Energieverbrauch von Gebäuden
Annahme der verschärften Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zur Senkung der Energiekosten und zur Verringerung der Emissionen
Die Richtlinie soll die Energieunabhängigkeit Europas im Einklang mit dem REPowerEU-Plan stärken, indem der Verbrauch importierter fossiler Brennstoffe verringert wird
Die Europäische Kommission begrüßt die endgültige Annahme der verschärften Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ein weiterer Meilenstein des europäischen Grünen Deals. Diese Rechtsvorschriften bilden den Rahmen für die Mitgliedstaaten zur Verringerung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU, von Wohnungen und Arbeitsplätzen bis hin zu Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Dies wird dazu beitragen, die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden ehrgeizige Ziele zur Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten festgelegt. Es überlässt den Mitgliedstaaten, welche Gebäude anvisiert werden und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Sie soll die Nachfrage nach sauberen Technologien in Europa ankurbeln und Arbeitsplätze, Investitionen und Wachstum schaffen.
Jeder Mitgliedstaat wird seinen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Bei Nichtwohngebäuden müssen sie die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2030 und die 26 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2033 renovieren. Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden, einschließlich historischer Gebäude oder Ferienhäuser, von diesen Verpflichtungen auszunehmen. Die Bürgerinnen und Bürger werden bei ihren Bemühungen um eine Verbesserung ihrer Wohnung unterstützt. Die Richtlinie schreibt die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Beratung bei Gebäuderenovierungen vor, und die Bestimmungen über die öffentliche und private Finanzierung werden Renovierungen erschwinglicher und realisierbarer machen.
Die Richtlinie soll die Energieunabhängigkeit Europas im Einklang mit dem REPowerEU-Plan stärken, indem der Verbrauch importierter fossiler Brennstoffe verringert wird. Mit der überarbeiteten Richtlinie wird "emissionsfrei" zum Standard für neue Gebäude gemacht. Alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude müssen ab dem 1. Januar 2028 für öffentliche Gebäude und ab dem1. Januar 2030 für alle anderen neuen Gebäude standortunabhängige Emissionen aus fossilen Brennstoffen aufweisen, wobei spezifische Ausnahmen möglich sind. Die verschärfte Richtlinie enthält neue Bestimmungen, um unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten schrittweise den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen von der Beheizung in Gebäuden und den Ausbau von Solarkraftwerken zu fördern. Die Mitgliedstaaten müssen auch sicherstellen, dass neue Gebäude "solarfertig" sind. Subventionen für die Installation eigenständiger Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr zulässig. Außerdem wird sie dank der Bestimmungen über Vorverkabelung, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge und Fahrradstellplätze die Akzeptanz nachhaltiger Mobilität fördern.
Eine bessere Planung von Renovierungen sowie technische und finanzielle Unterstützung werden von entscheidender Bedeutung sein, um eine Renovierungswelle in der gesamten EU auszulösen, was in der überarbeiteten Richtlinie vorgesehen ist. Um Energiearmut zu bekämpfen und die Energiekosten zu senken, müssen die Finanzierungsmaßnahmen Anreize für Renovierungen schaffen und begleiten und insbesondere auf schutzbedürftige Kunden und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz ausgerichtet sein, in denen ein höherer Anteil der von Energiearmut betroffenen Haushalte lebt.
Hintergrund
Auf Gebäude entfallen rund 40 Prozent des Energieverbrauchs der EU, mehr als die Hälfte des Gasverbrauchs in der EU (hauptsächlich durch Heizung, Kühlung und Warmwasser) und 35 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen. Derzeit sind etwa 35 Prozent der Gebäude in der EU älter als 50 Jahre, und fast 75 Prozent des Gebäudebestands sind ineffizient. Gleichzeitig liegt die durchschnittliche jährliche Quote energetischer Renovierungen bei nur etwa 1 Prozent.
Im Jahr 2020 legte die Kommission ihre Strategie für eine Renovierungswelle vor, um die Renovierungsquoten bis 2030 mindestens zu verdoppeln und sicherzustellen, dass Renovierungen zu einer höheren Energieeffizienz und mehr erneuerbaren Energien in Gebäuden führen. Der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der EPBD im Dezember 2021 wurde im Mai 2022 im Rahmen des REPowerEU- Plans durch zusätzliche Elemente zur Einführung von Solarenergie auf Gebäuden ergänzt. Die beiden gesetzgebenden Organe erzielten im Dezember 2023 eine politische Einigung.
Die Richtlinie ist ein wichtiger Baustein der Bemühungen der EU um den Übergang von fossilen Brennstoffen und die Verdoppelung der Energieeffizienzverbesserungen und der Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien bis 2030, wie dies mit den globalen Partnern auf der COP 28 vereinbart wurde. Die heutige Annahme baut auf der Fertigstellung und dem Inkrafttreten der Rechtsvorschriften "Fit für 55" auf und wird dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. (EU-Kommission: ra)
Fragen und Antworten zur überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_24_1966
eingetragen: 15.04.24
Newsletterlauf: 03.06.24
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>