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Geschäftsbedingungen geändert


Nach Aufforderung der EU-Kommission: Airbnb sorgt für klare Informationen auf ihrer Website
Praktiken und Geschäftsbedingungen voll und ganz mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang



Nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission hat die Plattform Airbnb die Art und Weise verbessert, wie sie Unterkunftsangebote auf ihrer Website darstellt. Diese entspricht nun den Normen des EU-Verbraucherrechts, gab die Europäische Kommission bekannt. Unter anderem sehen Nutzer bei der Suche nach Unterkünften an bestimmten Daten jetzt den Gesamtpreis, einschließlich aller obligatorischen Gebühren und Abgaben. Die Europäische Kommission und Verbraucherschutzbehörden hatten Airbnb im Juli 2018 zu Verbesserungen aufgefordert.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: "Ich bin sehr erfreut, dass Airbnb bereit war, mit der Europäischen Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden zusammenzuarbeiten, um die Funktionsweise seiner Plattform zu verbessern. Verbraucher können Hotels oder sonstige Unterkünfte schnell und bequem im Internet vergleichen und buchen. Nun können sie sich auch darauf verlassen, dass der Preis, den sie auf der ersten Seite sehen, dem letztlich zu zahlenden Preis entspricht. Ich erwarte, dass andere Plattformen nachziehen."

Airbnb ging auf alle Forderungen der Europäischen Kommission und der nationalen Verbraucherschutzbehörden unter Federführung der norwegischen Verbraucherbehörde ein, um ihre Praktiken und Geschäftsbedingungen voll und ganz mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Verbesserungen und Änderungen:

Bei der Suche nach Unterkünften zu ausgewählten Daten sehen die Nutzer auf der Ergebnisseite den Gesamtpreis, einschließlich aller obligatorischen Gebühren und Abgaben (z. B. Servicegebühren, Reinigungsgebühren und lokale Steuern). Es gibt somit keine bösen Überraschungen mehr in Form von obligatorischen Gebühren, die auf später angezeigten Seiten erscheinen.

Airbnb weist deutlich aus, ob eine Unterkunft von einem privaten oder einem gewerblichen Anbieter auf den Markt gebracht wird.

Airbnb bietet auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Link zur Plattform für die Online-Streitbeilegung sowie alle erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit der Streitbeilegung.

Airbnb hat auch ihre Geschäftsbedingungen geändert:

Die Plattform stellt klar, dass die Nutzer das Recht haben, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen.

Sie wahrt das grundlegende Recht der Nutzer, einen Gastgeber im Fall eines persönlichen Schadens oder sonstiger Schäden zu verklagen.

Sie verpflichtet sich, nicht einseitig die Geschäftsbedingungen zu ändern, ohne die Verbraucher vorab klar zu informieren und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu stornieren.

Hintergrund
Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat auf Betreiben der Europäischen Kommission und unter Federführung der norwegischen Verbraucherbehörde eine gemeinsame Bewertung der Geschäftspraktiken und Geschäftsbedingungen von Airbnb erstellt. Die Maßnahme wurde im Juli 2018 eingeleitet.

Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen. Auf dieser Grundlage kann eine nationale Behörde in einem EU-Land um Unterstützung von Behörden in einem anderen EU-Land ersuchen, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu unterbinden.

Die aktive Zusammenarbeit der Behörden dient der Durchsetzung verschiedener Vorschriften des EU-Verbraucherrechts, wie z. B. der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher oder der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln .
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 20.08.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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