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Neue Regeln zur Betrugsbekämpfung in Kraft


Neue Richtlinie ist Teil der Strategie der Kommission zur Stärkung des Schutzes des EU-Haushalts
Zusammen mit der Europäischen Staatsanwaltschaft werden neue Vorschriften den EU-Haushalt besser vor Betrug schützen



Am 6. Juli 2019 sind neue Vorschriften in Kraft getreten, mit denen der EU-Haushalt noch besser vor Betrug geschützt werden soll. Die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (PIF-Richtlinie) harmonisiert Definitionen, Sanktionen und Verjährungsfristen für Straftaten im Zusammenhang mit Betrug zum EU-Haushalt und macht so die Arbeit der Justiz- und Polizeibehörden effizienter. Sie wird auch die Grundlage für die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft bilden.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte: "Zusammen mit der Europäischen Staatsanwaltschaft werden die neuen Vorschriften den EU-Haushalt besser vor Betrug schützen. Ich erwarte von den Mitgliedstaaten, dass sie diese neuen Vorschriften vollständig und rasch umsetzen. Das Geld der europäischen Steuerzahler muss angemessen vor Kriminellen geschützt werden."

Die Richtlinie ist Teil der Strategie der Kommission zur Stärkung des Schutzes des EU-Haushalts. Sie wird die Abschreckung und Wirksamkeit der Verbrechensbekämpfung verbessern, indem sie die Arbeit der Mitgliedstaaten angleicht. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird eine Schlüsselrolle bei der Ermittlung und Verfolgung dieser Straftaten spielen. Sie ist derzeit im Aufbau und soll Ende 2020 einsatzbereit sein. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 20.08.19


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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