Batterien und Null-Schadstoff-Ziel
Neue Vorschriften für die Herstellung, das Recycling und die Umnutzung von Batterien
Der Grüne Deal: EU vereinbart neues Gesetz über nachhaltigere und kreislauforientierte Batterien zur Unterstützung der Energiewende und einer wettbewerbsfähigen Industrie in der EU
Die EU-Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat, die darauf abzielt, alle in der EU in Verkehr gebrachten Batterien nachhaltiger, kreislauforientierter und sicherer zu machen. Die Einigung baut auf dem Vorschlag der Kommission von Dezember 2020 auf und befasst sich mit sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit allen Arten von Batterien.
Mit dem neuen Gesetz werden im Rahmen des europäischen Grünen Deals sowohl die Kreislaufwirtschaft als auch das Null-Schadstoff-Ziel der EU vorangebracht, indem Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus – von der Beschaffung von Materialien bis hin zu ihrer Sammlung, ihrem Recycling und ihrer Umnutzung – nachhaltig gemacht werden. Im derzeitigen energiepolitischen Kontext bilden die neuen Vorschriften einen grundlegenden Rahmen für die Förderung der weiteren Entwicklung einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen Batterieindustrie, die die Umstellung Europas auf saubere Energie und die Unabhängigkeit von Kraftstoffimporten unterstützen wird. Batterien sind auch eine Schlüsseltechnologie, die für das Voranbringen der Klimaneutralität der EU bis 2050 von zentraler Bedeutung ist.
Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, werden ab 2024 schrittweise Nachhaltigkeitsanforderungen in Bezug auf den CO2-Fußabdruck, den Rezyklatanteil sowie die Leistung und Haltbarkeit eingeführt. Ein umfassenderer Rechtsrahmen für die erweiterte Herstellerverantwortung wird ab Mitte 2025 gelten, wobei mit der Zeit höhere Sammelziele eingeführt werden. Für Gerätebatterien liegt das Ziel bei 63 Prozent im Jahr 2027 und 73 Prozent im Jahr 2030, während das Ziel für Batterien aus leichten Verkehrsmitteln im Jahr 2028 bei 51 Prozent und im Jahr 2031 bei 61 Prozent liegen wird. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt und ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kupfer, Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.
Dadurch wird sichergestellt, dass wertvolle Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer zurückgewonnen und in die Wirtschaft zurückgeführt werden, indem schrittweise strengere Zielvorgaben für Recyclingeffizienz und stoffliche Verwertung festgelegt werden. Die Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung von Lithium werden bis 2027 50 Prozent und bis 2031 80 Prozent betragen.
Unternehmen, die Batterien auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen, werden nachweisen müssen, dass die für ihre Herstellung verwendeten Materialien verantwortungsvoll beschafft wurden. Dies bedeutet, dass soziale und ökologische Risiken im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Verarbeitung und dem Handel mit den für die Batterieherstellung verwendeten Rohstoffen ermittelt und vermindert werden müssen.
Hintergrund
Seit 2006 werden Batterien und Altbatterien auf EU-Ebene durch die Batterien-Richtlinie geregelt. Die Kommission hat im Dezember 2020 vorgeschlagen, diese Richtlinie aufgrund neuer sozioökonomischer Bedingungen, technologischer Entwicklungen, Märkte und Verwendungen von Batterien zu überarbeiten.
Die Nachfrage nach Batterien nimmt sehr schnell zu und dürfte sich bis 2030 um das 14fache erhöhen, wobei 17 Prozent dieser Nachfrage auf die EU entfallen könnten. Dies ist vor allem auf die Elektrifizierung des Verkehrs zurückzuführen. Eine derartige exponentiell zunehmende Nachfrage nach Batterien wird zu einem entsprechenden Anstieg der Nachfrage nach Rohstoffen führen, deren Umweltauswirkungen daher minimiert werden müssen.
2017 hat die Kommission die Europäische Batterie-Allianz ins Leben gerufen, um eine innovative, nachhaltige und weltweit wettbewerbsfähige Batterie-Wertschöpfungskette in Europa aufzubauen und die Versorgung mit Batterien sicherzustellen, die für die Dekarbonisierung des Verkehrs- und Energiesektors benötigt werden. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 09.03.23
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