EU-weites System von Eisenbahnnetzen
Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum: Deutschland muss EU-Regeln ordnungsgemäß umsetzen
Mit der Richtlinie 2012/34/EU sind Wettbewerbsfragen, die Regulierungsaufsicht und der faire und diskriminierungsfreie Zugang zu Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsdiensten geregelt
Deutschland setzt die EU-Vorschriften über den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum nicht ordnungsgemäß um. Deshalb erhält es von der Europäischen Kommission im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens ein ergänzendes Aufforderungsschreiben. Deutschland hat einige Richtlinienbestimmungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt, die Kommission hatte deshalb bereits am 10. Oktober 2019 ein erstes Aufforderungsschreiben übermittelt. Zwar hat Deutschland einige der im ursprünglichen Aufforderungsschreiben angesprochenen Mängel behoben. Bei der Prüfung der von Deutschland neu notifizierten Rechtsvorschriften durch die Kommission wurden jedoch zusätzliche Bedenken aufgeworfen.
Zeitplan
Deutschland muss nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommission reagieren. Andernfalls kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land richten und so die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten.
Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum
Der einheitliche europäische Eisenbahnraum ist ein EU-weites System von Eisenbahnnetzen. Dieses Netz soll die Ausweitung des Eisenbahnsektors auf der Grundlage von Wettbewerb, technischer Harmonisierung und gemeinsamer Entwicklung grenzüberschreitender Verbindungen ermöglichen.
Dies soll zum Teil mit der Richtlinie 2012/34/EU erreicht werden. Darin sind Wettbewerbsfragen, die Regulierungsaufsicht und der faire und diskriminierungsfreie Zugang zu Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsdiensten geregelt.
Vertragsverletzungsverfahren
Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 27.03.24
Meldungen: Europäische Kommission
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Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
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Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.