Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Strengere Regeln für ausgewiesene VLOPs


Sehr große Online-Plattformen: DSA verpflichtet Pornhub, Stripchat und XVideos zu mehr Schutz ihrer Nutzerinnen und Nutzer
Margrethe Vestager: "Dies wird eine genauere Prüfung und Rechenschaftspflicht ihrer Algorithmen und Prozesse ermöglichen



Pornhub, Stripchat und XVideos zählen zu den sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) und unterliegen damit entsprechend dem Gesetz über Digitale Dienste (DSA) zusätzlichen Pflichten. Das hat die EU-Kommission bekanntgegeben. Unter anderem müssen die drei Plattformen Minderjährige stärker schützen. Die Benennung als VLOPs ist das Ergebnis von Untersuchungen der Kommission: Sie ergaben, dass die drei Dienste die Schwelle von 45 Millionen durchschnittlichen monatlichen Nutzerinnen und Nutzer in der EU erreichen.

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, begrüßte die Einstufung von Pornhub, XVideos und Stripchat als sehr große Online-Plattformen: "Dies wird eine genauere Prüfung und Rechenschaftspflicht ihrer Algorithmen und Prozesse ermöglichen. Der DSA beweist einmal mehr, dass er ein wichtiges Instrument ist, um sicherzustellen, dass die Technologie die Grundrechte der europäischen Bürger respektiert."

Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen des DSA müssen Pornhub, XVideos und Stripchat innerhalb von vier Monaten nach ihrer Einstufung als VLOP auch spezifische Maßnahmen ergreifen. Ziel ist, ihre Online-Nutzer, einschließlich Minderjähriger, zu befähigen und zu schützen. Sie müssen alle systemischen Risiken, die sich aus ihren Diensten ergeben, ordnungsgemäß bewerten und abmildern.

Zu den zusätzlichen, spezifischen Verpflichtungen gehören:

Sorgfältigere Moderation von Inhalten
>> VLOPs müssen ihre spezifischen systemischen Risiken im Hinblick auf die Verbreitung illegaler und die Grundrechte bedrohender Inhalte analysieren. Die Risikobewertungsberichte müssen der Kommission vier Monate nach Bekanntgabe der förmlichen Benennung vorgelegt und spätestens ein Jahr später veröffentlicht werden;
>> VLOPs müssen Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen: Sie müssen Risiken angehen im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte im Internet (z.B. Material über den sexuellen Missbrauch von Kindern) und Inhalten, die die Grundrechte beeinträchtigen (z.B. das Recht auf Menschenwürde und das Recht auf Privatleben im Falle des nicht einvernehmlichen Austauschs von intimem Material im Internet oder von Deepfake-Pornografie). Diese Maßnahmen können u. a. die Anpassung ihrer Geschäftsbedingungen, Schnittstellen, Moderationsprozesse oder Algorithmen umfassen;
>> VLOPs müssen ihre internen Prozesse, Ressourcen, Tests, Dokumentationen und die Überwachung ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erkennung von systemischen Risiken verstärken.

Starker Schutz von Minderjährigen
>> VLOPs müssen ihre Dienste, einschließlich ihrer Schnittstellen, Empfehlungssysteme und Geschäftsbedingungen, so gestalten, dass sie Risiken für das Wohlergehen von Kindern berücksichtigen und verhindern. Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Kindern und zur Verhinderung des Zugangs von Minderjährigen zu pornografischen Online-Inhalten, u. a. durch Instrumente zur Altersüberprüfung;
>> In den Risikobewertungsberichten müssen insbesondere alle negativen Auswirkungen auf den Schutz der geistigen und körperlichen Gesundheit von Minderjährigen detailliert aufgeführt werden.

Mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht
>> VLOPs müssen sicherstellen, dass ihre Risikobewertungen und ihre Einhaltung aller DSA-Verpflichtungen extern und unabhängig geprüft werden;
>> VLOPs müssen Verzeichnisse aller über ihre Schnittstelle geschalteten Anzeigen veröffentlichen;
>> VLOPs müssen Forschern Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten gewähren, auch überprüften Forschern, die von Koordinatoren für digitale Dienste benannt werden;
>> VLOPs müssen zusätzliche Transparenzanforderungen erfüllen, einschließlich der Veröffentlichung von Transparenzberichten über Entscheidungen zur Inhaltsmoderation und zum Risikomanagement alle sechs Monate, zusätzlich zu Berichten über ihre systemischen Risiken und Auditergebnisse einmal im Jahr;
>> VLOPs müssen eine Compliance-Funktion benennen und sich jedes Jahr einer externen unabhängigen Prüfung unterziehen.

Nächste Schritte
Nach ihrer Benennung als VLOPs wird die EU-Kommission für die Überwachung von Pornhub, Stripchat und XVideos zuständig sein, in Zusammenarbeit mit den Koordinatoren für digitale Dienste der Mitgliedstaaten, in denen sie niedergelassen sind.

Die Kommissionsdienststellen werden die Einhaltung der DSA-Verpflichtungen durch diese Plattformen sorgfältig überwachen, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Inhalten und zur Bekämpfung der Verbreitung illegaler Inhalte. Die Kommissionsdienststellen sind bereit, eng mit den neu benannten Plattformen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Hintergrund

Am 25. April 2023 hat die Kommission die ersten 19 sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen benannt. Ab Ende August müssen diese VLOPs und VLOSEs die zusätzlichen Verpflichtungen des DSA einhalten. Bis zum 17. Februar 2024 müssen alle Plattformen, mit Ausnahme von Klein- und Kleinstunternehmen, die allgemeinen Verpflichtungen des DSA einhalten. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 28.03.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen