Finanzierung der umweltpolitischen Ziele
EU-Kommission genehmigt Änderungen der deutschen Beihilferegelungen zur Unterstützung stromintensiver Unternehmen
Deutschland teilte der Kommission seine Absicht mit, die Maßnahmen zu verlängern und zu ändern, um sie an die einschlägigen Voraussetzungen der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 anzupassen
Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften Änderungen an zwei deutschen Beihilferegelungen für stromintensive Unternehmen in Form einer Ermäßigung der Stromabgabe genehmigt. Die Maßnahmen wurden von der Kommission ursprünglich im Mai 2017 (SA.42393) und im März 2018 (SA.49416) genehmigt. Im Rahmen dieser Regelung werden die Beihilfen in Form von Ermäßigungen von zwei Stromverbrauchsabgaben für stromintensive Unternehmen gewährt. Ziel der Regelung ist es, das Risiko zu mindern, dass stromintensive Unternehmen aufgrund dieser Abgaben ihre Tätigkeiten an Standorte außerhalb der EU mit einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik verlagern, um negative Umweltauswirkungen zu vermeiden und eine nachhaltige Finanzierung der umweltpolitischen Ziele sicherzustellen.
Deutschland teilte der Kommission seine Absicht mit, die Maßnahmen zu verlängern und zu ändern, um sie an die einschlägigen Voraussetzungen der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 anzupassen. Mit der Änderung werden
i) beide Maßnahmen in einer Regelung zusammengefasst,
ii) die Geltungsdauer der Regelung bis 2033 verlängert,
iii) die Zahl der förderfähigen Sektoren auf die Sektoren beschränkt, die in hohem Maße von der Stromerzeugung abhängig und dem internationalen Handel besonders ausgesetzt sind, und
iv) der Höchstbetrag der Abgabenermäßigung auf 75 Prozent oder 85 Prozent der Abgaben je nach Risikoexposition des Begünstigten geändert.
Die Kommission stellte fest, dass die geänderte Regelung die Entwicklung von Wirtschaftszweigen fördert, die in hohem Maße auf Strom angewiesen und dem internationalen Wettbewerb besonders ausgesetzt sind. Darüber hinaus ist die Regelung nach wie vor notwendig und geeignet, um zur Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deal beizutragen. Außerdem ist die Regelung weiterhin verhältnismäßig, da sie sich auf das erforderliche Minimum beschränkt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die positiven Auswirkungen etwaige negative Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU überwiegen. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutschen Änderungen nach den EU-Beihilfevorschriften. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 28.03.24
Meldungen: Europäische Kommission
-
Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
-
Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
-
Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
-
Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
-
Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.