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Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff


Elektrolyseure: Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung über 260 Millionen Euro
Regelung wurde auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt




Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung genehmigt, mit der die Installation von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und Wasserstoffspeicherung gefördert wird. Ziel der Regelung ist, die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft abzufedern, im Einklang mit dem Industrieplan für den Grünen Deal. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt, die Finanzierung erfolgt vollständig aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF).

Die Regelung wurde auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt. Er wurde von der Kommission am 9. März 2023 angenommen und am 20. November 2023 geändert, um Maßnahmen in Sektoren zu unterstützen, die für die Beschleunigung des ökologischen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

Voraussetzungen sind erfüllt
Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland angemeldete Regelung die im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere wird die Beihilfe:
>> auf der Grundlage einer Regelung mit einem geschätzten Kapazitätsvolumen und einem geschätzten Budget gewährt;
>> die Intensität darf 45 Prozent der gesamten Investitionskosten nicht überschreiten;
>> spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt werden.

Öffentliche Förderung an Bedingungen geknüpft
Darüber hinaus wird die öffentliche Förderung an Bedingungen geknüpft, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen. Dazu gehört ein Rückforderungsmechanismus zur Vermeidung einer Überkompensation. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Regelung erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern, die für die Umsetzung des REPowerEU-EU-Plans und des Industrieplans für den Grünen Deal von Bedeutung sind. Sie steht mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen im Einklang. Daher hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.01.24
Newsletterlauf: 04.04.24


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