Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Copernicus-Daten leichter nutzbar


EU-Kommission begrüßt neuen Dienst für einen besseren Zugang zu den Copernicus-Satellitendaten der EU und deren Nutzung
Copernicus-Datenraum wird durch ein breites Dienstleistungsangebot bereichert




Die Kommission begrüßt die Auftragsvergabe für einen neuen Copernicus-Datenzugangsdienst im Anschluss an die Unterzeichnung eines Vertrags zwischen der Europäischen Weltraumorganisation und einem von T-Systems International geleiteten Konsortium. Dieser Dienst wird Nutzern den unmittelbaren Zugang zu enormen Mengen (mehrere Petabyte) an digitalen Erdbeobachtungsdaten aus der Sentinel-Satellitenkonstellation von Copernicus ermöglichen.

Durch diesen neuen Datenzugangsdienst können Nutzer von Copernicus besser mit einer Vielzahl von kostenfreien und frei zugänglichen Datendiensten anhand von aktuellen und historischen Sentinel-Bildern versorgt werden:

>> Künftig können enorme Datenmengen auf einfache Weise abgerufen, angezeigt, heruntergeladen und analysiert werden.

>> Die Nutzer werden von einer Reihe von verfügbaren Datenverarbeitungsinstrumenten profitieren, um die Informationen zu extrahieren, die sie für die Ausübung ihrer öffentlichen, privaten oder gewerblichen Tätigkeiten benötigen.

>> Sie können die von dem neuen Dienst bereitgestellten Ressourcen und Schnittstellen ihrerseits verwenden, um neue nachgelagerte Dienste anzubieten, wodurch der Copernicus-Datenraum durch ein breites Dienstleistungsangebot bereichert wird.

Angesichts der Herausforderungen, mit denen die Gesellschaft und Wirtschaft konfrontiert sind, müssen mehr hochwertige Daten auf einfache Weise für eine sofortige Analyse zugänglich sein. Copernicus hat sich als größter Anbieter von Erdbeobachtungsdaten und -informationen etabliert, die für fundierte politische Maßnahmen in vielen Schlüsselbereichen benötigt werden.

Dieser neue Vertrag wird im Rahmen der Copernicus-Tätigkeiten unterzeichnet, die die Kommission der Europäischen Weltraumorganisation übertragen hat. Er baut auf den Erfahrungen auf, die mit der Einführung der Dienste für den Daten- und Informationszugang (DIAS) im Jahr 2017 gewonnen wurden. Das erfolgreiche Konsortium besteht aus verschiedenen europäischen Cloud- und Erdbeobachtungsdienstleistern, die innovative Lösungen anbieten, mit einer starken Beteiligung von KMU.

Die Copernicus-Daten werden über von der Industrie bereitgestellte Standardschnittstellen sofort verfügbar gemacht.

Hintergrund
Copernicus ist die Erdbeobachtungskomponente des EU-Weltraumprogramms. Diese Komponente wird in Partnerschaft mit der Europäischen Weltraumorganisation umgesetzt.

Copernicus generiert aus seiner Sentinel-Konstellation und Umweltüberwachungsdiensten jährlich Daten und Informationen im Umfang von mehreren Petabyte. Neue Daten liefern aktuelle Informationen über den Zustand der Erde, während die Tiefe der Copernicus-Datenarchive wertvolle Trendanalysen über viele Jahre ermöglicht. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die gesamte Bandbreite der Copernicus-Daten und -Informationen an die Nutzer weitergegeben wird. Wenn die Datenarchive wachsen, wird es bequemer und effizienter, die Daten nicht mehr herunterzuladen, sondern sie dort zu analysieren, wo sie ursprünglich gespeichert worden sind. Cloud-Technologien ermöglichen diese Vielseitigkeit, da die Nutzer über eine Vielzahl von Optionen verfügen, um von den durch Copernicus generierten Daten zu profitieren: Suche, Visualisierung und Weiterverarbeitung der Daten mithilfe einer umfassend gepflegten Softwareumgebung, wobei die Daten dennoch in die eigene Recheninfrastruktur heruntergeladen werden können.

Der neue Dienstleistungsvertrag wurde von der Europäischen Weltraumorganisation unterzeichnet, der diese Tätigkeit von der Europäischen Kommission übertragen wurde, und hat eine Laufzeit von sechs Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung auf bis zu zehn Jahren. Der Gesamtwert des Auftrags beläuft sich auf fast 150 Mio. EUR. Die Anfangsgröße des Copernicus-Datenarchivs beträgt 34 Petabyte und soll nach sechs Jahren etwa 80 Petabyte erreichen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 15.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mehr erneuerbare Energien, weniger Emissionen

    Mit der Annahme von zwei delegierten Rechtsakten im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die Kommission heute detaillierte Vorschriften vorgeschlagen, mit denen definiert werden soll, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Diese Rechtsakte sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der Energieinfrastrukturinvestitionen und Vorschriften zu staatlichen Beihilfen sowie legislative Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfasst.

  • Bereitstellung digitaler Identifizierungsdienste

    Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Deutsche Telekom AG, die Orange SA, die Telefónica S.A. und die Vodafone Group plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Transaktion keine Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft.

  • Auf einem Markt mit großer Markentreue

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MBCC durch Sika nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass das weltweite MBCC-Geschäft mit chemischen Zusatzmitteln veräußert wird. Sika und MBCC sind im Bereich der Entwicklung und Lieferung chemischer Zusatzmittel und Baustoffe wichtige Innovatoren und gehören zur Weltmarktspitze.

  • Terroristen missbrauchen das Internet

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 22 Mitgliedstaaten zu senden, weil diese bestimmte Verpflichtungen aus der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht erfüllt haben. So haben es Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden beispielsweise versäumt, die für Entfernungsanordnungen zuständige(n) Behörde(n) zu benennen und der Kommission zu melden, eine öffentliche Kontaktstelle anzugeben und Vorschriften und Maßnahmen dafür festzulegen, wie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen sanktioniert werden soll.

  • Geoblocking-Verordnung einhalten

    Um ihr Praktiken weiter an das EU-Recht anzupassen, hat sich Google verpflichtet, Änderungen bei mehreren ihrer Produkte und Dienstleistungen vorzunehmen - vor allem in Bezug auf mangelnde Transparenz und klare Informationen für die Verbraucher. Nach einem Dialog, der 2021 mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, die von den Behörden angesprochenen Punkte zu ändern, insbesondere bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels und Google Flights, um die Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften sicherzustellen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen