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Digitalisierung des Finanzsektors


Digitales Finanzwesen: Neue Strategie der Europäische Kommission ebnet den Weg für eine moderne und gestraffte Datenmeldung an die Aufsichtsbehörden
Bessere Ausgestaltung der Berichtspflichten durch die Entwicklung von Leitlinien auf der Grundlage bewährter Verfahren zur Anwendung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung im Bereich der Finanzberichterstattung an Aufsichtsbehörden



Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie zur Verbesserung und Modernisierung der Finanzberichterstattung in der EU vorgelegt. Mit dieser Strategie will die Kommission erreichen, dass den Aufsichtsbehörden auf EU- und nationaler Ebene genaue, kohärente und zeitnahe Daten gemeldet werden. Gleichzeitig soll der Aufwand, den Finanzinstitute in die Finanzberichterstattung investieren, gesenkt werden. Eine effizientere und flexiblere Aufsicht, die die Stabilität des Finanzsystems, die Marktintegrität und den Anlegerschutz gewährleistet, wird letztendlich allen Bürgern zugute kommen. Außerdem sollen die Unternehmen beim Meldeaufwand soweit möglich entlastet werden.

Diese Strategie wird unmittelbar zu den Zielen der europäischen Datenstrategie und des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors beitragen, mit dem die digitale Innovation in Europa gefördert werden soll. Darüber hinaus trägt diese Strategie zu den Zielen einer Kapitalmarktunion und zur Verwirklichung eines Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen bei.

Diese Strategie umfasst vier Säulen:
>> Gewährleistung kohärenter und genormter Daten, die auf einer klaren und gemeinsamen Terminologie sowie auf gemeinsamen Normen, Formaten und Regeln beruhen;

>> Erleichterung des Austauschs und der Weiterverwendung gemeldeter Daten zwischen den Aufsichtsbehörden durch Beseitigung ungerechtfertigter rechtlicher und technischer Hindernisse zur Vermeidung doppelter Datenabfragen;

>> Bessere Ausgestaltung der Berichtspflichten durch die Entwicklung von Leitlinien auf der Grundlage bewährter Verfahren zur Anwendung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung im Bereich der Finanzberichterstattung an Aufsichtsbehörden;

>> Einführung gemeinsamer Regeln mit dem Ziel einer besseren Koordinierung und engeren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden und anderen einschlägigen Interessenträgern, damit diese Fachwissen und Informationen austauschen können.

Äußerungen aus dem Kollegium der Kommissionsmitglieder:
Der für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen zuständige Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte hierzu: "Wir wollen die Finanzberichterstattung in der EU effizienter gestalten und dabei die Chancen des digitalen Wandels vollumfänglich nutzen. Diese Strategie ebnet den Weg für eine solide Kontrolle der Risiken, zur Gewährleistung der Finanzstabilität und Marktintegrität sowie zum Schutz der Anleger und Nutzer von Finanzdienstleistungen in der EU. Sie ist auch Teil unseres Beitrags zur weiteren Digitalisierung des europäischen Finanzsektors und zur Förderung von verantwortungsvoller Innovation und von Wettbewerb. Gleichzeitig bringen wir auf internationaler Ebene die Bemühungen um eine globale Datenabgleichung voran, damit die digitale Wirtschaft wirksam, sicher und für alle zugänglich ist."

Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, erklärte: "Die Berichterstattung ist ein Eckpfeiler eines soliden Finanzsektors. Wir wollen die Berichterstattung an die Finanzaufsicht in der EU zukunftsfest machen Die Strategie wird unser derzeitiges System effizienter machen und den Verwaltungsaufwand für Finanzunternehmen verringern. Dies wird dazu beitragen, dass der Finanzdienstleistungssektor der EU weltweit führend bleibt, und die Aufsichtsbehörden dabei unterstützen, die Finanzstabilität aufrechtzuerhalten und die Verbraucher zu schützen."

Hintergrund
Aufsichtsgremien wie die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) verpflichten Finanzunternehmen, Banken und Wertpapierfirmen, bestimmte Informationen an die Aufsichtsbehörden zu melden.

Die Aufsicht über das Finanzsystem der EU ist auf zeitnahe, relevante und hochwertige Daten angewiesen. Die EU-Vorschriften für die Berichterstattung an die Finanzaufsicht und die Art und Weise, wie die Behörden Daten erheben und nutzen, müssen mit den jüngsten Entwicklungen Schritt halten, insbesondere mit der raschen Entwicklung der digitalen Technologien zur Erhebung und Analyse solcher Daten.

Die beschlossene Strategie zielt darauf ab, die Herausforderungen anzugehen, die sich aus dem zunehmenden Volumen und der Komplexität der Daten ergeben, die für die Aufsicht über das Finanzsystem erforderlich sind. In sie eingeflossen sind die Schlussfolgerungen aus einer umfassenden Eignungsprüfung der aufsichtsrechtlichen Berichtspflichten in den EU-Rechtsvorschriften für den Finanzsektor auf. Bei dieser Eignungsprüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die derzeitigen Berichtspflichten im EU-Recht notwendig sind und gewährleisten, dass die Aufsichtsbehörden die erforderlichen Daten erhalten. Es gibt jedoch Ineffizienzen bei den Definitionen in Bezug auf mehrere Berichtspflichten und die Art und Weise, wie Daten erhoben werden.

Die Kommission hat gemeinsam mit den Europäischen Aufsichtsbehörden bereits gezielte Verbesserungen bei der Berichterstattung in verschiedenen sektoralen Vorschriften erzielt, und setzt ihre diesbezüglichen Arbeiten fort. Einige der ermittelten Probleme betreffen jedoch alle Finanzdienstleistungssektoren und werden daher im Rahmen der Querschnittsstrategie behandelt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.01.22
Newsletterlauf: 18.03.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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