Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade und Digitalisierung der Justiz in der Europäischen Union – Ein Instrumentarium für Gelegenheiten beschrieben werden. Darüber hinaus wird er die grenzüberschreitende Expansion von KMU im Einklang mit den Mitteilungen Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020 und Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa erleichtern. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 01.04.23
Newsletterlauf: 11.07.23
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