Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur
Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos: Kommission genehmigt 350-Millionen-Euro-Förderung in Deutschland
Staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie von 2022 (CEEAG)
Die Hochleistungsladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge entlang der deutschen Autobahnen kann ausgebaut werden: Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 350 Millionen Euro genehmigt. Sie sieht die Einrichtung von 952 HPC-Punkten an rund 200 Autobahnstandorten vor.
Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen für die Installation der einzelnen HPC-Punkte sowie für den Betrieb der HPC-Infrastruktur gewährt. Sie kann von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur tätig sind. Die Projekte werden im Rahmen eines offenen, wettbewerbsorientierten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens ausgewählt.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft. Besonders beachtete sie dabei Artikel 107 Absatz 3, Artikel c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten unter bestimmten Bedingungen zu fördern, und die Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie von 2022 (CEEAG). Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die deutsche Regelung notwendig und angemessen ist, um die Einführung von HPC-Infrastrukturen in großem Maßstab zu ermöglichen. Zudem wird sie zur Verwirklichung der Ziele der EU im Zusammenhang mit dem grünen Wandel beitragen, insbesondere der Ziele des europäischen Grünen Deal und dem EU-Plan für den grünen Wandel "Fit for 55".
Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen Anreizeffekt haben wird, da die Begünstigten die entsprechenden Investitionen ohne die öffentliche Unterstützung nicht tätigen würden. Schließlich kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung verhältnismäßig ist, da die Beihilfe auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt ist und keine unangemessenen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU haben wird. Insbesondere werden die deutschen Behörden sicherstellen, dass die Preise für das Aufladen von Elektrofahrzeugen an den neu errichteten HPC-Punkten denen vergleichbarer bestehender Infrastrukturen entsprechen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 23.10.23
Meldungen: Europäische Kommission
-
Verluste von Kunststoffpellets verringern
Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.
-
Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug
Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.
-
Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)
Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.
-
Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz
Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.
-
Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten
Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.