Datenschutz und die Datenübermittlung
Sicherheitsunion: EU-Kommission mit neuen Vorschriften über vorab übermittelte Fluggastdaten
Außengrenzenmanagement erleichtern und die innere Sicherheit zu erhöhen
Die Kommission schlägt neue Vorschriften vor, mit denen die Nutzung von vorab übermittelten Fluggastdaten (API-Daten) verstärkt werden soll. Dieser Vorschlag zählt zu den wichtigsten Maßnahmen der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion. Die EU kann weitere Fortschritte bei der Stärkung ihrer allgemeinen Sicherheitsarchitektur, mit der die Bürgerinnen und Bürger in der EU besser geschützt werden sollen, verzeichnen. Dies geht auch aus dem fünften Fortschrittsbericht über die Sicherheitsunion hervor, der die soliden Ergebnisse der vergangenen drei Jahre bei der Umsetzung der Strategie für eine Sicherheitsunion beleuchtet: So wurden wichtige Schritte unternommen, um den Schutz kritischer Infrastruktur vor physischen, Cyber- und hybriden Angriffen zu stärken und Terrorismus, Radikalisierung und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen.
Informationen über Reisende tragen dazu bei, die Grenzkontrollen zu verbessern, die irreguläre Migration zu verringern und Personen zu identifizieren, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Mehr als eine Milliarde Passagiere reisen jedes Jahr in die EU ein, aus der EU aus oder innerhalb der EU. Die neuen Vorschriften werden die Nutzung von API-Daten bei der Durchführung von Fluggastkontrollen vor der Ankunft der Passagiere an den Außengrenzen verbessern. Darüber hinaus werden sie die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus in der EU verbessern. Dadurch wird – unter Wahrung der EU-Standards für den Datenschutz und die Datenübermittlung – eine große Lücke im derzeitigen Rechtsrahmen geschlossen.
Die Kommission berichtet ferner über die soliden Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie für eine Sicherheitsunion und schlägt einen neuen Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern vor, der nach wie vor für organisierte kriminelle Gruppen eines der lukrativsten Geschäftsmodelle darstellt.
Die neuen API-Vorschriften sehen Folgendes vor:
>> Einheitliche Regeln für die Erhebung von API-Daten: Die neuen Vorschriften umfassen eine erschöpfende Liste der API-Datenelemente, die Mittel zur Erhebung von API-Daten und eine zentrale Stelle für die Übertragung der Daten.
>> Verpflichtende Erhebung von API-Daten zur Erleichterung des Grenzmanagements sowie zur Bekämpfung irregulärer Einreisen auf allen Flügen in den Schengen-Raum: Dadurch werden die Wartezeiten beim Aussteigen sowie bei den physischen Grenzübertrittskontrollen verkürzt und Reisen in den Schengen-Raum erleichtert. Verpflichtende Erhebung von API-Daten für Strafverfolgungszwecke für alle Flüge in die und aus der EU sowie für ausgewählte Flüge innerhalb der EU: Die für diese Zwecke bestimmten API-Daten werden unter uneingeschränkter Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten erhoben.
>> Qualitativ bessere API-Daten, da die Fluggesellschaften API-Daten künftig nur noch auf automatisierte Weise erheben sollen.
>>Zentralisierte Übermittlung von API-Daten durch die Fluggesellschaften an die nationalen Behörden über einen neuen Router, der von der EU-Agentur eu-LISA verwaltet werden wird: Diese technische Lösung steht im Einklang mit den Garantien für den Schutz personenbezogener Daten, da API-Daten nur übermittelt, aber nicht gespeichert werden.
Hintergrund
Die Verarbeitung von API-Daten ermöglicht wirksame Vorabkontrollen von Flugreisenden und trägt dazu bei, Verfahren bei der Ankunft der Reisenden zu beschleunigen. Dadurch können mehr Ressourcen und Zeit für die gezielte Identifizierung von Reisenden genutzt werden, auf die ein besonderes Augenmerk zu richten ist.
Gemäß der API-Richtlinie sind die Fluggesellschaften in der EU verpflichtet, auf Anfrage API-Daten vor dem Start des Fluges an den EU-Bestimmungsmitgliedstaat zu übermitteln. Diese Regelung betrifft ankommende Flüge aus Drittstaaten und soll dafür sorgen, die Grenzkontrollen zu verbessern und irreguläre Migration zu bekämpfen. Die Überarbeitung der Richtlinie wurde im Arbeitsprogramm der Kommission für 2022 und in der Schengen-Mitteilung vom Juni 2021 angekündigt. Die beiden neuen Verordnungen werden die API-Richtlinie aus dem Jahr 2004 ersetzen.
Die Ergebnisse der 2020 durchgeführten Bewertung der API-Richtlinie haben gezeigt, dass die derzeitigen Vorschriften für die Erhebung von API-Daten in der EU nicht mehr zweckmäßig sind. Mit den Vorschlägen wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, die Art und Weise, wie API-Daten EU-weit erhoben werden, zu harmonisieren und zu präzisieren. Ferner wird hervorgehoben, wie nützlich die Kombination von API- und PNR-Daten ist, um die Zuverlässigkeit und Wirksamkeit von PNR-Daten als Strafverfolgungsinstrument zu verbessern.
Zusätzlich zu den API-Daten, die von den Fluggesellschaften zum Zeitpunkt der Abfertigung und des Einsteigens in das Flugzeug erhoben werden, erfassen die Fluggesellschaften zum Zeitpunkt der Reservierung oder Buchung des Flugtickets auch Fluggastdatensätze (PNR-Daten). Dabei handelt es sich um einen separaten Satz von Informationen, den die Fluggesellschaften im Zuge ihrer üblichen Geschäftstätigkeit erheben. Die Übermittlung von PNR-Daten an nationale Behörden und die anschließende Verwendung dieser Daten ist in der EU in einem gesonderten Rechtsrahmen geregelt: der 2016 angenommenen PNR-Richtlinie. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 09.03.23
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