Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Messung und Meldung der Methanemissionen


Fragen und Antworten zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor
Warum müssen wir die Methanemissionen im Energiesektor regulieren?



Methan ist ein starkes Treibhausgas, das hinsichtlich seines Gesamtbeitrags zum Klimawandel nur von Kohlendioxid übertroffen wird. Auf Methan geht etwa ein Drittel der derzeitigen Klimaerwärmung zurück. Zudem trägt Methan erheblich zur Bildung von troposphärischem Ozon bei, einem bedeutenden Luftschadstoff, der selbst wiederum schwerwiegende Gesundheitsprobleme verursacht. Schätzungen zufolge entfallen in der EU etwa ein Fünftel der anthropogenen (vom Menschen verursachten) Methanemissionen auf den Energiesektor, und wenn Emissionen aus importierten fossilen Energieträgern hinzugerechnet werden, wäre diese Zahl noch deutlich höher. Methanemissionen können am kosteneffizientesten im Energiesektor eingespart werden. Zudem können spezifische Maßnahmen, wie z. B. die Verpflichtung zur Ermittlung und Reparatur von Lecks in der Gasinfrastruktur und das Verbot des routinemäßigen Ablassens und Abfackelns im Kohle-, Gas- und Ölbereich, zu erheblichen weiteren Verringerungen führen.

Welche Bereiche des Energiesektors werden in dem Vorschlag berücksichtigt?
Der Vorschlag umfasst direkte Methanemissionen in den Bereichen Öl, fossile Gas und Kohle sowie Biomethan, sobald dieses in das Gasnetz eingespeist wird.

Konkret betrifft dies:
>>
die vorgelagerte Exploration und Erzeugung von Öl und fossilen Gasen sowie die Gewinnung und Verarbeitung von fossilen Gasen, einschließlich inaktiver Öl- und Gasbohrlöcher.
>> die Gasfernleitung und -verteilung, die unterirdische Gasspeicherung sowie Flüssiggas-Terminals (LNG-Terminals) bei Betrieb mit fossilem und/oder erneuerbarem Methan (Bio- oder synthetisches Methan);
>> den Kohlebergbau (Tage- und Untertagebau) sowie geschlossene und stillgelegte Untertage-Kohlebergwerke.

Was wird konkret vorgeschlagen, um die Emissionen in der EU zu verringern?
Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist es, i) höchste Standards bei der Messung, Meldung und Überprüfung der Methanemissionen im Energiesektor anzuwenden und ii) die Emissionen durch obligatorische Ermittlung und Reparatur von Lecks und das Verbot des Ablassens und Abfackelns mit sofortiger Wirkung zu verringern.

Auf der Grundlage der Vorschläge zur Messung und Meldung der Methanemissionen, die auf dem Rahmen 2.0 der Methanpartnerschaft für den Öl- und Gassektor (OGMP) beruhen, lässt sich ermitteln, wo genau wie viel Methan ausgestoßen wird. Anstelle von Schätzungen können wir somit direkte Messungen der Emissionen nutzen, die von unabhängigen Stellen überprüft werden. Unsere Vorschläge für Maßnahmen zur Minderung der Emissionen spiegeln die Dringlichkeit, mit der wir die Methanemissionen senken müssen, wider. Sie zielen darauf ab, rasch nach dem Inkrafttreten der Rechtsvorschriften Verringerungen zu erzielen.

Im Öl- und Gasbereich sollen die Unternehmen verpflichtet werden, ihre Ausrüstung in kurzen zeitlichen Abständen auf Lecks zu überprüfen und sie unverzüglich zu reparieren. Zudem sieht der Vorschlag ein Verbot des Ablassens und des routinemäßigen Abfackelns vor, wobei das Ablassen nur ausnahmsweise in unvermeidbaren Situationen aus Sicherheitsgründen erlaubt werden soll. Das Abfackeln soll nur erlaubt sein, wenn eine Rückeinspeisung, die Verwendung vor Ort oder die Beförderung des Methans zum Verkauf technisch nicht möglich ist. Zudem muss das Abfackeln bei vollständiger Verbrennung erfolgen.

Im Kohlebereich sieht der Vorschlag ein Verbot des Ablassens und Abfackelns von Methan bei Drainage-Anlagen bis 2025 und bei Lüftungskaminen bis 2027 vor, wobei Sicherheitsaspekte in Kohlebergwerken berücksichtigt werden müssen. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Minderungspläne für stillgelegte Bergwerke und inaktive Bohrlöcher für Öl und fossile Gase erstellen.

Methanemissionen können auch viele Jahre nach Beendigung der Tätigkeiten im Öl-, Gas- und Kohlebereich noch auftreten. Die Mitgliedstaaten müssen daher für alle drei Bereiche ein Inventar der inaktiven und geschlossenen oder stillgelegten Anlagen erstellen, das die Grundlage für die Aufstellung und Umsetzung der Minderungspläne bildet. Wenn für diese Anlagen kein bestimmtes Unternehmen rechtlich verantwortlich ist und Eigentum oder Haftung nicht festgestellt werden können, tragen die Mitgliedstaaten die Verantwortung.

Methanemissionen stellen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und Sicherheit dar. Der vorgesehenen Verordnung zufolge sollen natürliche Personen und Organisationen daher die Möglichkeit erhalten, bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaates Beschwerden einzureichen, wenn sie Methanlecks vermuten. Zusammen mit der Befugnis der zuständigen Behörden, Inspektionen durchzuführen, bietet dieser Mechanismus Personen, die von Methanemissionen unmittelbar betroffen sind, die Möglichkeit, sich bei den Behörden Gehör zu verschaffen und für Folgemaßnahmen zu sorgen.

Welche Auswirkungen auf die Preise für fossile Energieträger sind zu erwarten?
Methan hat einen wirtschaftlichen Wert und kann in den meisten Fällen zurückgewonnen und als Energieträger genutzt werden. Die meisten im Rahmen der Verordnung vorgeschlagenen Maßnahmen sind für die Unternehmen daher kosteneffizient. Dank dieser Kosteneffizienz (zurückgewonnenes Methan kann auf dem Markt verkauft werden) ist daher nicht zu erwarten, dass die vorgesehenen Maßnahmen zur Verringerung der Methanemissionen erhebliche Auswirkungen auf die Energiepreise haben.

In welchem Umfang sollen die Methanemissionen mit dem Vorschlag verringert werden?
Der Vorschlag enthält keine verbindlichen spezifischen Zielvorgaben für die Verringerung. Nach der Folgenabschätzung zum Klimazielplan für 2030 sollte die EU ihre Methanemissionen im Energiebereich bis 2030 jedoch um 58 Prozent gegenüber 2020 senken. Derzeit gelten für Methanemissionen die Zielvorgaben der Lastenteilungsverordnung.

Spezifische verbindliche Zielvorgaben können erst festgelegt werden, wenn zuverlässige Daten zur derzeitigen Höhe und zum Ursprung der Methanemissionen vorliegen, was noch nicht der Fall ist. Die Methanemissionen sollen daher durch Festlegung verbindlicher Anforderungen weiter verringert werden, die sich auf bewährte Verfahren zur Senkung der Methanemissionen in den Bereichen Öl, fossile Gase und Kohle stützen, darunter Methoden zur Ermittlung und Reparatur von Lecks und Beschränkungen für das Ablassen und Abfackeln. Wie in der zugehörigen Folgenabschätzung beschrieben, lassen sich die Methanemissionen mit diesen Maßnahmen in den Bereichen Öl, fossile Gase und Kohle Projektionen zufolge (neben den geschätzten grundlegenden Verringerungen um 718 kt) bis 2030 um weitere 706 kt senken. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 wurden in diesen drei Sektoren insgesamt 1 797 kt Methan ausgestoßen.

Welche Anreize enthält die vorgeschlagene Verordnung für die Verringerung der Methanemissionen weltweit?
Die Kommission setzt sich auf internationaler Ebene bereits aktiv für die Senkung der Methanemissionen ein und hat vor Kurzem in Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten eine Verpflichtung zur Reduzierung der Methanemissionen ("Global Methane Pledge") vorgelegt; im Rahmen dieser Verpflichtung haben inzwischen mehr als 100 Länder zugesagt, ihre Methanemissionen bis 2030 um mindestens 30 Prozent zu senken. Mit den Legislativvorschlägen legt die Kommission ein zweistufiges Konzept vor, mit dem die mit Importen fossiler Energieträger verbundenen Methanemissionen in der EU verringert werden sollen. Erstens schlägt sie eine Reihe von Transparenzmaßnahmen vor, um weltweit zu einer deutlichen Verringerung der Methanemissionen anzuregen, insbesondere in den Ländern, die fossile Energieträger in die EU liefern. Zweitens soll die Umsetzung dieser Maßnahmen bewertet werden, um eine mögliche Verschärfung der Anforderungen an die Importeure in Bezug auf die Verringerung der Methanemissionen zu prüfen.

Zudem wurde eine Verpflichtung für Importeure fossiler Energieträger in der EU entwickelt, um die Mitgliedstaaten über die von den Exporteuren getroffenen Maßnahmen zur Messung, Meldung und Senkung der Methanemissionen zu informieren. Dies betrifft die Anwendung regulatorischer oder freiwilliger Maßnahmen zur Kontrolle der Methanemissionen, etwa durch Ermittlung und Reparatur von Lecks oder durch die Kontrolle und Beschränkung des Ablassens und Abfackelns von Methan.

Anhand dieser Informationen wird eine Methan-Transparenzdatenbank eingerichtet. Sie soll die von den Importeuren und den Betreibern in der EU gemeldeten Daten öffentlich zugänglich machen und die Maßnahmen der Energieunternehmen sowie der energieerzeugenden Länder weltweit zur Verringerung der Methanemissionen aufzeigen. Über ein weltweites Überwachungsinstrument für Methanemissionen auf der Grundlage neuester Satellitentechnologien sollen zudem Informationen zu Umfang, Auftreten und Ort wichtiger Quellen von Methanemissionen bereitgestellt werden.

Um die Emissionen importierter fossiler Brennstoffe über die gesamte Lieferkette nach Europa hinweg wirksam zu verringern, wird die Kommission in einen diplomatischen Dialog mit unseren internationalen Partnern treten; sobald alle Daten vorliegen, wird sie die Methanverordnung zudem bis 2025 daraufhin überprüfen, ob strengere Maßnahmen für importierte fossile Brennstoffe getroffen werden sollten.

Wie hängen diese Maßnahmen mit dem Global Methane Pledge zusammen?
Der Global Methane Pledge umfasst die Verpflichtung, die durch den Menschen verursachten Methanemissionen weltweit gemeinsam in allen Sektoren bis 2030 um mindestens 30 Prozent zu senken. Im Mittelpunkt stehen dabei alle durchführbaren Verringerungen in der Energie- und Abfallwirtschaft sowie die Senkung der Methanemissionen in der Landwirtschaft, wozu geeignete Technologien genutzt und Anreize für landwirtschaftliche Betriebe gesetzt werden sollen. Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichner des Global Methane Pledge, die besten verfügbaren Inventurmethoden anzuwenden, um die Methanemissionen zu quantifizieren und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen hinsichtlich ihrer Genauigkeit, Transparenz, Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit zu verbessern. Der Vorschlag der Kommission sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die verbindliche Standards für die Messung, Meldung und Überprüfung von Methanemissionen in der gesamten EU enthalten. Weitere Maßnahmen zielen auf die Minderung der Methanemissionen ab, etwa durch Ermittlung und Beseitigung von Lecks sowie das Verbot des Ablassens und des routinemäßigen Abfackelns. Diese Maßnahmen werden insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der internationalen Verpflichtung der EU in Bezug auf die Verringerung der Methanemissionen leisten.

Was tut die EU, um die Methanemissionen in anderen Sektoren zu verringern?
Im Oktober 2020 hat die Kommission die Methanstrategie der EU vorgelegt, in der die von verschiedenen Sektoren zu treffenden Maßnahmen dargelegt sind, wobei Energie, Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft einen besonderen Schwerpunkt bilden. In der EU entfallen 53 Prozent der vom Menschen verursachten Methanemissionen auf die Landwirtschaft, 26 Prozent auf die Abfallwirtschaft und 19 Prozent auf den Energiebereich. Ähnliche Trends lassen sich auch weltweit feststellen: Rund 95 Prozent der vom Menschen verursachten Emissionen gehen auf diese drei Sektoren zurück. Die Methanstrategie der EU konzentriert sich daher auf diese Bereiche.

In der Landwirtschaft werden mehrere Maßnahmen eingeführt, um eine nachhaltige Tierhaltung z. B. durch kreislauforientierte Ansätze zu unterstützen, Futtermittelzusatzstoffe zu verbessern und eine nachhaltige und ausgewogene Ernährungsweise mit weniger rotem Fleisch zu fördern. So entwickelt die Kommission derzeit beispielweise ein Inventar bewährter Verfahren und verfügbarer Technologien, um innovative Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen zu prüfen und ihre breite Anwendung zu unterstützen. Um die Berechnung der CO2-Bilanz auf Betriebsebene zu fördern, wird die Kommission bis 2022 ein Modell für einen digitalen CO2-Navigator und Leitlinien für gemeinsame Wege zur Berechnung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen bereitstellen. Ab 2021 wird die Kommission durch den Ausbau einer klimaeffizienten Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten und über deren Strategiepläne für die gemeinsame Agrarpolitik die Einführung von Technologien zur Emissionsminderung fördern. Die Kommission schlägt im Strategieplan 2021 bis2024 für Horizont Europa gezielte Forschungsprojekte zu den verschiedenen Faktoren vor, die effektiv zu einer Verringerung von Methanemissionen führen, wobei technologiebasierte und naturnahe Lösungen sowie Faktoren, die zu einer Umstellung der Ernährung führen können, im Mittelpunkt stehen. Zudem prüft die Kommission, ob ein Teil der Rinderhaltung in die Richtlinie über Industrieemissionen einbezogen werden sollte, da dies dazu beitragen könnte, die Methanemissionen in diesem Sektor zu senken.

Die Methanemissionen in der Abfallwirtschaft werden bei den laufenden und anstehenden Überprüfungen von Umweltrechtsakten berücksichtigt. Die Richtlinie über Abfalldeponien verpflichtet die Betreiber von Deponien dazu, Deponiegas z. B. zur Energieerzeugung zu nutzen. Bei der für 2024 geplanten Überprüfung der Richtlinie über Abfalldeponien wird die Kommission weitere Maßnahmen in Betracht ziehen, um die Bewirtschaftung von Deponiegas zu verbessern, seine schädlichen Klimaauswirkungen zu minimieren und potenzielle Energiegewinne nutzbar zu machen.

Zudem wird im Rahmen der laufenden Überprüfung der Richtlinie über Industrieemissionen geprüft, ob Schlussfolgerungen hinsichtlich bester verfügbarer Technologien für die Deponiebewirtschaftung gezogen werden können, die unter anderem zur Verringerung der Methanemissionen beitragen. Bei den jüngsten Änderungen der EU-Abfallvorschriften im Jahr 2018 wurde die Verpflichtung eingeführt, biologisch abbaubare Abfälle bis 2024 getrennt zu sammeln; außerdem wurde für die Deponierung von Abfällen eine neue Zielvorgabe von höchstens 10 Prozent bis 2035 festgelegt. Die Methanemissionen aus Deponien werden infolge dieser Änderungen voraussichtlich weiter zurückgehen. Darüber hinaus hat die Umsetzung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser dazu beigetragen, durch die Sammlung und Behandlung von Abwasser aus ineffizienten zentralen Anlagen Methanemissionen in erheblichem Umfang zu verhindern. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.01.22
Newsletterlauf: 18.03.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen