Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Transaktion mit Schuldverschreibungen der EU


Europäische Kommission wickelt erste Transaktion über den neuen auf dem Eurosystem basierenden Dienst für Emissionen der EU ab
Die Einführung des EIS soll dazu beitragen, die bestmöglichen Anleihebedingungen für EU-Wertpapiere zu schaffen



Die Europäische Kommission, die im Namen der EU und von Euratom Schuldverschreibungen begibt, hat in ihrer ersten Auktion des Jahres von EU-Bills weitere 2,2 Mrd. EUR über kurzfristige EU-Bills mobilisiert. Die Transaktion bestand aus zwei Tranchen, wobei über neue sechsmonatige EU-Bills mit Fälligkeit im Juli 2024 1,3 Mrd. EUR und im Rahmen einer Folgeemission der im April 2024 fälligen dreimonatigen EU-Bill 0,9 Mrd. EUR aufgenommen wurden.

Bei der Auktion handelte es sich um die erste Transaktion mit Schuldverschreibungen der EU, bei der der eigens eingerichtete Dienst für Emissionen der EU (EIS) für die Nachhandelsabwicklung genutzt wurde. Die im Zuge der Auktion von sechsmonatigen EU-Bills begebenen Wertpapiere werden bei der Belgischen Nationalbank registriert, die als Zentralverwahrerin (CSD) für alle nach dem 1. Januar 2024 neu begebenen EU-Bonds und -Bills fungieren wird. Die Europäische Zentralbank (EZB) fungiert als Zahlstelle für die EU in Bezug auf alle Zahlungsströme, die sich aus diesen Transaktionen ergeben.

Die Einführung des EIS soll dazu beitragen, die bestmöglichen Anleihebedingungen für EU-Wertpapiere zu schaffen, indem die Abwicklungsinfrastruktur für EU-Schuldverschreibungen an diejenige von großen (staatlichen) EU-Emittenten angeglichen wird, die von den nationalen Zentralbanken als Fiskalagenten unterstützt werden. Dadurch werden zudem gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Zentralverwahrer und für alle mit EU-Anleihen handelnden Anleger geschaffen. Der EIS bietet auch die direkte Abwicklung von EU-Bills und -Bonds in TARGET-2-Securities (T2S) an und erleichtert den Geschäftspartnern die Verwendung von EU-Schuldverschreibungen als Sicherheiten bei Zentralbanken.

Die Einführung des EIS folgt auf die Einführung von Notierungsregelungen auf elektronischen Handelsplattformen Ende 2023 und stellt einen weiteren Schritt in der Entwicklung der EU als einer der größten Emittenten von auf Euro lautenden Wertpapieren dar.

Der EIS wird für die Abwicklung aller neuen EU-Schuldverschreibungen (d. h. EU-Bonds und EU-Bills mit neuen ISIN) verwendet, die von der Europäischen Union und Euratom begeben werden. Für EU-Schuldverschreibungen, die erstmals vor Januar 2024 begeben wurden, gelten weiterhin die Regelungen zur Nachhandelsabwicklung der Europäischen Kommission, die vor Einführung des EIS galten, d. h. Clearstream Luxemburg fungiert als Zentralverwahrer und BNP Paribas Luxemburg als Abwicklungsbank. Somit werden das bisherige Abwicklungssystem und das EIS-Abwicklungssystem nebeneinander bestehen.

Die Auktion ist Teil des regulären Emissionsprogramms der Europäischen Kommission für EU-Bills. Eine vollständige Übersicht über alle bislang ausgeführten Transaktionen ist online verfügbar. Einen vollständigen Überblick über das EU-Finanzierungsprogramm für das 1. Halbjahr 2024 findet sich auch im EU-Finanzierungsplan H1 2024.

Hintergrund
Die Kommission nimmt im Namen der Europäischen Union und von Euratom Mittel an den internationalen Kapitalmärkten auf und gibt diese im Rahmen verschiedener Anleiheprogramme an EU-Mitgliedstaaten und Drittländer weiter. EU-Anleihen werden aus dem EU-Haushalt garantiert, wobei die Beiträge zum EU-Haushalt eine unbedingte rechtliche Verpflichtung aller Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen darstellen.

Ab Januar 2024 werden alle neuen EU- und Euratom-Schuldverschreibungen über den EIS begeben. Der EIS ist eine neue Infrastruktur für die Abwicklung von Primärmarktemissionen und den Erstvertrieb von EU-Schuldverschreibungen. Er bietet die direkte Abwicklung von EU-Bills und EU-Bonds in TARGET-2-Securities (T2S) sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle (internationalen) Zentralverwahrer und für alle Anleger, die mit EU-Anleihen handeln.

Im Rahmen des EIS wird die Europäische Kommission EU-Schuldverschreibungen bei der Belgischen Nationalbank hinterlegen, die die Rolle des Emittenten-Zentralverwahrers übernimmt und das Wertpapierabwicklungssystem der Nationalbank Belgiens (NBB-SSS) nutzt. Nur andere (internationale) Zentralverwahrer als das NBB-SSS können auf Investorenseite als Zentralverwahrer fungieren und EU- oder Euratom-Schuldverschreibungen direkt auf ihren Depotkonten im NBB-SSS halten. Jeder interessierte (internationale) EU-Zentralverwahrer, der Zentralverwahrer auf Investorenseite werden möchte, kann dem NBB-SSS diskriminierungsfrei beitreten.

Teilnehmer der an T2S angebundenen (internationalen) Zentralverwahrer auf Investorenseite können Primär- und Sekundärmarktgeschäfte direkt in T2S abwickeln. Die Teilnehmer (internationaler) Zentralverwahrer auf Investorenseite, die nicht an T2S angebunden sind, können Primär- und Sekundärmarkttransaktionen außerhalb von T2S über ihre Zentralverwahrer abwickeln (die als Zentralverwahrer-Teilnehmer am NBB-SSS fungieren).

Endanleger können EU-Schuldverschreibungen direkt auf Depotkonten bei (internationalen) Zentralverwahrern auf Investorenseite oder indirekt über Depotkonten von Finanzinstituten verwahren, wie dies heute der Fall ist.

Als Zahlstelle für Emissionen der EU und von Euratom stellt die EZB das T2S-Geldkonto zur Verfügung, von dem NBB-SSS Zahlungen an/von Zentralverwahrer(n) auf Investorenseite abwickelt.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.02.24
Newsletterlauf: 12.04.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen