Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-weites System von Eisenbahnnetzen


Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum: Deutschland muss EU-Regeln ordnungsgemäß umsetzen
Mit der Richtlinie 2012/34/EU sind Wettbewerbsfragen, die Regulierungsaufsicht und der faire und diskriminierungsfreie Zugang zu Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsdiensten geregelt



Deutschland setzt die EU-Vorschriften über den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum nicht ordnungsgemäß um. Deshalb erhält es von der Europäischen Kommission im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens ein ergänzendes Aufforderungsschreiben. Deutschland hat einige Richtlinienbestimmungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt, die Kommission hatte deshalb bereits am 10. Oktober 2019 ein erstes Aufforderungsschreiben übermittelt. Zwar hat Deutschland einige der im ursprünglichen Aufforderungsschreiben angesprochenen Mängel behoben. Bei der Prüfung der von Deutschland neu notifizierten Rechtsvorschriften durch die Kommission wurden jedoch zusätzliche Bedenken aufgeworfen.

Zeitplan
Deutschland muss nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommission reagieren. Andernfalls kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land richten und so die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten.

Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum
Der einheitliche europäische Eisenbahnraum ist ein EU-weites System von Eisenbahnnetzen. Dieses Netz soll die Ausweitung des Eisenbahnsektors auf der Grundlage von Wettbewerb, technischer Harmonisierung und gemeinsamer Entwicklung grenzüberschreitender Verbindungen ermöglichen.

Dies soll zum Teil mit der Richtlinie 2012/34/EU erreicht werden. Darin sind Wettbewerbsfragen, die Regulierungsaufsicht und der faire und diskriminierungsfreie Zugang zu Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsdiensten geregelt.

Vertragsverletzungsverfahren
Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 27.03.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen