Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Diskriminierung im Online-Handel


Geoblocking: Mehr als die Hälfte der Deutschen sind sich neuer Regeln bewusst
Die veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage ist Teil der laufenden Bewertung der Verbraucherbedürfnisse und der Marktgegebenheiten, die von der Kommission für Sektoren durchgeführt wird, die derzeit nicht oder nur teilweise von den Geoblocking-Vorschriften erfasst werden



Sieben Monate nach Inkrafttreten neuer Regeln gegen ungerechtfertigtes Geoblocking sind sich die Verbraucher ihrer neuen Regeln mehrheitlich bewusst. In Deutschland sind dies 53 Prozent, EU-weit 50 Prozent. Wenn es allerdings um die konkreten Rechte beim grenzüberschreitenden Online-Shopping geht, besteht noch Nachholbedarf: 31 Prozent der deutschen Verbraucher und 29 Prozent im EU-Durchschnitt wissen über ihre spezifischen Rechte Bescheid. Das geht aus einer Eurobarometer-Umfrage hervor. "Die neuen Vorschriften zur Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings kommen Verbrauchern und Händlern gleichermaßen zugute und bieten einen gerechteren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt. Unternehmen, die weiterhin den Zugang der Verbraucher einschränken, verstoßen ganz einfach gegen geltendes Recht. Die Kommission wird die Lage weiter beobachten, um dafür zu sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden", so EU-Digitalkommissarin Mariya Gabriel.

Wachsendes Interesse am grenzüberschreitenden Zugang zu Inhalten
Die veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage ist Teil der laufenden Bewertung der Verbraucherbedürfnisse und der Marktgegebenheiten, die von der Kommission für Sektoren durchgeführt wird, die derzeit nicht oder nur teilweise von den Geoblocking-Vorschriften erfasst werden. Diese Bewertung wird in eine erste, für März 2020 geplante Überprüfung der Vorschriften einfließen, in der es darum gehen wird, ob der Anwendungsbereich der Verordnung ausgeweitet werden sollte. So verdeutlicht die Umfrage beispielsweise, dass audiovisuelle und andere elektronisch bereitgestellte urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musik (per Streaming und Download), e-Books und Spiele zu den beliebtesten Inhalten gehören, die von Verbrauchern grenzüberschreitend nachgefragt werden. Inhalte dieser Art fallen gegenwärtig nicht unter die geltenden Vorschriften, es ist jedoch naheliegend, dass sich der EU-Gesetzgeber in naher Zukunft mit ihnen genauer befassen wird.

So hat sich die Zahl der Internetnutzer, die versuchen, grenzüberschreitend auf Inhalte zuzugreifen, in den letzten vier Jahren fast verdoppelt (von 8 Prozent im Jahr 2015 auf 15 Prozent im Jahr 2019). Die beliebtesten Arten von Inhalten, die grenzüberschreitend nachgefragt werden, sind audiovisuelle Werke (von 9 Prozent der Befragten) und Musik (8 Prozent). Aus der Umfrage geht auch hervor, dass dieser Trend wahrscheinlich anhalten wird. Getragen wird er insbesondere von jungen Menschen: bei den Befragten zwischen 15 und 24 Jahren ist der Prozentsatz derjenigen, die versucht haben, solche Dienste über die Grenzen hinweg in Anspruch zu nehmen, fast doppelt so hoch (28 Prozent) als bei den Befragten insgesamt.

Der häufigste Grund für den grenzüberschreitenden Zugriff auf solche Inhalte ist die mangelnde Verfügbarkeit im eigenen Land (44 Prozent), gefolgt von der Suche nach einer größeren Auswahl (39 Prozent). Die Mehrheit derjenigen, die nicht versucht haben, Zugang zu Inhalten zu erhalten, die für Nutzer in einem anderen EU-Land bestimmt sind, wäre dennoch an derartigen Inhalten interessiert, vor allem an audiovisuellen Werken (31 Prozent) und Musik (29 Prozent), wobei die Zahlen für die jüngeren Generationen noch viel höher sind.

Hintergrund
Die Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking, die am 3. Dezember 2018 in Kraft trat, richtet sich gegen eine ungerechtfertigte Diskriminierung im Online-Handel aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts. Sie verpflichtet die Händler weder in der gesamten EU Zugang zu ihren Inhalten zu gewähren noch überall deren Verkauf und Lieferung zu garantieren, sondern verbietet ihnen, Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihrer Niederlassung zu diskriminieren, wenn der Händler seine Waren oder Dienstleistungen in dem jeweiligen Mitgliedstaat anbietet.

Diese Verordnung ist Teil einer Reihe von Vorschriften über den elektronischen Geschäftsverkehr‚ die darauf abzielen, den grenzüberschreitenden Online-Handel in der EU zu steigern, und zwar zum Nutzen der Verbraucher, die so mehr Auswahl und mehr Garantien genießen, wie auch zum Nutzen der Online-Verkäufer. Dazu gehören insbesondere:

>> die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie und neue Vorschriften für grenzüberschreitende Paketzustelldienste‚ die EU-weit mehr Transparenz in Bezug auf Bezahlung und Preise schaffen und bereits in Kraft sind;

>> überarbeitete Verbraucherschutzvorschriften, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat erst kürzlich geeinigt haben, um den Schutz der Verbraucher beim Online-Kauf zu verbessern;

>> neue Mehrwertsteuervorschriften für den Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen zur Anpassung der MwSt-Bestimmungen an eine zunehmend digitale und globalisierte Wirtschaft, die im Januar 2021 in Kraft treten werden.

Dank der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt haben die Europäerinnen und Europäer seit April 2018 auch auf Reisen in anderen Mitgliedstaaten Zugang zu ihren Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, e-Books, Videospiele oder Musik. Außerdem wird es Rundfunkveranstaltern durch die neuen Vorschriften erleichtert, ihre grenzüberschreitenden Online-Angebote zu erweitern, indem ihnen die Möglichkeit gegeben wird, den Verbrauchern über Grenzen hinweg eine bessere Auswahl und einen besseren Zugang zu Inhalten zu bieten, sodass die europäische Kultur gedeihen kann.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 21.08.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen