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Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur


Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos: Kommission genehmigt 350-Millionen-Euro-Förderung in Deutschland
Staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie von 2022 (CEEAG)



Die Hochleistungsladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge entlang der deutschen Autobahnen kann ausgebaut werden: Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 350 Millionen Euro genehmigt. Sie sieht die Einrichtung von 952 HPC-Punkten an rund 200 Autobahnstandorten vor.

Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen für die Installation der einzelnen HPC-Punkte sowie für den Betrieb der HPC-Infrastruktur gewährt. Sie kann von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur tätig sind. Die Projekte werden im Rahmen eines offenen, wettbewerbsorientierten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens ausgewählt.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft. Besonders beachtete sie dabei Artikel 107 Absatz 3, Artikel c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten unter bestimmten Bedingungen zu fördern, und die Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie von 2022 (CEEAG). Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die deutsche Regelung notwendig und angemessen ist, um die Einführung von HPC-Infrastrukturen in großem Maßstab zu ermöglichen. Zudem wird sie zur Verwirklichung der Ziele der EU im Zusammenhang mit dem grünen Wandel beitragen, insbesondere der Ziele des europäischen Grünen Deal und dem EU-Plan für den grünen Wandel "Fit for 55".

Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen Anreizeffekt haben wird, da die Begünstigten die entsprechenden Investitionen ohne die öffentliche Unterstützung nicht tätigen würden. Schließlich kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelung verhältnismäßig ist, da die Beihilfe auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt ist und keine unangemessenen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU haben wird. Insbesondere werden die deutschen Behörden sicherstellen, dass die Preise für das Aufladen von Elektrofahrzeugen an den neu errichteten HPC-Punkten denen vergleichbarer bestehender Infrastrukturen entsprechen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.09.23
Newsletterlauf: 23.10.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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