Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

CO2-Emissionsreduktionsziele festgelegt


EU-Kommission begrüßt Einigung über ambitionierte EU-Ziele zur Verringerung der CO2-Emissionen neuer Lkw und Stadtbusse
Übergang zu einem emissionsfreien öffentlichen Verkehr in ganz Europa beschleunigen



Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge, die ab 2030 auf den EU-Markt gelangen. Die Verordnung setzt neue ehrgeizige Ziele für die Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030, 2035 und 2040 fest. Dank der neuen Emissionsnormen wird dieses Segment des Straßenverkehrssektors zum Übergang zur emissionsfreien Mobilität sowie zu den Klimaambitionen bis 2030 und zur Klimaneutralität der EU bis 2050 beitragen.

Mit der Einigung werden CO2-Emissionsreduktionsziele für schwere Nutzfahrzeuge um 45 Prozent für 2030–2034, 65 Prozent für 2035–2039 und 90 Prozent ab 2040 gegenüber dem Stand von 2019 festgelegt. Der Anwendungsbereich der Verordnung wird erweitert, und diese Normen gelten nun für fast alle Lastkraftwagen (ab 2035 auch Arbeitsfahrzeuge wie Müllwagen, Kipper oder Fahrmischer), Stadtbusse, Fernbusse und Anhänger. Spezifische Emissionsreduktionsziele werden ab 2030 auch für Anhänger (7,5 Prozent) und Sattelanhänger (10 Prozent) festgelegt.

Um den Übergang zu einem emissionsfreien öffentlichen Verkehr in ganz Europa zu beschleunigen, müssen neue Stadtbusse die Emissionen ab 2030 um 90 Prozent reduzieren. Alle neuen Stadtbusse müssen bis 2035 emissionsfrei sein.

Nach der vorläufigen Einigung wird die Kommission bis 2027 die Wirksamkeit und die Auswirkungen der Verordnung überprüfen. Diese Überprüfung wird sich mit der Ausweitung des Anwendungsbereichs auf kleine Lastkraftwagen, einer Methode zur Registrierung schwerer Nutzfahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, im Einklang mit dem EU-Recht und den Zielen der Klimaneutralität, der Rolle eines CO2-Korrekturfaktors beim Übergang zu emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen und einer Methode zur Bestimmung der CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge über deren gesamten Lebenszyklus befassen.

Die Einigung setzt ein weiteres klares Zeichen für Hersteller, Verkehrsunternehmen und Nutzer, um Investitionen in innovative emissionsfreie Technologien zu lenken und den Aufbau der Lade- und Tankstelleninfrastruktur zu fördern.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich geeinigt haben, nun noch förmlich annehmen. Danach werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten in Kraft.

Hintergrund
Die Kommission hat den Verordnungsentwurf im Februar 2023 vorgelegt, um ab 2030 geltende CO2-Normen für schwere Nutzfahrzeuge festzulegen. Diese werden dazu beitragen, das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und die Nachfrage nach importierten fossilen Brennstoffen zu senken. Auf Schwerlastfahrzeuge entfallen über 25 Prozent der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs in der EU und mehr als 6 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.02.24
Newsletterlauf: 12.04.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen