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Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren


Nichtumsetzung von EU-Rechtsvorschriften: Kommission leitet Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ein
Im Dezember 2021 nahm die Kommission zwölf delegierte Richtlinien an, mit denen zahlreiche bestehende Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber in Lampen aufgehoben wurden




Die EU-Kommission leitet eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten ein, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben ("Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung"). Die Kommission sendet ein Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Im vorliegenden Fall haben fünfzehn Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von vierzehn EU-Richtlinien in den Bereichen Umwelt und Verkehr mitgeteilt. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Saubere und auf die Kreislaufwirtschaft orientierte Elektronik: Verbot der Verwendung von Quecksilber in Lampen
Im Dezember 2021 nahm die Kommission zwölf delegierte Richtlinien an, mit denen zahlreiche bestehende Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber in Lampen aufgehoben wurden. Gemäß der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie) dürfen elektronische Geräte, die Quecksilber enthalten, nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Kommission gewährt befristete Ausnahmen für bestimmte Verwendungen.

Die folgenden Mitgliedstaaten haben die delegierten Richtlinien über die Ausnahmeregelungen für die Verwendung von Quecksilber in Lampen nicht fristgemäß bis zum 30. September 2022 in nationales Recht umgesetzt und erhalten nun Aufforderungsschreiben: Belgien, Dänemark, Kroatien und Portugal.

Sicherheit im Straßenverkehr: aktualisierte Anforderungen an technische Unterwegskontrollen
Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1716 der Kommission werden die technischen Anforderungen an Unterwegskontrollen aktualisiert und die technischen Unterwegskontrollen auf neue Fahrzeugklassen wie beispielsweise schnelle Zugmaschinen ausgeweitet. Mit der Richtlinie soll die Straßenverkehrssicherheit verbessert werden. Dies ist ein wichtiges Thema angesichts der schätzungsweise 19 900 Verkehrstoten in der EU im Jahr 2021.

Die Kommission richtet Aufforderungsschreiben an 13 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Irland, Zypern, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Österreich, Polen und Finnland), die ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 27. September 2022 nicht mitgeteilt haben.

Sicherheit im Straßenverkehr: aktualisierte Anforderungen an die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen
Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1717 der Kommission werden die praktischen Modalitäten für die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern geändert, insbesondere im Hinblick auf die Aktualisierung bestimmter Bezeichnungen von Fahrzeugklassen (schnelle Zugmaschinen, motorisierte zwei-, drei- oder vierrädrige Fahrzeuge). Außerdem wird eCall, ein automatisches Notrufsystem bei Straßenunfällen, in die Liste der im Zuge der regelmäßigen technischen Überwachung zu prüfenden Positionen aufgenommen. Damit sollen die Langlebigkeit und Beständigkeit von eCall gewährleistet werden, wodurch bei einem Unfall Menschenleben gerettet werden können.

Die Kommission richtet Aufforderungsschreiben an zehn Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Irland, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Malta, Polen, Portugal und Finnland), die ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 27. September 2022 nicht mitgeteilt haben. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 16.03.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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