Bestimmungen zum Schutz von Personen
Europäische Ombudsstelle: Neue Vorschriften zum Schutz der Europäer vor Verwaltungsmissständen
Im institutionellen Gefüge der EU spielt der oder die Europäische Bürgerbeauftragte eine wichtige Rolle
Nach Zustimmung des Rates und einer befürwortenden Stellungnahme der Kommission hat das Europäische Parlament verbesserte Regelungen bezüglich der Aufgaben des bzw. der Bürgerbeauftragten verabschiedet. Mit der entsprechenden Verordnung, die vom Europäischen Parlament mit 623 Stimmen bei 9 Gegenstimmen und 61 Enthaltungen angenommen wurde, wird das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten mit einem erneuerten Mandat ausgestattet.
Die neuen Regelungen passen die Tätigkeit des bzw. der Bürgerbeauftragten an den Vertrag von Lissabon an. So kann der bzw. die Bürgerbeauftragte künftig aus eigener Initiative Untersuchungen einleiten, wenn er bzw. sie hierfür Gründe sieht, und Lösungen für die im Rahmen von Untersuchungen festgestellten Probleme vorschlagen, insbesondere bei wiederholten, systemischen oder besonders schwerwiegenden Missständen in der Verwaltungstätigkeit. Darüber hinaus werden in den Regelungen die Bedingungen für den Zugang zu Dokumenten und die Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten und mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union präzisiert. Fortan werden zudem eine Karenzzeit vor der Zulassung zum Amt sowie Bestimmungen zum Schutz von Personen gelten, die Opfer von Mobbing werden oder Missstände melden.
Kommentare
Der Verhandlungsführer und Berichterstatter im Europäischen Parlament Paulo Rangel (EVP, PT) äußerte sich wie folgt: "Heute haben wir verbesserte Regelungen für ein wichtiges Amt der EU eingeführt. Mit einfachen Worten: Der oder die Bürgerbeauftragte wird den Europäerinnen und Europäern nun noch besser helfen können als zuvor. Doch auch in institutioneller Hinsicht haben wir heute Geschichte geschrieben, denn das Parlament hat sein Initiativrecht ausgeübt und alle Organe mit ins Boot geholt."
Ana Paula Zacarias, Staatssekretärin für EU-Angelegenheiten, erklärte im Namen des portugiesischen Ratsvorsitzes: "Im institutionellen Gefüge der EU spielt der oder die Europäische Bürgerbeauftragte eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es darum geht, eine gute Verwaltung durch unsere Institutionen zu fördern und so das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Das neue Statut spiegelt die Entwicklung des institutionellen Aufbaus der Europäischen Union wider, steht im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon und sorgt dafür, dass der oder die Europäische Bürgerbeauftragte die vorgesehenen Aufgaben im Rahmen eines starken und klaren Mandats wahrnehmen kann."
Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič ergänzte: "Ich begrüße die heutige Verabschiedung des überarbeiteten Statuts – damit werden nicht nur bestehende bewährte Verfahren konsolidiert, sondern auch wichtige Themen wie Mobbing, Meldung von Missständen und Interessenkonflikte stärker in den Vordergrund gerückt. Ich bin überzeugt, dass dies die Arbeit der Bürgerbeauftragten verbessern wird, was letztlich allen Europäerinnen und Europäern, Unternehmen und Verbänden zugutekommen wird. Die Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament, im Rat und in der Kommission haben Hervorragendes geleistet und ausgezeichnet zusammengearbeitet. Dafür möchte ich meine größte Wertschätzung zum Ausdruck bringen."
Hintergrund
Aufgabe des bzw. der Europäischen Bürgerbeauftragten ist es, die Interessen der Bürger zu schützen und Fälle zu untersuchen, in denen Organe oder Einrichtungen der EU mutmaßlich gegen das Gesetz oder den Grundsatz der guten Verwaltungspraxis verstoßen haben. Solche Fälle können beispielsweise Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung, Diskriminierung, Machtmissbrauch oder Untätigkeit betreffen.
Das Parlament verfügt in diesem Bereich über ein ausschließliches Initiativrecht, benötigt jedoch die Zustimmung des Rates und eine Stellungnahme der Kommission. Die bisherigen Regelungen waren bereits vor dem Vertrag von Lissabon in Kraft getreten und seitdem trotz eines 2019 vom Parlament vorgelegten entsprechenden Verordnungsentwurfs aufgrund politischer Blockaden unverändert geblieben. Am 10. Mai 2021 konnte im Rahmen eines informellen Dialogs mit dem Rat ein vorläufiges Regelwerk erzielt werden, für das der Ausschuss für konstitutionelle Fragen daraufhin am 25. Mai seine Zustimmung aussprach. Die Annahme des aktualisierten Verhandlungsmandats durch das Parlament folgte am 10. Juni. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 30.06.21
Newsletterlauf: 11.10.21
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