Arbeitsschutz in einer verändernten Arbeitswelt
Grundsatz 10 der europäischen Säule sozialer Rechte sieht für Arbeitnehmer das Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit vor
Um sichere und gesunde Arbeitsplätze während des digitalen, des ökologischen und des demografischen Wandels zu gewährleisten, wird die Kommission die Richtlinie über Arbeitsstätten und die Richtlinie über Bildschirmgeräte überarbeiten und die Grenzwerte für Asbest und Blei aktualisieren
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig der Arbeitsschutz für die Gesundheit der Arbeitnehmer, das Funktionieren unserer Gesellschaft und die Kontinuität kritischer wirtschaftlicher und sozialer Aktivitäten ist. Vor diesem Hintergrund nimmt die Kommission den strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 bis 2027 an und bekräftigt damit ihr Engagement für eine Aktualisierung der Arbeitsschutzvorschriften. Der Rahmen legt die wesentlichen Maßnahmen dar, die erforderlich sind, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in den kommenden Jahren zu verbessern.
Die neue Strategie konzentriert sich auf drei bereichsübergreifende Ziele: Sie soll dabei helfen, Veränderungen aufgrund des ökologischen, des digitalen und des demografischen Wandels sowie den Wandel des traditionellen Arbeitsumfelds zu bewältigen, die Prävention von Unfällen und Krankheiten zu verbessern und die Vorsorge für potenzielle künftige Krisen zu verstärken.
In den letzten Jahrzehnten wurden Fortschritte erzielt – so sind beispielsweise die tödlichen Arbeitsunfälle in der EU zwischen 1994 und 2018 um etwa 70 Prozent zurückgegangen. Aber es bleibt noch viel zu tun. Trotz der Fortschritte gab es im Jahr 2018 in der EU-27 noch über 3300 tödliche Unfälle und 3,1 Millionen nicht tödliche Unfälle. Mehr als 200.000 Arbeitnehmer sterben jährlich an arbeitsbedingten Erkrankungen. Der aktualisierte Rahmen wird dazu beitragen, die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner für gemeinsame Prioritäten im Bereich des Arbeitnehmerschutzes zu mobilisieren. Die vorgesehenen Maßnahmen werden auch dabei helfen, die Gesundheitskosten zu senken und Unternehmen, einschließlich KMU, dabei zu unterstützen, produktiver, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger zu werden.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis‚ zuständig für das Ressort "Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen", sagte: "Die EU-Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz leisten einen entscheidenden Beitrag zum Schutz von fast 170 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie schützen Menschenleben und gewährleisten das Funktionieren unserer Gesellschaften. Angetrieben durch den ökologischen, den digitalen und den demografischen Wandel verändert sich unsere Arbeitswelt. Ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld bedeutet für alle niedrigere Kosten: für die Menschen, die Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt. Deshalb bleibt die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Arbeitsschutzstandards eine Priorität für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen. Wir brauchen mehr EU-Maßnahmen, um unsere Arbeitsplätze fit für die Zukunft zu machen."
Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte dazu: "Grundsatz 10 der europäischen Säule sozialer Rechte sieht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit vor. Dieser Grundsatz sollte beim nachhaltigen Wiederaufbau nach der Krise im Mittelpunkt unseres Handelns stehen. Dabei muss unser Ansatz dazu beitragen, die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle in der EU möglichst auf null zu senken. Gesundheit am Arbeitsplatz bezieht sich nicht nur auf unsere körperliche Verfassung, sondern auch auf unseren psychischen Zustand und unser Wohlbefinden."
Drei Hauptziele: Wandel, Prävention und Vorsorge
Der strategische Rahmen setzt für die kommenden Jahre drei Hauptziele:
Antizipierung und Bewältigung des Wandels in der neuen Arbeitswelt: Um sichere und gesunde Arbeitsplätze während des digitalen, des ökologischen und des demografischen Wandels zu gewährleisten, wird die Kommission die Richtlinie über Arbeitsstätten und die Richtlinie über Bildschirmgeräte überarbeiten und die Grenzwerte für Asbest und Blei aktualisieren. Sie wird eine Initiative auf EU-Ebene zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz vorbereiten, in deren Rahmen neu auftretende Fragen im Zusammenhang mit der psychischen Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bewertet und Leitlinien für Maßnahmen vorgeschlagen werden.
Bessere Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Der mit dem neuen strategischen Rahmen verfolgte Ansatz soll dazu beitragen, die Zahl der arbeitsbedingten Todesfälle in der EU auf null zu senken. Die Kommission wird außerdem die EU-Vorschriften über gefährliche Chemikalien aktualisieren, um Krebs, Reproduktionskrankheiten und Atemwegserkrankungen zu bekämpfen.
Bessere Vorsorge für potenzielle künftige Gesundheitskrisen: Die Kommission wird im Hinblick auf potenzielle künftige Gesundheitskrisen Notfallverfahren und Leitlinien für die rasche Einführung, Durchführung und Überwachung einschlägiger Maßnahmen entwickeln. Sie wird sich dabei auf die Lehren aus der derzeitigen Pandemie stützen und eng mit Akteuren im Bereich der öffentlichen Gesundheit zusammenarbeiten.
Die im strategischen Rahmen vorgesehenen Maßnahmen werden durchgeführt durch i) einen intensiven sozialen Dialog, ii) eine stärker evidenzbasierte Politikgestaltung, iii) eine verbesserte Durchsetzung und Überwachung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften, iv) Sensibilisierungsinitiativen und v) die Mobilisierung von Finanzmitteln für Investitionen in Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, auch aus EU-Fonds wie der Aufbau- und Resilienzfazilität und den kohäsionspolitischen Fonds.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, ihre nationalen Arbeitsschutzstrategien zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sich die neuen Maßnahmen auch auf die Arbeitsplätze auswirken. Die Kommission wird auch weiterhin auf globaler Ebene eine führende Rolle bei der Förderung hoher Arbeitsschutzstandards übernehmen.
Hintergrund
Die Aktualisierung des strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027, die vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie erfolgt, ist Teil des Arbeitsprogramms der Kommission für 2021. In der europäischen Säule sozialer Rechte wird in Grundsatz 10 betont, dass "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer … das Recht auf ein hohes Gesundheitsschutz- und Sicherheitsniveau bei der Arbeit [haben]".
Auf dem Sozialgipfel in Porto am 7. Mai 2021 bekräftigten alle Partner in der Erklärung von Porto ihre Verpflichtung zur Umsetzung der Säule sowie zu einem starken sozialen Europa. Sie verpflichteten sich dazu, einen gerechten und nachhaltigen Wettbewerb im Binnenmarkt zu unterstützen, auch durch gesunde Arbeitsplätze und ein gesundes Arbeitsumfeld.
Der vorangegangene strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2014-2020konzentrierte sich unter anderem auf die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen, die Bewältigung des demografischen Wandels und die bessere Umsetzung der Rechtsvorschriften. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählen drei aufeinanderfolgende Aktualisierungen der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene sowie die an Arbeitgeber gerichteten Leitlinien und Online-Tools der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), einschließlich zu COVID-19.
Der neue Rahmen stützt sich auf Input von einem breiten Spektrum von Interessenträgern. Dazu gehören ein Bericht der EU-OSHA über nationale Strategien für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Berichte, Empfehlungen und Anhörungen des Europäischen Parlaments, mehrere Schlussfolgerungen des Rates, Austausch mit Sozialpartnern und unabhängigen Sachverständigen, eine öffentliche Konsultation sowie die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC).
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 30.06.21
Newsletterlauf: 08.10.21
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