Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schadstoffemissionen von Fahrzeugen


EU-Kommission begrüßt politische Einigung über die Euro-7-Verordnung
Klarer Weg zur Verbesserung der Luftqualität



Bessere Luft durch sauberere Fahrzeuge: Das Europäisches Parlament und der Rat der EU haben sich über die Euro 7-Verordnung zu Schadstoffemissionen von Fahrzeugen politisch geeinigt. Die Gesetzgebung betrifft die wichtigsten Luftschadstoffe, insbesondere Partikel, Stickoxide und Kohlenwasserstoffe. Erstmals werden in der EU Partikel aus Bremsen und Reifen für alle Fahrzeuge geregelt.

Thierry Breton, EU Binnenmarkt-Kommissar, sagte: "Die Einigung über die Euro-7-Norm bietet den Herstellern einen klaren Weg zur Verbesserung der Luftqualität durch sauberere Verbrennungsmotoren und Elektrofahrzeuge. Insbesondere ist sie ein großer Schritt nach vorn bei der Reduzierung der Emissionen von Bremsen und Reifen und legt Anforderungen an die Haltbarkeit von Batterien für Elektrofahrzeuge fest."

Bremsen und Reifen
Zum ersten Mal in der EU wird dieser überarbeitete Rechtsakt Partikel aus Bremsen und Reifen für alle Fahrzeuge regeln. Sie sind eine große Emissionsquelle, vor allem bei Elektrofahrzeugen. Darüber hinaus werden die Grenzwerte für den Reifenabrieb Mikroplastik reduzieren Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte wird doppelt so lange wie bisher garantiert, d. h. 200.000 km und 10 Jahre Nutzung. Außerdem werden Anforderungen an die Haltbarkeit von Batterien für Elektrofahrzeuge festgelegt.

Pkw und Kleintransporter
Obwohl sich die Mitgesetzgeber auf eine moderatere Senkung der Abgasemissionen von Pkw und Kleintransportern als ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen einigten, wird die vereinbarte Verordnung die Abgasemissionen von Lkw und Bussen weiterhin erheblich senken. Das wird länger dauern als bei Pkw und Kleintransportern, um Null-Emissionen zu erreichen. Die Stickoxidemissionen von Lkw und Bussen werden um die Hälfte reduziert (von 400 auf 200 mg pro kWh). (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 28.03.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen