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Geschmacksmusterschutz


Geistiges Eigentum: Neue Vorschriften sollen gewerbliche Muster und Modelle schneller verfügbar, billiger und berechenbarer machen
Gewerbliche Muster und Modelle: Vereinfachung und Straffung des Verfahrens für die EU-weite Eintragung eines Geschmacksmusters




Die EU-Kommission stellt überarbeitete Vorschriften vor, durch die der Schutz gewerblicher Muster und Modelle in der gesamten EU kostengünstiger, schneller und berechenbarer wird. Ein gewerbliches Muster oder Modell stellt das äußere Erscheinungsbild eines Erzeugnisses dar, das durch seine Linien, Konturen oder Formen gekennzeichnet ist. Mit den Vorschlägen für eine überarbeitete Verordnung und Richtlinie über gewerbliche Muster und Modelle werden der bestehende Rahmen für das Gemeinschaftsgeschmacksmuster und die parallelen nationalen Geschmacksmusterregelungen, die vor 20 Jahren geschaffen und harmonisiert wurden, modernisiert.

Die überarbeiteten Vorschriften sollen dazu beitragen, die Innovationsbedingungen für Unternehmen weiter zu verbessern. Gleichzeitig wird mit den Vorschriften auch ein ausgewogenerer Ansatz für den Geschmacksmusterschutz eingeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass Geschmacksmuster für Ersatzteile reproduziert werden können, was den Verbrauchern mehr Auswahl bei der Reparatur komplexer Produkte wie insbesondere Autos bietet.

Die beiden Vorschläge sollen für Folgendes sorgen:

>> Vereinfachung und Straffung des Verfahrens für die EU-weite Eintragung eines Geschmacksmusters:
Durch die neuen Vorschriften wird der Schutz des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters insbesondere für einzelne Designer und KMU leichter zugänglich, effizienter und erschwinglicher, da es einfacher wird, Geschmacksmuster in einer Anmeldung darzustellen (z. B. durch die Einreichung von Videodateien) oder mehrere Geschmacksmuster in einer Anmeldung zu kombinieren, und indem die Gebühren für die ersten zehn Jahre des Schutzes gesenkt werden.

>> Harmonisierung der Verfahren und Gewährleistung der Komplementarität mit den nationalen Gestaltungssystemen: Der neue Rahmen zielt darauf ab, eine größere Komplementarität zwischen den Vorschriften zum Schutz von Mustern und Modellen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zu gewährleisten, z. B. in Bezug auf Anforderungen an die Eintragung von Geschmacksmustern oder die Vereinfachung der Vorschriften für die Nichtigerklärung eingetragener Geschmacksmuster. Dies wird dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in ganz Europa zu schaffen.

>> Erlaubnis der Reproduktion von Original-Geschmacksmustern zum Zweck der Reparatur komplexer Produkte: Durch die Aufnahme einer EU-weiten "Reparaturklausel" in die Geschmacksmusterrichtlinie werden die neuen Vorschriften dazu beitragen, den Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt zu öffnen und zu stärken. Dies ist besonders wichtig hinsichtlich der Kfz-Reparaturbranche, wo es in allen EU-Ländern rechtlich möglich sein sollte, identische Karosserieteile zur Reparatur zu reproduzieren ("must-match"-Regelung), um das ursprüngliche Erscheinungsbild wiederherzustellen. Die vorgeschlagene "Reparaturklausel" sollte unmittelbar nur für künftige Geschmacksmuster gelten, während Geschmacksmuster, für die bereits Schutz gewährt wurde, während eines Übergangszeitraums von zehn Jahren geschützt bleiben sollten.

Hintergrund
Die Vorschläge folgen auf den im November 2020 angenommenen Aktionsplan für geistiges Eigentum, in dem die Kommission angekündigt hat, die EU-Rechtsvorschriften zum Geschmacksmusterschutz im Anschluss an die erfolgreiche Reform des EU-Markenrechts zu überarbeiten. Vorangegangen war eine umfassende Bewertung des Geschmacksmusterschutzes, die ergab, dass die Regelungen für den Geschmacksmusterschutz in der EU zwar insgesamt gut funktionieren, es jedoch Mängel gibt, die behoben werden müssen. Außerdem hatten Interessenträger, der Rat und das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, die Rechtsvorschriften über gewerbliche Muster und Modelle in der EU zu modernisieren und weiter zu harmonisieren. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 16.03.23


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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