Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Instrumentarium zur Bekämpfung von Nachahmungen


Europäische Kommission empfiehlt Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmungen und zum besseren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
Benennung einer zentralen Anlaufstelle für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums




Die EU-Kommission hat eine Empfehlung zur Bekämpfung von Nachahmungen – sowohl online als auch offline – und zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums angenommen. Die Empfehlung ist auch als "EU-Instrumentarium zur Bekämpfung von Nachahmungen" bekannt und zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern, Diensteanbietern und Strafverfolgungsbehörden einerseits und bewährte Verfahren sowie den Einsatz moderner Instrumente und Technologien andererseits zu fördern. Sie beinhaltet strategische Initiativen zur Bekämpfung von Nachahmungen und zur Stärkung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und sieht spezielle Instrumente zur Stärkung der Resilienz und der Fähigkeit von Unternehmen vor, ihre immateriellen Vermögenswerte besser zu schützen, beispielsweise vor Cyberdiebstahl.

Einige der wichtigsten Maßnahmen, die die Kommission in ihrer Empfehlung vorschlägt:

>> Benennung einer zentralen Anlaufstelle für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und Ausweitung der Nutzung bestehender Instrumente wie des vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bereitgestellten Portals zur Durchsetzung des geistigen Eigentums (IP Enforcement Portal, IPEP).

>> Aufforderung der Unterzeichner der Absichtserklärung über den Verkauf nachgeahmter Waren über das Internet, den Status eines "vertrauenswürdigen Hinweisgebers" nach dem Gesetz über digitale Dienste zu beantragen und dadurch zu gewährleisten, dass ihre übermittelten Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten vorrangig behandelt werden. Die Unterzeichner und sonstige Anbieter von Vermittlungsdiensten werden aufgefordert, sich an der Überarbeitung der Absichtserklärung zu beteiligen.

>> Anpassung der Verfahren zur Bekämpfung neuer Praktiken bei Nachahmungen, Vorgehen gegen Probleme wie Spiegel-Sites mit dynamischen Anordnungen, Optimierung des Informationsaustauschs in Gerichtsverfahren und Gewährleistung eines angemessenen Schadensersatzes für materielle wie immaterielle Schäden.

>> Förderung der alternativen Streitbeilegung für alle Arten von Streitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums, die gerade im Falle grenzüberschreitender Streitigkeiten und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine ebenso kostengünstige wie wirksame Option darstellt.

>> Neubewertung und mögliche Anhebung der Höchststrafen für schwere Straftaten im Bereich des geistigen Eigentums.

>> Stärkung der Marktüberwachungsbehörden, damit diese Nachahmungen umfassender aufdecken und bekämpfen können.

>> Entwicklung von Verfahren zur schnelleren, kostengünstigeren und umweltfreundlicheren Lagerung und Entsorgung von Nachahmungen.

>> Anpassung der Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums an künstliche Intelligenz (KI) und virtuelle Welten unter Nutzung der Blockchain-Technologie für die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette und von Systemen zur Inhaltserkennung für die Ermittlung nachgeahmter und unerlaubt hergestellter Waren.

>> Aufnahme von Inhalten zu geistigem Eigentum in die nationalen Lehr- und Ausbildungspläne, insbesondere für Ausbildungen und Studien in den Bereichen Strafverfolgung und Wirtschaftswissenschaften.

Einige der wichtigsten und besonders für KMU ausgelegten Werkzeuge, die die Kommission in ihrer Empfehlung vorschlägt:
>> Im Rahmen der Initiative der Kommission "KMU-Fonds", die das EUIPO umsetzt, werden KMU mit dem "IP Scan Enforcement”-Gutschein die Kosten für die Erstberatung durch Experten im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums erstattet. Dieser neu eingeführte Dienst kann in Fällen von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums oder zur Vermeidung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden.

>> Die Kommission wird ein Instrumentarium zur Verhinderung von Cyberdiebstahl entwickeln, mit dem Material und Schulungen zur Sensibilisierung bereitstellt werden. KMU werden so dabei unterstützt, auf Geschäftsgeheimnisse gerichtete Cyberangriffe (z. B. Hacking) zu verhindern oder darauf zu reagieren.

>> Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit den Interessenträgern aus der Industrie und den Mitgliedstaaten eine Checkliste mit Hilfestellungen zur Nutzung von KI für KMU entwickeln, ohne dass diese ihre immateriellen Vermögenswerte gefährden.

Nächste Schritte
Die Kommission wird gemeinsam mit dem EUIPO die Auswirkungen und die Umsetzung dieser Empfehlung genau überwachen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission die Auswirkungen der Empfehlung innerhalb von drei Jahren nach ihrer Annahme bewerten. Anschließend wird die Kommission entscheiden, ob angesichts der technologischen Entwicklungen und der Ergebnisse der Studie zur Durchsetzung, die die Kommission derzeit durchführt, zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Im Rahmen der Bewertung werden auch etwaige Auswirkungen der Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste und der Empfehlung zur Bekämpfung von Online-Piraterie bei Sport- und anderen Live-Veranstaltungen auf die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums untersucht.

Hintergrund
Die Empfehlung knüpft an den Aktionsplan für geistiges Eigentum von 2020 an, in dem sich die Kommission dazu verpflichtet hat, die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums mit der Verabschiedung des Gesetzes über digitale Dienste und der Einrichtung eines Instrumentariums zur Bekämpfung von Nachahmungen, das mit dieser Empfehlung angenommen werden soll, zu verbessern.

Die veröffentlichte Empfehlung baut auf den Ergebnissen einer breit angelegten Konsultation auf, die zum Teil vom EUIPO über die EU-Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums ermöglicht wurde und die mehrere Workshops mit Interessenträgern in den Jahren 2021 und 2022, eine Aufforderung zur Stellungnahme, ein hochrangiges Diskussionsforum auf Einladung von Kommissar Thierry Breton im Juni 2022, Sitzungen von Expertengruppen und den Internationalen Gipfel für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Juni 2023 beinhaltete.

Die Rechte des geistigen Eigentums spielen eine wichtige Rolle für die Wirtschaft der EU, da Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums fast 50 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU ausmachen und rund 40 Prozent der Arbeitsplätze darauf entfallen. Leider sind Nachahmungen und Piraterie zu dringlichen Problemen geworden, die Investitionen und Innovationen für EU-Unternehmen untergraben und Risiken für Verbraucher und Umwelt darstellen. KMU sind in dieser Landschaft besonders gefährdet, da sie aufgrund von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums mit weitaus höherer Wahrscheinlichkeit scheitern als größere Unternehmen.

Das Problem der Nachahmungen geht über Luxusgüter hinaus und betrifft Produkte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Kosmetika und Textilien bis hin zu wesentlichen Ersatzteilen für Windturbinen, Züge und Flugzeuge. Im Jahr 2019 machten nachgeahmte Produkte fast 6 Prozent aller EU-Einfuhren aus und erreichten einen Wert von 119 Mrd. EUR, was zu einem geschätzten Verlust von 670.000 direkten Arbeitsplätzen und von 15 Mrd. EUR an Steuereinnahmen führte.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.04.24
Newsletterlauf: 04.06.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen